Archiv ‘Haftung’

Axa will runden Tisch zu Crans-Montana-Brand

Die schweizerische Axa will zur Klärung aller Versicherungsleistungen infolge des Brandes in einer Bar in Crans-Montana einen runden Tisch einberufen. Teilnehmen sollen Vertreter der Opfer und Hinterbliebenen, zuständige Versicherungsgesellschaften und die Gemeinde, wie der Versicherer mitteilte. Sowohl die Gemeinde als auch die betroffene Bar hatten Haftpflichtpolicen bei der Axa abgeschlossen. Die Deckungssummen könnten jedoch nicht ausreichen, um allen Ansprüchen entsprechen zu können.

Brand von Crans-Montana: Wer haftet wann?

In der Silvesternacht kamen bei einem verheerenden Brand in der Bar „Le Constellation“ im Schweizer Nobel-Skiort Crans-Montana 40 Menschen ums Leben, 116 wurden teils schwer verletzt. Während die Behörden noch ermitteln, stellen sich bereits jetzt die Fragen nach Haftung und Verantwortlichkeiten. Der Schweizer Versichererverband SVV hat zentrale Punkte zusammengetragen, welche Szenarien denkbar sind und welche Policen möglicherweise greifen.

Nach Milliardenverlust: Zahnärzte-Versorgungswerk verklagt Berater

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat sich mit Unternehmensbeteiligungen verspekuliert und gut die Hälfte des verwalteten Vermögens verloren. Für den Schaden sollen nach dem Willen des Versorgungswerks Berater, die Stadt Berlin und ehemalige Führungskräfte haften. Die Einrichtung, die sich um die Altersvorsorge von über 10.000 Zahnärzten in Berlin, Brandenburg und Bremen kümmert, hat Klage eingereicht.

Wann Versicherungsmakler für eine Unterversicherung haften

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Versicherungsmakler sollten besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und der regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssummen vorgehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und Inflation. Ansonsten laufen sie Gefahr, für eine Unterversicherung haftbar gemacht zu werden, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Essen zeigt. Es ist auch Schnelligkeit bei der Beratung gefragt, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.

Warum Versicherer KI-Schäden ausschließen wollen

Herbert Frommes Kolumne

Derzeit gibt es nur vereinzelt Schadenfälle aus der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI). Aber mit der zunehmenden KI-Nutzung bei Industrie und Dienstleistern steht eine Welle solcher Schäden bevor. In den USA bereiten sich die Versicherer darauf vor, KI-Schäden aus der Industriehaftpflicht auszuschließen. In Deutschland wird darüber noch nicht öffentlich diskutiert, intern aber schon. Folgt auf Silent Cyber jetzt Silent AI? Und wer versichert die Risiken dann?

Hitze ist tödlicher als andere Naturkatastrophen

Die weltweit zunehmende Hitze gilt derzeit als große Bedrohung für die Gesellschaft, aber auch für Versicherer, wie eine aktuelle Studie des Rückversicherers Swiss Re zeigt. Demnach geht von Hitzewellen eine noch größere Gefahr aus als von Überschwemmungen, Erdbeben und Hurrikans zusammen. Dieser Umstand könnte weitere Fragen nach der Haftung für Schäden aus Naturkatastrophen aufwerfen. Aber auch die Bedrohungslage in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz wächst weiter.

KI: Die Branche lernt noch

Künstliche Intelligenz (KI) wird von vielen Versicherern eingesetzt. Trotzdem gibt es bezüglich der Technologie noch viele Unsicherheiten. Dabei geht es vor allem um Fragen zur Haftung und zum Datenschutz sowie darum, ob KI in Versicherungspolicen ausgeschlossen werden soll, zeigte eine Online-Veranstaltung des Versicherungsmonitors in Kooperation mit Hiscox. Versicherer müssen zudem weniger darauf schauen, was intern mit KI möglich ist, sondern auf Marktveränderungen und geänderte Kundenbedürfnisse eingehen.

Solarworld-Pleite droht D&O-Schaden zu werden

 Exklusiv  Der Photovoltaik-Anbieter Solarworld galt einmal als Vorzeigeunternehmen für die Energiewende in Deutschland. Dann kam die Konkurrenz aus China und Solarworld ging pleite. Seit fast drei Jahren läuft ein Prozess gegen das Management. Der Insolvenzverwalter fordert mehr als 700 Mio. Euro Schadenersatz. Solarworld hatte eine D&O-Deckung von rund 100 Mio. Euro, die von Axa XL geführt wird.

Wir müssen über PFAS reden

 The Long View – Der Hintergrund  Die Risiken von PFAS, den sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind bei Weitem noch nicht vollständig erforscht und deswegen für Haftpflichtversicherer kaum kalkulierbar. Ein pauschaler Ausschluss von PFAS wäre aber ebenso falsch wie ein pauschales Verbot dieser in vielen Bereichen unverzichtbaren Stoffe. Versicherungsschutz kann es nur noch für einen differenzierten und nachhaltigen Umgang geben. Dafür müssen Versicherer und Industrie miteinander reden. Der erste Schritt eines solchen Risikodialogs ist die vom GDV unverbindlich bekanntgegebene PFAS-Klausel. 

(Verspätetes) „Weihnachtsgeschenk“ aus Brüssel?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  DHL feierte schon vor Weihnachten Rekord: Zwölf Millionen sortierte Päckchen an einem Tag und damit doppelt so viele wie sonst in 24 Stunden. Die Bestellungen sollen unter anderem am Black Friday und in der Cyber Week über Online-Plattformen aufgegeben worden sein und verdeutlichen die Bedeutung des Online-Handels. Das trifft auf in diesem Monat relevant gewordene Vorschriften zum Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht, die auch für den Online-Handel Neuerungen beinhalten. Ein (verspätetes) „Weihnachtsgeschenk“ für die Versicherer, die sich mit Inanspruchnahmen ihrer versicherten Händler und Hersteller befassen müssen?

O du fröhliche – Haftung unter dem Weihnachtsbaum

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für den Anwalt „Business as usual“, für den Geschäftsführer eine hochemotionale Belastungsprobe: Immer wieder erhalten Geschäftsführer kurz vor Jahresende ein Einschreiben mit dem Hinweis auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe wegen vermeintlicher Pflichtverletzung. Einen Grund für diese Inanspruchnahme zur Weihnachtszeit gibt es selten. Denn eine Verjährung der Geschäftsführerhaftung zum Jahresende droht in den wenigsten Fällen.

Vermittler müssen Beratungsprozesse überdenken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Versicherungsmakler tragen eine immense Verantwortung. Das zeigt ein jüngst vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beendetes Verfahren, das sich intensiv mit den Anforderungen an die Haftung von Makler beschäftigt hat. Die korrekte Erfassung und Absicherung von Kundenrisiken muss im Zentrum der Maklertätigkeit stehen, auch um haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Versicherungsvermittler, also Makler, aber auch Versicherungsvertreter, sind dazu angehalten, ihre Beratungsprozesse zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.

Brückeneinsturz: Reeder wollen Haftung limitieren

Wie von Juristen erwartet, versuchen Eigner und Manager des Containerschiffs „Dali“, das vergangene Woche den Einsturz einer Brücke in Baltimore verursacht hat, ihre Haftung zu begrenzen. Dabei berufen sie sich auf ein obskures Gesetz aus dem Jahr 1851, das schon die Eigner der „Titanic“ nutzten. Die Haftung ist dann begrenzt auf den Restwert von Schiff und Ladung – im Fall der „Dali“ wären das rund 43,7 Mio. Dollar (40,3 Mio. Euro). In der Vergangenheit waren aber nicht alle erfolgreich, die sich auf das Gesetz beriefen.

D&O-Versicherung: Endlich Klarheit bei Masseschmälerung?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Haftung der Geschäftsleitung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife eines Unternehmens, die sogenannte Masseschmälerung, war lange Zeit sehr streng geregelt. Alle pflichtwidrigen Zahlungen waren demnach zu erstatten. Potenzielle Gegenleistungen wurden bis auf wenige Ausnahmefälle nicht haftungsmindernd berücksichtigt. Das hat sich durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts geändert. Jetzt kommt es auf den tatsächlich entstandenen Schaden an. Das bringt allerdings auch neue Herausforderungen für Geschäftsleiter und ihre D&O-Versicherer mit sich.

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