Meinung am Mittwoch Den Lebensversicherern geht es angesichts der Niedrigzinsen immer schlechter. Die Kapitalanforderungen nach Solvency II bilden dies aber nur unzureichend ab. Die neuen Regeln ignorieren nicht nur Risiken aus Staatsanleihen. Auch die Ultimate Forward Rate (UFR) – der langfristige risikolose Zinssatz, mit dem die Lebensversicherer ihre Rückstellungen kalkulieren – ist unrealistisch hoch angesetzt. Die Neuberechnung der UFR, auf die die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa drängt, wird daran auch nicht viel ändern. Stattdessen ist eine neue Wirtschaftspolitik nötig.
Archiv ‘Solvency II’
BaFin klärt Rückversicherung per Korrespondenz
Seit Inkrafttreten der EU-Eigenkapitalregeln Solvency II am 1. Januar 2016 brauchen Rückversicherer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums für den Verkauf von Deckungen an deutsche Kunden grundsätzlich die Erlaubnis der BaFin und eine Niederlassung in Deutschland. Ausgenommen sind Anbieter aus der Schweiz, Bermuda und Japan. Bei Anbietern aus anderen Drittstaaten dürfen Gesellschaften Rückdeckungen nur über die sogenannte Korrespondenzversicherung abschließen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, klärt die BaFin in einer Auslegungshilfe. So dürfen unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Vermittler tätig werden.
Mehr Offenheit, bitte
Kommentar Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler hat ihre Forderung nach der Nennung der „Solvency II-Sünder“ erneuert. Ein berechtigtes Anliegen, denn Kunden und Vermittler brauchen die Gewissheit, dass sie nicht auf den falschen Anbieter setzen und der Versicherer seine Verpflichtungen auch in Zukunft erfüllen kann. Die Finanzaufsicht BaFin beruft sich darauf, dass ihr die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung fehlen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
Regulatorik ohne Sommerpause
Meinung am Mittwoch In meiner März-Kolumne hatte ich bereits die weiteren regulatorischen Initiativen über Solvency II hinaus angesprochen. In diesem Sommer erleben wir nun eine entsprechend verstärkte Aktivität. Die BaFin hat wie bereits im Juli angekündigt, Anfang August detailliertere Spartenergebnisse zu den Solvency II-Quoten veröffentlicht, manche Versicherer mussten ihre Rechnungen zum aktuellen Eiopa-Stresstest einreichen und der International Capital Standard der Internationalen Versicherungsaufseher wirft im Rahmen eines Konsultationspapiers seine Schatten voraus. Ein arbeitsreicher Sommer für viele Beteiligte und zuviel Stoff für eine Kolumne.
Solvency II-Versager sind Schadenversicherer
Nachdem die Finanzaufsicht BaFin Anfang Juli erste Zahlen dazu veröffentlicht hatte, wie sich die Versicherer unter den neuen EU-Eigenkapitalregeln Solvency II schlagen, hat die Behörde jetzt Details zu den Sparten nachgelegt. Die große Überraschung: Die drei Unternehmen, die zum Stichtag 1. Januar 2016 die Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt haben, waren keine Lebensversicherer, sondern Schaden- und Unfallversicherer. Allerdings haben sich die Solvenzquoten der Lebensversicherer in den ersten drei Monaten des Jahres spürbar verschlechtert.
Swiss Re: Versicherungsvereine auf dem Vormarsch
Seit Ende des 20. Jahrhunderts befanden sich die weltweiten Marktanteile von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinkflug. Seit der Finanzkrise hat sich das gewandelt. Die Gesellschaften, die keine Aktionäre haben, sondern ihren Kunden gehören, erhalten laut einer aktuellen Analyse des Rückversicherers Swiss Re wieder mehr Zuspruch. Neue Kapital- und Governance-Anforderungen wie Solvency II und die Digitalisierung stellen die Unternehmen allerdings vor Herausforderungen.
Die Grenzen der Korrespondenzversicherung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Aktiv im deutschen Markt tätige Rückversicherer unterliegen seit dem 1. Januar 2016 der Erlaubnispflicht und einem Niederlassungszwang. Ohne deutsche Niederlassung ist für Rückversicherer, die ihren Sitz weder im Europäischen Wirtschaftsraum noch in Bermuda, der Schweiz oder Japan haben, nur noch die Korrespondenzversicherung zulässig. Dabei geht die Initiative zu den Vertragsverhandlungen vom Rückversicherungseinkäufer aus. Die Grenzen der Korrespondenzversicherung sind nirgends festgelegt und hängen stark von der praktischen Handhabung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ab.
Versicherer sollen Staatenrisiken berücksichtigen
Die europäische Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass es auch bei Staatsanleihen Kredit- und Ausfallrisiken gibt. Die neuen Eigenkapitalregeln Solvency II berücksichtigen diese Gefahren in der Standardformel allerdings kaum. Dennoch sollten sich die Versicherer mit den Risiken intensiv auseinandersetzen, mahnt die Finanzaufsicht BaFin. Ob zusätzlicher Vorsorgebedarf besteht, sollen die Unternehmen bei ihrer eigenen Risikobewertung in der Säule II von Solvency II ermitteln. Zudem sollen sie Obergrenzen für Investitionen in Staatsanleihen festlegen und sich bei der Kreditrisikobewertung nicht allein auf die Urteile von Ratingagenturen verlassen.
Lohrmanns Verunsicherung CL
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Erste Solvency II-Zahlen laut BaFin nicht besorgniserregend.
BaFin zufrieden mit ersten Solvency II-Quoten
Im Mai mussten die Versicherer zum ersten Mal Zahlen nach den neuen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II abliefern. Die BaFin nannte jetzt erste Ergebnisse und äußerte sich zufrieden. Die Versicherer hätten den Übergang zu Solvency II erfolgreich geschafft, teilte die Aufsicht mit. Drei Gesellschaften erfüllen die Mindestkapitalanforderungen allerdings nicht. Die BaFin hat bereits Maßnahmen ergriffen.
Lohrmanns Verunsicherung CXLIX
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: BaFin prüft verschärft Verhalten von Versicherungsvorständen.
Brexit: Viele offene Fragen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das böse Erwachen nach der Brexit-Nacht hat für Unternehmen viele Fragen aufgeworfen. Viele setzen erst einmal auf eine Stabilisierung des Geschäfts innerhalb des vorläufig weiter geltenden Rechtsrahmens. Es bleiben aber viele Punkte offen – gerade bei Finanzdienstleistern. Dabei wird deutlich, wie viel Berechenbarkeit und Vertrauen das europäische Rechtssystem für internationale Wirtschaftsbeziehungen geschaffen hat.
Brexit: Britische Versicherer in Sorge
Die britischen Versicherer bemühen sich, trotz der Brexit-Entscheidung Ruhe zu bewahren. Doch hinter vorgehaltener Hand äußern sie Besorgnis ums Geschäft. So sehen einige die Gefahr, dass große europäische Gesellschaften wie Allianz und Axa dem Versicherungsmarkt Lloyd’s of London in der Übergangsphase zu einer neuen Vereinbarung mit der EU Kunden streitig machen. Andere Experten fürchten eine Abwanderung von Fachkräften auf den europäischen Kontinent.









