Industrieversicherung rss

Cyberpolicen dürfen kein Lösegeld decken

Unternehmen können sich nicht bei hierzulande ansässigen Anbietern gegen Lösegeldzahlungen als Folge von Cyber-Erpressungen versichern. Denn den hiesigen Gesellschaften ist es verboten, im Rahmen von üblichen Cyber-Policen Unternehmen gegen die Lösegeldzahlungen nach Erpressungen abzusichern. Sie müssten dafür separate Verträge abschließen. Doch die rechtliche Situation ist in Bewegung: Bis Ende des Jahres will die BaFin prüfen, ob Lösegeldforderungen im Rahmen von Cyber-Policen mit gedeckt werden können – wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Öffentliche: „Cyberversicherung wie Dynamithandel“

Die Öffentlichen Versicherer schätzen den Einstieg in die Cyberversicherung als sehr riskant ein. Mangelnde Erfahrungen mit Cyberschäden, neue Anforderungen an die Schadenregulierung und das Kumulrisiko in der Rückversicherung verhindern bislang einen echten Einstieg in das Cyber-Geschäft. In der Lebensversicherung sei das öffentliche Lager gut aufgestellt – auch unter Solvency II, sagte Verbandspräsident Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl. Dass die Sparkassen, die derzeit selbst unter hohem Druck stehen, auf die Idee kommen, ihre Versicherungstöchter zu verkaufen, bezweifelt der Verbandschef.

Berkshire holt Bechert von Aon

 Leute – Aktuelle Personalien  Der ab Juni auf dem europäischen Markt aktive Industrieversicherer Berkshire Hathaway Specialty hat einen prominenten Haftpflichtspezialisten gewonnen. Nach Informationen des Versicherungsmonitors wird Jörg Bechert von Aon zu Berkshire wechseln. Er war insgesamt 28 Jahre bei dem Makler. Inzwischen hat die BaFin die Anmeldung des Unternehmens veröffentlicht, das zum Reich des US-Investors Warren Buffett gehört. Berkshire wird in Düsseldorf als Niederlassung einer britischen Konzerntochter agieren. Hauptbevollmächtigter ist der frühere Bayer-Versicherungschef Gregor Köhler, der auch Vorstand der britischen Gesellschaft ist. Weitere Top-Manager hat Köhler von der Allianz, FM und XL Catlin geholt.

Moody’s: Brexit trifft vor allem britische Versicherer

Ein Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union könnte sich negativ auf die Ratings der Versicherer auswirken, die in dem Land Geschäfte machen, glaubt die Ratingagentur Moody’s. Allerdings wird ein sogenannter Brexit sich nur moderat auf die Kennzahlen der Unternehmen auswirken. Die operativen Konsequenzen könnten die Versicherer bewältigen, allerdings nehmen die regulatorischen Unsicherheiten zu. Die Volatilitäten an den Finanzmärkten steigen, das wird die Kapitalisierung vor allem britischer Lebensversicherer schwächen.

Talanx verdient weniger

Talanx hat im ersten Quartal trotz einer geringen Belastung aus Großschäden weniger verdient. Konzernchef Herbert Haas machte dafür Währungseffekte sowie einen Sondereffekt von netto 19 Mio. Euro verantwortlich, von dem die Personen-Rückversicherung im Vorjahreszeitraum profitiert hatte. Haas zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden und bestätigte das Gewinnziel von 750 Mio. Euro für 2016. Bei der Deutschlandtochter setzt der Konzern den Umbau fort. Dafür nimmt Talanx im laufenden Jahr insgesamt 65 Mio. Euro in die Hand.

Funk mit eigener Cyber-Deckung

Der Makler Funk bringt eine eigene Cyber-Police auf den Markt. Risikoträger sind vier nicht genannte Versicherungsgesellschaften. Damit will der Makler eine Alternative zu den existierenden Verträgen der Industrieversicherer anbieten. Die Police habe weitreichendere und kundenfreundlichere Bedingungen, sagt Funks Cyber-Experte Michael Winte.

Lobby-Verbände der Risikomanager fusionieren

Bisher ist die Industrie in Versicherungsfragen mit zwei getrennten Lobby-Verbänden unterwegs gewesen. Das wird sich jetzt ändern. Die beiden Verbände Deutscher Versicherungs-Schutzverband (DVS) und Bundesverband firmenverbundener Versicherungsvermittler und -gesellschaften (bfV) haben eine Fusion beschlossen. Das teilte DVS-Vorsitzender und Siemens-Risikomanager Alexander Mahnke auf der Hauptversammlung des DVS mit. Er wird auch dem neuen Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft vorstehen.

Munich Re mit schwachem Auftaktquartal

Der weltgrößte Rückversicherer fällt im ersten Quartal hinter seine Erwartungen zurück. Zahlen nannte Munich Re-Chef Nikolaus von Bomhard auf der Hauptversammlung noch nicht, sagte aber, dass das Ergebnis deutlich niedriger als im ersten Quartal 2015 ausgefallen sei. Auch bei den Aussichten für das Gesamtjahr 2016 blieb von Bomhard zurückhaltend. Er bestätigte das Gewinnziel von 2,3 bis 2,8 Mrd. Euro. Allerdings seien Kosten für die Ergo-Restrukturierung darin nicht erhalten. Analysten werteten das als Gewinnwarnung.

Global komplex: Internationale Programme

Unternehmen, die weltweit agieren, brauchen internationalen Versicherungsschutz. Internationale Versicherungsprogramme von europäischen oder amerikanischen Anbietern ermöglichen Unternehmen diesen weltweiten Schutz – und sie sind gefragt. Auch Mittelständler kaufen die Schutzpakete, berichten Experten auf einer Konferenz in München. Doch das Geschäft ist komplex, seit Jahren gibt es Compliance-Probleme bei den internationalen Versicherungsprogrammen großer Konzerne.

Jörg Henne wird Geschäftsführer beim DVS

 Leute – Aktuelle Personalien  Jörg Henne, bisher Versicherungschef beim Hersteller elektronischer Bauteile Epcos, verstärkt die Geschäftsführung des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands. Er ist ab 1. Juli gleichberechtigter zweiter Geschäftsführer neben Rüdiger Auras. Außerdem: Jonas Latein übernimmt beim Versicherer QBE die Verantwortung für Vertrieb und Marketing in Deutschland und Österreich. XL Catlin hat Philippe Gouraud zum Head of Strategic Client and Broker Management ernannt.

D&O-Versicherung: BGH segnet Abtretung ab

Bisher haben sich D&O-Versicherer oft dagegen gesperrt, dass Manager ihre Freistellungsansprüche an Unternehmen abtreten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei noch unveröffentlichten Urteilen die Zulässigkeit der Abtretung bejaht. Darauf weist die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte hin. Laut BGH bedarf es nur einer schriftlichen Inanspruchnahme, um den Versicherungsfall auszulösen. Der von anderen Gerichten geforderte Nachweis der Ernstlichkeit der Inanspruchnahme ist nicht notwendig. Das Urteil könnte zu mehr Schäden in der D&O-Versicherung führen.

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner