Versicherungsmakler sollten besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und der regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssummen vorgehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und Inflation. Ansonsten laufen sie Gefahr, für eine Unterversicherung haftbar gemacht zu werden, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Essen zeigt. Es ist auch Schnelligkeit bei der Beratung gefragt, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.
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Warum Versicherer KI-Schäden ausschließen wollen
Derzeit gibt es nur vereinzelt Schadenfälle aus der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI). Aber mit der zunehmenden KI-Nutzung bei Industrie und Dienstleistern steht eine Welle solcher Schäden bevor. In den USA bereiten sich die Versicherer darauf vor, KI-Schäden aus der Industriehaftpflicht auszuschließen. In Deutschland wird darüber noch nicht öffentlich diskutiert, intern aber schon. Folgt auf Silent Cyber jetzt Silent AI? Und wer versichert die Risiken dann?
Hitze ist tödlicher als andere Naturkatastrophen
Die weltweit zunehmende Hitze gilt derzeit als große Bedrohung für die Gesellschaft, aber auch für Versicherer, wie eine aktuelle Studie des Rückversicherers Swiss Re zeigt. Demnach geht von Hitzewellen eine noch größere Gefahr aus als von Überschwemmungen, Erdbeben und Hurrikans zusammen. Dieser Umstand könnte weitere Fragen nach der Haftung für Schäden aus Naturkatastrophen aufwerfen. Aber auch die Bedrohungslage in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz wächst weiter.
KI: Die Branche lernt noch
Künstliche Intelligenz (KI) wird von vielen Versicherern eingesetzt. Trotzdem gibt es bezüglich der Technologie noch viele Unsicherheiten. Dabei geht es vor allem um Fragen zur Haftung und zum Datenschutz sowie darum, ob KI in Versicherungspolicen ausgeschlossen werden soll, zeigte eine Online-Veranstaltung des Versicherungsmonitors in Kooperation mit Hiscox. Versicherer müssen zudem weniger darauf schauen, was intern mit KI möglich ist, sondern auf Marktveränderungen und geänderte Kundenbedürfnisse eingehen.
Solarworld-Pleite droht D&O-Schaden zu werden
Exklusiv Der Photovoltaik-Anbieter Solarworld galt einmal als Vorzeigeunternehmen für die Energiewende in Deutschland. Dann kam die Konkurrenz aus China und Solarworld ging pleite. Seit fast drei Jahren läuft ein Prozess gegen das Management. Der Insolvenzverwalter fordert mehr als 700 Mio. Euro Schadenersatz. Solarworld hatte eine D&O-Deckung von rund 100 Mio. Euro, die von Axa XL geführt wird.
Wir müssen über PFAS reden
The Long View – Der Hintergrund Die Risiken von PFAS, den sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind bei Weitem noch nicht vollständig erforscht und deswegen für Haftpflichtversicherer kaum kalkulierbar. Ein pauschaler Ausschluss von PFAS wäre aber ebenso falsch wie ein pauschales Verbot dieser in vielen Bereichen unverzichtbaren Stoffe. Versicherungsschutz kann es nur noch für einen differenzierten und nachhaltigen Umgang geben. Dafür müssen Versicherer und Industrie miteinander reden. Der erste Schritt eines solchen Risikodialogs ist die vom GDV unverbindlich bekanntgegebene PFAS-Klausel.
(Verspätetes) „Weihnachtsgeschenk“ aus Brüssel?
Legal Eye – Die Rechtskolumne DHL feierte schon vor Weihnachten Rekord: Zwölf Millionen sortierte Päckchen an einem Tag und damit doppelt so viele wie sonst in 24 Stunden. Die Bestellungen sollen unter anderem am Black Friday und in der Cyber Week über Online-Plattformen aufgegeben worden sein und verdeutlichen die Bedeutung des Online-Handels. Das trifft auf in diesem Monat relevant gewordene Vorschriften zum Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht, die auch für den Online-Handel Neuerungen beinhalten. Ein (verspätetes) „Weihnachtsgeschenk“ für die Versicherer, die sich mit Inanspruchnahmen ihrer versicherten Händler und Hersteller befassen müssen?
O du fröhliche – Haftung unter dem Weihnachtsbaum
Legal Eye – Die Rechtskolumne Für den Anwalt „Business as usual“, für den Geschäftsführer eine hochemotionale Belastungsprobe: Immer wieder erhalten Geschäftsführer kurz vor Jahresende ein Einschreiben mit dem Hinweis auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe wegen vermeintlicher Pflichtverletzung. Einen Grund für diese Inanspruchnahme zur Weihnachtszeit gibt es selten. Denn eine Verjährung der Geschäftsführerhaftung zum Jahresende droht in den wenigsten Fällen.
Vermittler müssen Beratungsprozesse überdenken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsmakler tragen eine immense Verantwortung. Das zeigt ein jüngst vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beendetes Verfahren, das sich intensiv mit den Anforderungen an die Haftung von Makler beschäftigt hat. Die korrekte Erfassung und Absicherung von Kundenrisiken muss im Zentrum der Maklertätigkeit stehen, auch um haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Versicherungsvermittler, also Makler, aber auch Versicherungsvertreter, sind dazu angehalten, ihre Beratungsprozesse zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.
Brückeneinsturz: Reeder wollen Haftung limitieren
Wie von Juristen erwartet, versuchen Eigner und Manager des Containerschiffs „Dali“, das vergangene Woche den Einsturz einer Brücke in Baltimore verursacht hat, ihre Haftung zu begrenzen. Dabei berufen sie sich auf ein obskures Gesetz aus dem Jahr 1851, das schon die Eigner der „Titanic“ nutzten. Die Haftung ist dann begrenzt auf den Restwert von Schiff und Ladung – im Fall der „Dali“ wären das rund 43,7 Mio. Dollar (40,3 Mio. Euro). In der Vergangenheit waren aber nicht alle erfolgreich, die sich auf das Gesetz beriefen.
D&O-Versicherung: Endlich Klarheit bei Masseschmälerung?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Haftung der Geschäftsleitung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife eines Unternehmens, die sogenannte Masseschmälerung, war lange Zeit sehr streng geregelt. Alle pflichtwidrigen Zahlungen waren demnach zu erstatten. Potenzielle Gegenleistungen wurden bis auf wenige Ausnahmefälle nicht haftungsmindernd berücksichtigt. Das hat sich durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts geändert. Jetzt kommt es auf den tatsächlich entstandenen Schaden an. Das bringt allerdings auch neue Herausforderungen für Geschäftsleiter und ihre D&O-Versicherer mit sich.
D&O: Vertrauensverlust durch falsche GDV-Zahlen
Um die zum Teil heftigen Preissteigerungen in der D&O-Versicherung in den vergangenen Jahren zu rechtfertigen, haben einige Versicherer gern auf die hohen Schadenquoten in der Statistik des Versichererverbands GDV verwiesen. Die hatten sich Ende letzten Jahres als fehlerhaft und zu hoch erwiesen. Das habe zu einem massiven Vertrauensverlust auf Kundenseite geführt, kritisierte der Makler Harald Köberich (im Bild links) auf einer Fachveranstaltung. Der harte Markt wäre seiner Meinung nach aber so oder so gekommen. Inzwischen stehen die Zeichen aber wieder auf Entspannung.
Vergleiche: Müssen Mitversicherer mitziehen?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsprogramme, an denen neben dem Grundversicherer eine Vielzahl von Exzedenten beteiligt sind, sind insbesondere bei DAX-notierten Unternehmen mittlerweile keine Seltenheit mehr. Gleiches gilt für eine Beteiligung mehrerer Versicherer an einem Layer in Form der Mitversicherung. Werden in derartigen Konstellationen Vergleiche abgeschlossen, kommt der Bindungswirkung eine gesteigerte Bedeutung zu.
Neue Regeln zu Sammelklage treffen auch Versicherer
Im kommenden Jahr wird eine neue Möglichkeit für Sammelklagen in der EU eingeführt. Neben der weiterhin bestehenden Musterfeststellungsklage wird es dann erstmals die Möglichkeit geben, Schadensersatzansprüche über eine Sammelklage geltend zu machen. Das wird auch die Versicherer betreffen – entweder direkt als Beklagte oder indirekt, etwa als Haftpflichtversicherer der beschuldigten Unternehmen. Die Branche sollte sich deshalb dringend mit den neuen Regeln vertraut machen, empfehlen Anwälte der Kanzlei Clyde & Co.













