In der Diskussion um eine Neugestaltung der Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter stellen sich die Versicherer auf neue Deckungssummen von bis zu 500 Mio. Euro ein. Das halten auch Aktuare für notwendig und möglich. Bei der Deckelung auf bislang 110 Mio. Euro habe „der Gesetzgeber wohl nicht richtig aufgepasst“, sagte Andreas Meyerthole von der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss. Das Beispiel Österreich zeige, dass deutliche höhere Summen ohne Probleme zu stemmen sind.
Archiv ‘BaFin’
Wie beaufsichtigt man künstliche Intelligenz?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen bringt Versicherern viele Vorteile, vor allem in puncto Schnelligkeit und Kosteneinsparung. Der Preis dafür sind neue Risiken. Diese sind auch ein Fall für die Aufsicht. Neue Instrumente der BaFin sind möglicherweise aber gar nicht notwendig, denn es steht schon eine Reihe von Regelungen zur Verfügung.
Cyberversicherung – ein Wachstumsmarkt?
Versicherungsaufseher Frank Grund mahnt Versicherer zur Vorsicht beim Zeichnen von Cyberrisiken. Sie sollten die Kumulrisiken nicht unterschätzen und die Chancen der Prämieneinnahmen aus den Policen nicht überschätzen, riet er bei der Euroforum-Haftpflichtkonferenz in Hamburg. Prognosen mit zweistelligen Wachstumsraten hält er für ungerechtfertigt. Der Cybermarkt werde eher moderat zulegen, glaubt Grund. Ein Blick in die USA scheint ihm Recht zu geben.
Was die BaFin 2020 vorhat
Die Finanzaufsicht BaFin will 2020 einen Schwerpunkt auf die Themen Digitalisierung, Niedrigzinsen sowie Nachhaltigkeit legen. Das zeigt die Broschüre „Aufsichtsschwerpunkte 2020“. Unter anderem plant die Behörde eine Analyse des Geschäfts mit Cyberversicherungen. Außerdem bleibt das Thema Vertriebsvergütung auf der Tagesordnung. Während der gesetzliche Provisionsdeckel in der Lebensversicherung immer noch aussteht, will die BaFin jetzt einen genaueren Blick auf mögliche Interessenkonflikte im Vertrieb werfen.
Brexit und kein Ende
Herbert Frommes Kolumne Der Brexit wird zur Tatsache. Das führt zu interessanten Effekten in der Übergangszeit, in der beide Seiten noch in dem jeweils anderen Gebiet Policen zeichnen dürfen, während die Zukunft der Beziehungen im Bereich Financial Services und damit auch Versicherung offen ist. Geklärt ist bislang überhaupt nichts – deshalb müssen sich die Versicherer in Großbritannien und in der EU auch auf einen harten Brexit vorbereiten.
Hufeld: Grüne Investments nicht pauschal bevorzugen
Klimafreundliche Investments, die etwa in alternative Energiegewinnung aus Wind und Sonne fließen, sind ein heiß diskutiertes Thema. Trotz aller Euphorie sollten die damit verbundenen Gefahren aber nicht außer Acht gelassen werden, warnte BaFin-Chef Felix Hufeld beim Neujahrsempfang der Aufsicht. Wer grüne Investitionen und Kredite losgelöst von ihren Risiken pauschal privilegiere, etwa durch einen Bonus bei der Kapitalunterlegung, wähle den Weg in die nächste Krise – und schade der Nachhaltigkeit, betonte er. Zu den Problemen von Lebensversicherern und Pensionskassen gab er sich einsilbig.
GDV warnt vor zu viel Regulierung
Feste Regeln sind für eine gute Marktwirtschaft unverzichtbar, findet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch in Deutschland gibt es seiner Meinung nach eine zu hohe Regulierungsdichte. Das schwäche das Bruttoinlandsprodukt. Auch die Versicherer hadern mit einigen Pflichten.
Cyber: Klarstellung bei Lösegeldversicherung nötig
Legal Eye – Die Rechtskolumne Eine der heute weit verbreiteten Erscheinungsformen von Cyberkriminalität besteht darin, Computersysteme mittels einer Schadsoftware zu infizieren, unter anderem um Lösegeld zu erpressen. Die Versicherung von derartigen Lösegeldzahlungen wurde jahrzehntelang von der Aufsichtsbehörde als mit den Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar angesehen, doch diese Auffassung ist mittlerweile überholt. Seit dem Jahre 2017 erlaubt es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch, Lösegeldversicherungen mit Policen gegen Cyberrisiken zu bündeln. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufsichtsbehörde die Versicherung von Erpressungsgeldern gestattet, bedürfen allerdings in der Anwendungspraxis noch weiterer Klarstellung.
Disruption, Finanzmarktturbulenzen, mehr Aufsicht
Herbert Frommes Kolumne Nach allem, was wir jetzt wissen, wird sich 2020 für die Versicherungswirtschaft sehr deutlich von den vergangenen drei Jahren unterscheiden. Der wichtigste Trend bleibt die Digitalisierung der Gesellschaft und damit der Kunden. Das führt zu massivem Veränderungsdruck auf die Branche. Außerdem sind verstärkte Turbulenzen an den Finanzmärkten sehr wahrscheinlich. Drittens erwarten wir ein deutlich forscheres Auftreten der Aufsichtsbehörden, nicht nur in Bezug auf die Risikosituation und die Finanzen der Versicherer, sondern auch auf die IT. Die Branche muss sich fragen, wie sie mit den Herausforderungen fertig wird. Sind Fusionen oder Kooperationen eine Lösung?
Große Anforderungen an kleine Versicherer
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Konsultation bezüglich des geplanten Rundschreibens zu aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen beendet. Der aktuelle Entwurf sieht eine weitgehende Übertragung der für Solvency-II-Versicherungsunternehmen geltenden allgemeinen Governance-Anforderungen auf kleine Versicherer vor. Bei konsequenter Anwendung des Proportionalitätsprinzips muss kleinen Versicherern jedoch ein größerer Gestaltungsspielraum verbleiben. Offen ist, ob die BaFin künftig ähnliche Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Pensionskassen und Pensionsfonds stellen wird.
2019: Der Jahresrückblick
Turbulenzen und spektakuläre Personalwechsel beim Allianz-Industrieversicherer AGCS, der Abschluss des Generali Leben-Verkaufs, Lemonades Start in Deutschland, ein neuer Konkurrent für Check24, Pensionskassen in Schieflage und die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook – auch 2019 war ein spannendes Jahr für die Versicherungsbranche. Der Versicherungsmonitor blickt auf die aufregendsten Deals, die wichtigsten Personalien und die größten Ereignisse des Jahres zurück. Ob Provisionsdeckel, Provinzial-Fusion oder die ungewisse Zukunft der Riester-Rente, auch das Jahr 2020 dürfte spannend werden.
Märchenhafte Silvesterstunden
Herbert Frommes Kolumne Albert Hunkenmöller, Chef der Traditionsversicherung, hat seit Jahren erstmals wieder das Weihnachtsfest zuhause verbracht. Hunkenmöller und seine Frau hatten die beiden Enkelkinder zu Gast, während sich die Tochter und ihr Mann in Sankt Moritz vergnügten. Hunkenmöller hatte die Zeit mit den Kindern mehr genossen, als er erwartet hatte. Aber die vier Tage resultieren in komplexen Nebenwirkungen, wie sich am 31. Dezember herausstellt.
EuGH begrenzt Kürzung von Betriebsrenten
EU-Staaten sind verpflichtet, einen Arbeitnehmer bei einer „offensichtlich unverhältnismäßigen“ Kürzung seiner Betriebsrente zu schützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Dieser Fall liegt nach Ansicht der Richter dann vor, wenn ein Betriebsrentner nach der Pleite seines früheren Arbeitgebers weniger als die Hälfte der vorgesehenen Rentenzahlung erhält. Gleichzeitig müsse die Mindestsicherung greifen, falls der Betroffene nach den Kürzungen unter die Armutsschwelle rutscht.
BaFin sieht Nachholbedarf bei Risikofrüherkennung
Der neue Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet Versicherer dazu, geeignete Verfahren einzuführen, um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage zu erkennen. Deutet sich an, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin sofort informieren. Mit der Umsetzung der Vorschrift ist die Behörde aber alles andere als zufrieden. Nach einer Pilotabfrage bei Lebensversicherern und Pensionskassen attestiert sie der Branche erheblichen Nachholbedarf. Auch Versicherern aus anderen Sparten will sie bald auf den Zahn fühlen.










