Archiv ‘Berufshaftpflichtversicherung’

Schiedsspruch beeinträchtigt Hebammenhaftpflicht nicht

Die Befürchtungen der freiberuflichen Hebammen, dass Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Konsequenzen für ihren Berufshaftpflichtschutz haben, sind unbegründet. Selbst wenn sie gegen die künftig in der GKV geltenden Ausschlusskriterien verstoßen, bleiben sie gegen Haftpflichtrisiken versichert. Das hat der für den Gruppenvertrag in der Hebammenhaftpflichtversicherung zuständige Versicherungsmakler Ecclesia bestätigt. Neben den Ausschlusskriterien greift in der GKV künftig auch ein neues System für die Erstattung der seit Jahren steigenden Haftpflichtprämien durch die Krankenkassen. … Lesen Sie mehr ›

Hebammen-Vertrag macht niemanden glücklich

Die Verlängerung des Gruppenvertrags für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflichen Hebammen ist perfekt. Ab Mitte 2015 beteiligen sich neben der Versicherungskammer Bayern und der R+V auch Allianz, Axa, Ergo, Debeka und Württembergische an dem Deckungskonzept. Nach Einschätzung des zuständigen Maklers Bernd Hendges ist damit aber nur eine Teillösung erreicht. Kritik kommt auch von den Hebammen. … Lesen Sie mehr ›