Archiv ‘Berufshaftpflichtversicherung’

Schiedsspruch beeinträchtigt Hebammenhaftpflicht nicht

Die Befürchtungen der freiberuflichen Hebammen, dass Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Konsequenzen für ihren Berufshaftpflichtschutz haben, sind unbegründet. Selbst wenn sie gegen die künftig in der GKV geltenden Ausschlusskriterien verstoßen, bleiben sie gegen Haftpflichtrisiken versichert. Das hat der für den Gruppenvertrag in der Hebammenhaftpflichtversicherung zuständige Versicherungsmakler Ecclesia bestätigt. Neben den Ausschlusskriterien greift in der GKV künftig auch ein neues System für die Erstattung der seit Jahren steigenden Haftpflichtprämien durch die Krankenkassen.

Hebammen-Vertrag macht niemanden glücklich

Die Verlängerung des Gruppenvertrags für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflichen Hebammen ist perfekt. Ab Mitte 2015 beteiligen sich neben der Versicherungskammer Bayern und der R+V auch Allianz, Axa, Ergo, Debeka und Württembergische an dem Deckungskonzept. Nach Einschätzung des zuständigen Maklers Bernd Hendges ist damit aber nur eine Teillösung erreicht. Kritik kommt auch von den Hebammen.

Teure Notlösung für die Hebammen

Die freiberuflich tätigen Hebammen haben bis Mitte 2016 eine Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung. Eine Gruppe von Versicherern füllt die Lücke, die ab Juli 2015 durch den Rückzug der Nürnberger aus dem zuständigen Konsortium entstehen wird. Eine tragfähige Lösung ist das nicht, vor allem ist sie für die Hebammen mit einem erneuten Prämienanstieg verbunden.

Minister Gröhe macht Hebammen zur Chefsache

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe stellt den Hebammen schnelle Hilfe in Aussicht. Die durch den angekündigten Ausstieg der Nürnberger aus der Berufshaftpflichtversicherung ausgelösten Probleme sollen kurzfristig behoben werden, dann soll ein langfristiges Konzept folgen. Zu Details äußert sich der Minister allerdings nicht.

Deckungsnotstand bei Hebammen

Die Nürnberger Versicherung steigt Mitte nächsten Jahres aus der Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen aus. Ob und wie die dadurch entstehende Lücke geschlossen werden kann ist unklar. Die Hebammen warnen vor einer weiteren Verschlechterung ihrer ohnehin schon prekären Situation.

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