Archiv ‘BaFin’

GDV warnt vor zu viel Regulierung

Feste Regeln sind für eine gute Marktwirtschaft unverzichtbar, findet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch in Deutschland gibt es seiner Meinung nach eine zu hohe Regulierungsdichte. Das schwäche das Bruttoinlandsprodukt. Auch die Versicherer hadern mit einigen Pflichten.

Cyber: Klarstellung bei Lösegeldversicherung nötig

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Eine der heute weit verbreiteten Erscheinungsformen von Cyberkriminalität besteht darin, Computersysteme mittels einer Schadsoftware zu infizieren, unter anderem um Lösegeld zu erpressen. Die Versicherung von derartigen Lösegeldzahlungen wurde jahrzehntelang von der Aufsichtsbehörde als mit den Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar angesehen, doch diese Auffassung ist mittlerweile überholt. Seit dem Jahre 2017 erlaubt es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch, Lösegeldversicherungen mit Policen gegen Cyberrisiken zu bündeln. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufsichtsbehörde die Versicherung von Erpressungsgeldern gestattet, bedürfen allerdings in der Anwendungspraxis noch weiterer Klarstellung.

Herbert Fromme

Disruption, Finanzmarktturbulenzen, mehr Aufsicht

 Herbert Frommes Kolumne  Nach allem, was wir jetzt wissen, wird sich 2020 für die Versicherungswirtschaft sehr deutlich von den vergangenen drei Jahren unterscheiden. Der wichtigste Trend bleibt die Digitalisierung der Gesellschaft und damit der Kunden. Das führt zu massivem Veränderungsdruck auf die Branche. Außerdem sind verstärkte Turbulenzen an den Finanzmärkten sehr wahrscheinlich. Drittens erwarten wir ein deutlich forscheres Auftreten der Aufsichtsbehörden, nicht nur in Bezug auf die Risikosituation und die Finanzen der Versicherer, sondern auch auf die IT. Die Branche muss sich fragen, wie sie mit den Herausforderungen fertig wird. Sind Fusionen oder Kooperationen eine Lösung?

Große Anforderungen an kleine Versicherer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Konsultation bezüglich des geplanten Rundschreibens zu aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen beendet. Der aktuelle Entwurf sieht eine weitgehende Übertragung der für Solvency-II-Versicherungsunternehmen geltenden allgemeinen Governance-Anforderungen auf kleine Versicherer vor. Bei konsequenter Anwendung des Proportionalitätsprinzips muss kleinen Versicherern jedoch ein größerer Gestaltungsspielraum verbleiben. Offen ist, ob die BaFin künftig ähnliche Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Pensionskassen und Pensionsfonds stellen wird.

2019: Der Jahresrückblick

Turbulenzen und spektakuläre Personalwechsel beim Allianz-Industrieversicherer AGCS, der Abschluss des Generali Leben-Verkaufs, Lemonades Start in Deutschland, ein neuer Konkurrent für Check24, Pensionskassen in Schieflage und die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook – auch 2019 war ein spannendes Jahr für die Versicherungsbranche. Der Versicherungsmonitor blickt auf die aufregendsten Deals, die wichtigsten Personalien und die größten Ereignisse des Jahres zurück. Ob Provisionsdeckel, Provinzial-Fusion oder die ungewisse Zukunft der Riester-Rente, auch das Jahr 2020 dürfte spannend werden.

Herbert Fromme

Märchenhafte Silvesterstunden

 Herbert Frommes Kolumne  Albert Hunkenmöller, Chef der Traditionsversicherung, hat seit Jahren erstmals wieder das Weihnachtsfest zuhause verbracht. Hunkenmöller und seine Frau hatten die beiden Enkelkinder zu Gast, während sich die Tochter und ihr Mann in Sankt Moritz vergnügten. Hunkenmöller hatte die Zeit mit den Kindern mehr genossen, als er erwartet hatte. Aber die vier Tage resultieren in komplexen Nebenwirkungen, wie sich am 31. Dezember herausstellt.

EuGH begrenzt Kürzung von Betriebsrenten

EU-Staaten sind verpflichtet, einen Arbeitnehmer bei einer „offensichtlich unverhältnismäßigen“ Kürzung seiner Betriebsrente zu schützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Dieser Fall liegt nach Ansicht der Richter dann vor, wenn ein Betriebsrentner nach der Pleite seines früheren Arbeitgebers weniger als die Hälfte der vorgesehenen Rentenzahlung erhält. Gleichzeitig müsse die Mindestsicherung greifen, falls der Betroffene nach den Kürzungen unter die Armutsschwelle rutscht.

BaFin sieht Nachholbedarf bei Risikofrüherkennung

Der neue Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet Versicherer dazu, geeignete Verfahren einzuführen, um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage zu erkennen. Deutet sich an, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin sofort informieren. Mit der Umsetzung der Vorschrift ist die Behörde aber alles andere als zufrieden. Nach einer Pilotabfrage bei Lebensversicherern und Pensionskassen attestiert sie der Branche erheblichen Nachholbedarf. Auch Versicherern aus anderen Sparten will sie bald auf den Zahn fühlen.

Steuerberater-Versicherung kappt Garantiezinsen

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss die Garantiezinsen in allen Verträgen auf maximal 2,25 Prozent senken. Das hat die Vertreterversammlung am Mittwoch beschlossen. Damit soll die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe in Deutschland wieder in der Lage sein, alle Ansprüche ihrer Versicherten auch in Zukunft zu erfüllen. Die Leistungskürzungen gelten nicht nur für künftige Pensionäre, sondern auch für Versicherte, die bereits Rentenzahlungen erhalten. Wie hoch die Einbußen für jeden Kunden genau ausfallen, soll im Januar feststehen.

BaFin liefert Munition beim Provisionsdeckel

Aktuelle Zahlen der Versicherungsaufsicht BaFin zeigen es: Die deutschen Lebensversicherer haben im vergangenen Jahr mehr Vergütung an Versicherungsmakler und -vertreter gezahlt als 2017. Insgesamt stiegen die Abschlussprovisionen von 3,9 Mrd. Euro auf 4,1 Mrd. Euro an. Das gibt den Forderungen des Bundesfinanzministeriums nach einem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung Rückenwind. Rückschlüsse lassen sich auch ziehen bei der Provisionshöhe für die umstrittenen Restschuldpolicen.

Aktuare wollen Garantiezinssenkung auf 0,5 Prozent

Die Deutsche Aktuarvereinigung rät dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 von 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent zu senken. Auch wenn Experten den Versicherungsmathematikern einen Vorschlag für eine noch drastischere Senkung auf 0,25 Prozent zugetraut haben, bedeutet selbst ein Höchstrechnungszins von 0,5 Prozent das Aus für die meisten Riester-Angebote der Versicherungswirtschaft.

Friss: KI muss erklärbar sein

Der Anbieter von Software zur Betrugserkennung Friss und der KI-Dienstleister Omnius haben vor einigen Monaten eine Kooperation geschmiedet. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor sprechen Christian van Leeuwen, Chief Technology Officer bei Friss, und Martin Micko, Chief Operating Officer bei Omnius, über Synergien und erklären, welche Voraussetzungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) erfüllt sein müssen.

Sinkt die Schwelle zur Sicherungsfonds-Übertragung?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Der Gesetzgeber möchte den gesetzlichen Rahmen für die Übertragung des Bestands eines Lebens- oder Krankenversicherers auf den Sicherungsfonds ändern und dabei insbesondere das Verfahren konkretisieren. Leistungskürzungen sollen dabei nicht mehr vorrangig vor einer Übertragung auf den Sicherungsfonds erfolgen. Dies kann jedoch bei wiederholten Bestandsübertragungen die Gleichbehandlung betroffener Versicherter gefährden. Außerdem drohen höhere Beiträge zum Sicherungsfonds, wenn bei Sicherungsfällen künftig regelmäßig auf eine Leistungskürzung verzichtet werden sollte.

Klarstellung der BaFin zur Doppelprovision

Die Finanzaufsicht BaFin zeigt klare Kante und betont, dass Doppelprovisionen bei Riester-Renten nicht zulässig sind. Anlass ist jedoch kein erneuter Verstoß von Versicherern gegen diese Regel, sondern Meinungsverschiedenheiten mit Verbraucherschützern. Nach Ansicht der BaFin gilt das Verbot nämlich nur, wenn sich der Gesamtbeitrag zur Police nicht ändert. Wird die Zahlungshöhe verändert oder eine Beitragspause eingelegt, dürfen Versicherer dafür Verwaltungskosten erheben.

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