Archiv ‘Gesetzliche Krankenversicherung’

Privatpatienten werden schneller untersucht

Eine aktuelle Studie zeigt erneut die Ungleichbehandlung von Privatpatienten und gesetzlich Versicherten, wenn es um die Terminvergabe bei Fachärzten geht. Die Privatversicherten haben eine höhere Chance, einen Termin zu bekommen, und müssen auch nicht so lange auf ihn warten wie die Kassenpatienten. Die Autoren der Studie führen das auf die unterschiedlichen Vergütungsniveaus in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zurück.

Ärzte kritisieren PKV heftig

Die Kritik von Ärzten am Verhalten der privaten Krankenversicherer (PKV) während der Corona-Krise reißt nicht ab. In einem Brief an den Direktor des PKV-Verbands wirft die Allianz Deutscher Ärzteverbände der Branche vor, sich trotz deutlicher Einsparungen bei den Leistungsausgaben anders als die gesetzliche Krankenversicherung nur unzureichend an den Ausgleichszahlungen für das Gesundheitssystem zu beteiligen. Über die von den Ärzten gewünschte Verlängerung der Corona-bedingten Extra-Vergütungen verhandelt der Verband noch mit der Bundesärztekammer.

Schwierige Zeiten für die PKV

Die Corona-Pandemie wird nach Einschätzung der Ratingagentur Assekurata dazu führen, dass die privaten Krankenversicherer (PKV) im ohnehin schwierigen Geschäftsfeld Vollversicherung verstärkt Kunden an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verlieren. Auf der Schadenseite wird es durch den Wegfall von Arztbesuchen und dem Aufschub von Operationen zwar zunächst eine Entspannung geben, aber die Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten und die fortdauernde Niedrigzinsphase treffen auch die PKV. Die Wettbewerbssituation mit der GKV verschlechtert sich aber nicht, erwartet Assekurata.

Privatpatienten haben höheres Kostenrisiko

Ärzte müssen Privatpatienten über die Kosten einer noch nicht etablierten Behandlungsmethode informieren, da die Kostenübernahme durch den privaten Krankenversicherer nicht gesichert ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) trägt aber der Patient die Beweislast dafür, dass er sich bei Kenntnis der Kosten gegen eine Behandlung entschieden hätte. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kann man von einem Arzt nicht erwarten, dass er den jeweiligen Deckungsumfang der Privatversicherten kenne, so der BGH.

Häme und Lob für die Bertelsmann-Studie

Die Studie der Bertelsmann Stiftung zu einem einheitlichen Krankenversicherungsmarkt in Deutschland und den damit verbundenen Einsparmöglichkeiten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat eine Flut von Reaktionen ausgelöst. Die Kommentare sind dabei wenig überraschend: Die privaten Krankenversicherer (PKV) sowie Vertreter von Ärzten und Beamten lehnen die Planspiele zur Zusammenführung von PKV und GKV ab, die Anhänger der Bürgerversicherung sehen sich durch die Studie bestätigt.

Bertelsmann Stiftung legt bei PKV-Kritik nach

Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung fördert die Risikoselektion und schädigt die Solidargemeinschaft, findet die Bertelsmann Stiftung. Mit der Vorlage einer neuen Studie untermauert sie ihr Plädoyer für einen einheitlichen Krankenversicherungsmarkt in Deutschland. Nach der Studie könnte die gesetzliche Krankenversicherung von einer Eingliederung der Privatversicherten finanziell profitieren. Vor allem aber würde nach Überzeugung der Stiftung ein solcher Schritt den sozialen Zusammenhalt stärken.

Kommission: Vergütungssysteme harmonisieren

In der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung sollte es weiterhin zwei getrennte Honorarsysteme mit unterschiedlichen Preisen geben, sie sollten aber reformiert und zumindest teilweise harmonisiert werden. Das schlägt die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem in dem Gutachten vor, das sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben hat. Spahn will jetzt prüfen, wie er mit den Vorschlägen umgeht. Die privaten Krankenversicherer begrüßen, dass dazu keine gemeinsame Honorarordnung gehört. Die Anhänger der Bürgerversicherung sind mit dem Gutachten nicht zufrieden.

Innovationen erreichen Privatpatienten schneller

Kunden der privaten Krankenversicherer (PKV) haben in der Regel schneller Zugang zu neuen Medikamenten als gesetzlich versicherte Patienten. Nach einer aktuellen Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV dauert es rund vier Jahre, bis die Verordnungshäufigkeit in beiden Gruppen ungefähr gleich ist. Insgesamt erhalten Privatversicherte nach der Auswertung mehr innovative, aber auch teurere Arzneimittel. Die Zunahme bei den Arzneimittelausgaben war im Jahr 2017 in der PKV etwas größer als bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Bundestag beschließt bAV-Freibetrag

Der Freibetrag für gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner kommt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linke verabschiedet. Ab 2020 werden die ersten 160 Euro bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht mehr zur Beitragskalkulation herangezogen – anders als bisher gilt das auch für höhere Renten. Damit reagiert die Koalition auch auf den Unmut über die erhöhte Beitragslast zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004.

PKV-Beiträge steigen im Schnitt um drei Prozent

Die Prämien in der privaten Krankenversicherung (PKV) werden im kommenden Jahr um knapp drei Prozent steigen, erwartet der PKV-Verband. Voraussichtlich ist rund die Hälfte der Tarife von einer Anpassung betroffen, sie kann wegen der Niedrigzinsen heftiger ausfallen als in den Vorjahren. Nach einer aktuellen Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren im Schnitt aber stärker gestiegen als in der PKV.

Einheitsfront gegen Einheitsgebühren

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), die Bundesärztekammer und der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen warnen davor, für die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen ein Einheitssystem zu schaffen. In einer gemeinsamen Erklärung plädieren sie dafür, die unterschiedlichen Systeme für die gesetzliche Krankenversicherung und die PKV jeweils zu modernisieren. Die beiden Gebührenordnungen würden sich gut ergänzen und vom Wettbewerb der Systeme würden letztendlich die Patienten profitieren, argumentieren die Organisationen.

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