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ESG-Beratung: Check24 sticht Vermittler aus

Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Gesellschaft fast allgegenwärtig. In einem Bereich allerdings ist es auffällig abwesend: bei der Beratung zu Versicherungen. Das zeigt eine Studie des Beraters EY. Fast 80 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler fragen nicht wie vorgeschrieben die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ab. Das ist nicht nur schlecht, weil es gegen die IDD verstößt, sondern auch weil das Vergleichsportal Check24 es deutlich besser macht. Die Schuld dafür liegt aber auch bei den Versicherern.

Zeichnungsdisziplin zahlt sich im Inflationsumfeld aus

Den deutschen Schaden- und Unfallversicherern kommt es im derzeitigen, von hoher Inflation geprägten Marktumfeld merklich zugute, dass sie in den vergangenen Jahren stark auf versicherungstechnische Profitabilität geachtet haben. Manuel Adam von der Ratingagentur S&P erwartet daher mittelfristig keinen Rückgang der versicherungstechnischen Margen. Hilfreich seien auch umsatzabhängige Prämienanpassungen. Eng würde es erst, wenn die Inflation über 2024 hinaus hoch bleibt. Dann drohten Anpassungen bei den Schadenreserven, vor allem in den sogenannten Long Tail-Sparten.

Zurich im Visier der US-Behörden

Der Schweizer Versicherer Zurich ist in den USA ins Visier der Behörden geraten. Sie werfen dem Versicherer vor, reichen Amerikanern über den Verkauf von Lebensversicherungen bei der Steuerhinterziehung zu helfen. Der Finanzausschuss des US-Senats hat deswegen eine Untersuchung wegen möglichen Steuermissbrauchs eingeleitet. Insgesamt könnte es um 14 Mrd. Dollar gehen.

BaFin will weiter gegen zu hohe Provisionen vorgehen

Die Diskussion um eine Obergrenze bei Provisionen in der Lebensversicherung schwelt bereits seit Jahren. Aktuell kocht sie wieder hoch aufgrund von Gerüchten, dass ein Provisionsdeckel wie auch die von der BaFin vorgeschlagene Alternative eines Provisionsrichtswerts vom Tisch seien. Die Finanzaufsichtsbehörde will das so nicht stehen lassen. Sie plane weiterhin, gegen zu hohe Effektivkosten in der Lebensversicherung vorzugehen. Der Vermittlerverband BVK unterdessen feiert bereits seinen Sieg.

Wen betrifft das Urteil zu Gruppenpolicen?

Das Gruppenversicherungsmodell ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter Beschuss geraten. Die Richter haben befunden, dass die Gruppenspitze unter bestimmten Voraussetzungen als Vermittler anzusehen ist – und die Pflichten der EU-Vermittlerrichtlinie IDD zu befolgen hat. Doch nicht alle Konstruktionen stehen jetzt gleichermaßen unter Druck, glauben Experten. Umdenken müssen vor allem Unternehmen, die Privatkunden den Beitritt zu Gruppenpolicen anbieten.

Streit von Mondelez und Zurich nimmt Fahrt auf

Der Lebensmittelhersteller Mondelez, zu dem Marken wie Milka, Oreo und Toblerone gehören, streitet sich schon seit längerem mit seinem Versicherer Zurich darüber, ob Schäden, die er 2017 durch einen Angriff mit der Erpressungssoftware Notpetya erlitten hat, unter den Kriegsausschluss fallen oder nicht. Jetzt haben die beiden Kontrahenten ihre Eröffnungsstatements vor einem Gericht im US-Bundesstaat Illinois gehalten. Während Zurich Mondelez als Kollateralschaden einer von Russland orchestrierten Cyberattacke auf die ukrainische Wirtschaft sieht, argumentiert Mondelez, dass es zu Zeiten des Notpetya-Angriffs noch keinen Ukraine-Krieg gab.

Eiopa drängt auf mehr Einheitlichkeit

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa will dafür sorgen, dass die Eignungsprüfung von Führungskräften und Besitzern von Versicherern in den EU-Mitgliedsstaaten möglichst einheitlich abläuft. Dazu hatte sie vor rund zwei Jahren 78 konkrete Handlungsempfehlungen an 28 nationale Aufseher geschickt. Davon sind bisher nur 47 Maßnahmen komplett umgesetzt worden, moniert Eiopa. Insgesamt attestiert sie den Behörden aber eine Verbesserung ihrer Aufsichtspraxis.

Britische Lebensversicherer trotzen Anleihen-Krise

Die Lebensversicherer in Großbritannien haben die jüngsten Kapitalmarktturbulenzen ohne große Einbußen überstanden. Wie ein Bericht der Ratingagentur A.M. Best zeigt, weisen die Anbieter eine hohe Widerstandsfähigkeit auf, die auf verschiedenen Faktoren beruht. Ende September war es zu heftigen Verwerfungen an den Finanzmärkten gekommen, die vor allem die britischen Pensionsfonds zu spüren bekamen.

Hielkema: „Proportionalität ist der Schlüssel“

Firmeneigene Versicherer, die sogenannten Captives, klagen ebenso wie kleine Versicherer darüber, dass sie die regulatorischen Anforderungen des Solvency II-Regelwerks überfordern. Petra Hielkema, Vorsitzende der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa, betonte auf dem Ferma-Forum in Kopenhagen mit Blick auf die laufende Solvency II-Überprüfung, dass der Grundsatz der Proportionalität bei der Captive-Regulierung künftig stärker zum Tragen kommen soll.

Eiopa kritisiert teure Restschuldpolicen

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa sieht Handlungsbedarf bei Restschuldversicherungen. Sie hat wegen hoher Provisionen und mangelhafter Vertriebspraktiken eine Warnung an Banken und Versicherer gerichtet. Die Behörde weist darauf hin, dass sie die Vorgaben der europäischen Vertriebsrichtlinie IDD zur Vergütung und zur Produktaufsicht zu beachten haben. Künftig will Eiopa den Bereich zusammen mit den nationalen Aufsehern genau im Blick behalten. Banken vertreiben Restschuldversicherungen zur Absicherung der Ratenzahlungen etwa zusammen mit Konsumentenkrediten. In Deutschland gilt in dem Bereich seit Kurzem ein Provisionsdeckel.

Inflation: Deutsche sparen kaum bei Versicherungen

Beruhigende Nachrichten für die Versicherer: Wenn die Menschen in Deutschland aufgrund der hohen Inflation Ausgaben kürzen, stehen Versicherungen nicht an oberster Stelle, ergab eine Studie im Auftrag des Versicherers Canada Life. Bei Kunden, die dort sparen wollen, würde es dann eher Sachpolicen treffen und weniger Lebens- und Rentenversicherungen. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen.

Erstes Sozialpartnermodell startklar

Ein Meilenstein für das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung ist geschafft. Die Finanzaufsicht BaFin hat offenbar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine erste Umsetzung ausgestellt. Es geht um eine Lösung für das Energieunternehmen Uniper. Für die sogenannte Nahles-Rente ist das ein wichtiger Schritt. Zwei weitere Sozialpartnermodelle werden derzeit noch von der BaFin geprüft.

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