Archiv ‘D&O-Versicherung’

BGH legt Ausschlussklausel in der D&O-Versicherung eng aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der Versicherten in der D&O-Versicherung gestärkt. Den Ausschluss der Deckung wegen des Verweises auf wissentliche Pflichtverletzungen, die sogenannte Kardinalpflichtverletzung, haben die Richter eng eingegrenzt. Versicherer dürfen einem Geschäftsführer nicht allein deshalb den Versicherungsschutz verweigern, weil er einen Insolvenzantrag erst verspätet gestellt hat, hat der BGH in dem konkreten Fall entschieden.

D&O: Mehr Prävention vonnöten

Die Haftungsrisiken für Manager steigen und damit auch die Schäden in der D&O-Versicherung. Deshalb wird auch in der Managerhaftpflichtversicherung das Thema Prävention immer wichtiger. „Hier müssen wir als Versicherer stärker werden“, sagte Daniel Kreienkamp, Bereichsleiter Vermögensschadenhaftpflicht/Financial Lines bei der Ergo, bei einer Veranstaltung des Versichererverbands GDV.

D&O: Schäden steigen stärker als Prämien

Der Versichererverband GDV meldet das dritte Jahr in Folge einen Anstieg bei der Zahl der Schäden in der D&O-Versicherung. Den Grund sieht er in der ungünstigen konjunkturellen Lage, höheren gesetzlichen Anforderungen und steigenden Insolvenzzahlen. Die Beitragseinnahmen übersteigen zwar noch die Schadenaufwendungen, jedoch legen die Schäden weit stärker zu als die Prämien, warnt der GDV.

„Kardinalpflichtverletzung“ – bald Klarheit durch den BGH?

Legal Eye – Die Rechtskolumne

In der D&O-Regulierungspraxis ist zu beobachten, dass Versicherer immer häufiger den Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung mit Verweis auf eine angebliche „Kardinalpflichtverletzung“ erheben, um Deckung zu verweigern. Bei dem Thema besteht Handlungsbedarf bei den Versicherungsbedingungen. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu Kardinalpflichten in Insolvenzverfahren im November verhandeln wird, ist zu begrüßen.

Conti schließt Vergleich mit D&O-Versicherern

Die D&O-Versicherer werden erneut zur Kasse gebeten. Sie haben sich mit dem Automobilzulieferer Continental auf einen Vergleich wegen Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal geeinigt. Das von AIG angeführte Konsortium zahlt eine Summe im zweistelligen Millionenbereich. Das wirkt angesichts der ursprünglichen Forderung von rund 300 Mio. Euro noch moderat, ist aber bei weitem nicht der einzige Schaden, den die Branche verkraften muss.

Klage nach Air India-Absturz ruft Allianz auf den Plan

Eine Klage in den USA könnte die Schäden durch den Absturz der Air India-Maschine 171 im Juni noch weiter erhöhen. Vier Kläger werfen dem Flugzeughersteller Boeing sowie einem Zulieferer unter anderem grobe Fahrlässigkeit vor. Das ruft die Haftpflichtversicherer der beiden Unternehmen auf den Plan, zu denen die Allianz gehört. Auch D&O-Versicherer sollten den Fall beobachten.

Cyberschutz ohne Cyberversicherung?

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Der stetige Anstieg von Cyberangriffen auf Unternehmen verdeutlicht die Dringlichkeit, sich adäquat gegen Cyberrisiken abzusichern. Während Cyberversicherungen spezifische Deckungen für Schäden durch Cybervorfälle bieten, wird jedoch oft fälschlicherweise angenommen, dass auch Vertrauensschaden- oder D&O-Versicherungen hinreichenden Schutz gegen diese Risiken gewähren. Hierbei handelt es sich um einen folgenschweren Trugschluss, der für den Versicherungsnehmer empfindliche Einbußen bedeuten kann.

Anwaltshaftung bei Cum-Ex-Geschäften

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung, die bei der Managerhaftpflicht und der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte eine zentrale Ausschlussklausel darstellt, wurde in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Managerhaftpflicht durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen verschärft. Nun erfuhr er auch im Bereich der Anwaltshaftung eine Konkretisierung durch eine Entscheidung des Landgerichts München I im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften.

D&O: Keine Beweislastumkehr im Direktprozess

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob im Direktprozess gegen Versicherer die gesetzliche Verschuldensvermutung nach Paragraf 93 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden: Sie gilt auch im Direktprozess. Der D&O-Versicherer muss daher beweisen, dass die Geschäftsleitung bei Zahlungen nach Insolvenzreife kein Verschulden trifft.

Sompo: „Wir wachsen sehr zufriedenstellend“

 Exklusiv  Der Industrieversicherer Sompo, eine Tochter des japanischen Versicherers Sompo Holdings, setzt auf Wachstum in Kontinentaleuropa und hat auch große Pläne für Deutschland. Seit September 2023 ist der frühere Gothaer- und HDI-Manager Malte Dittmann Länderchef für Deutschland und Österreich. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor spricht er über die Strategie des Versicherers hierzulande, die Lage in der Industrieversicherung und die Unterschiede zwischen deutschen und japanischen Kunden.

Hilfe, D&O-Versicherung!

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für Führungskräfte und Unternehmen ist die D&O-Versicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken essenziell wichtig. Doch es lauern zahlreiche Stolpersteine und Herausforderungen rund um die D&O-Versicherung – von uneinheitlichen Versicherungsbedingungen über Unklarheiten über den Umfang der Versicherungsleistungen bis hin zum Streitpotenzial im Schadenfall und Deckungslücken bei Umdeckungen. Ohne fachkundige Beratung ist der Ausruf „Hilfe – D&O-Versicherung!“ oft mehr als berechtigt.

Greensill-Pleite wird D&O-Fall

Der Zusammenbruch des Finanzkonzerns Greensill und der Greensill-Bank in Bremen 2021 hat nun die D&O-Versicherer erreicht. Der Insolvenzverwalter hat zivilrechtliche Ansprüche gegen ehemalige Vorstände des Unternehmens geltend gemacht. Der Fall birgt einigen Sprengstoff, da vorsätzliches Handeln der Verantwortlichen im Raum steht, dann müssten die Versicherer nicht zahlen. Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters laufen auch noch strafrechtliche Ermittlungen.

Wie umgehen mit der wissentlichen Pflichtverletzung?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Einigen D&O-Versicherungsfällen steht auf die Stirn geschrieben, dass die versicherte Person wissentlich ihre Pflichten verletzt hat und somit kein Haftpflichtanspruch besteht. In der Regel muss der Versicherer dennoch zunächst die Abwehrkosten zahlen. Kann er das vermeiden, indem er die wissentliche Pflichtverletzung in einem vorgezogenen Deckungsverfahren feststellen lässt? Nein, entschied das OLG Karlsruhe kürzlich in einem Urteil zur Haftpflichtversicherung, das sich auf die D&O-Deckung übertragen lässt.

Wir müssen über PFAS reden

 The Long View – Der Hintergrund  Die Risiken von PFAS, den sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind bei Weitem noch nicht vollständig erforscht und deswegen für Haftpflichtversicherer kaum kalkulierbar. Ein pauschaler Ausschluss von PFAS wäre aber ebenso falsch wie ein pauschales Verbot dieser in vielen Bereichen unverzichtbaren Stoffe. Versicherungsschutz kann es nur noch für einen differenzierten und nachhaltigen Umgang geben. Dafür müssen Versicherer und Industrie miteinander reden. Der erste Schritt eines solchen Risikodialogs ist die vom GDV unverbindlich bekanntgegebene PFAS-Klausel. 

D&O: Wer bekommt die Versicherungssumme?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Zu der Frage, wie Versicherungsleistungen aus einer D&O-Police auf mehrere Leistungsberechtigte verteilt werden, wenn die Versicherungssumme nicht für alle reicht, existiert keine gesetzliche Regelung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im vergangenen November entschieden, dass das Prioritätsprinzip („first come first served“) eine faire und sinnvolle Verteilung darstellt, wie sie die Literatur fordert. Die Entscheidung gibt den Versicherern mehr Rechtssicherheit bei der Verteilung von D&O-Versicherungsleistungen.

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