Viele Versicherer hoffen auf Erleichterungen bei der Berechnung der Zinszusatzreserve. Nach Einschätzung von Versicherungsaufseher Frank Grund können die Gesellschaft in naher Zukunft damit allerdings nicht rechnen. „Ich sehe das im Moment nicht kommen“, sagte er bei einer Fachkonferenz der Süddeutschen Zeitung in Köln. Er ermahnte Versicherer, die bei den neuen EU-Eigenkapitalregeln Solvency II Übergangsmaßnahmen nutzen, sich um realistische Pläne zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen nach Ende der Übergangszeit zu bemühen – sonst könnte die Genehmigung für die Maßnahmen zurückgezogen werden. Auch deutliche Absenkungen der Abschlusskosten in der Lebensversicherung sind Grund ein wichtiges Anliegen.
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BaFin: Verschärfung der Aufsichtspraxis?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die BaFin plant die Veröffentlichung eines Rundschreibens zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen. Das Konsultationsverfahren zu dem Entwurf endet in wenigen Tagen. Im Wesentlichen werden einschlägige Auslegungsentscheidungen aus dem Dezember 2015 und Januar 2016 zusammengeführt. Der Entwurf enthält darüber hinaus einige begrüßenswerte Konkretisierungen aufgrund erster praktischer Erfahrungen mit dem neuen Aufsichtsregime, allerdings auch einige Verschärfungen der derzeitigen Aufsichtspraxis, die noch einmal überdacht werden sollten.
Managementversagen
Herbert Frommes Kolumne Eigentlich strotzen die IT-Chefs deutscher Versicherer vor Selbstbewusstsein. Sie arbeiten in einer Branche, die sehr hohe IT-Ausgaben hat. Das gibt Macht bei Lieferanten und Beratern. Vor ihnen haben die Fachabteilungen und sogar die Vorstandsvorsitzenden Respekt, manchmal sogar Angst. Und meistens sind sie auch ziemlich gut und sorgen für eine funktionierende IT. Dennoch sind die Systeme bei vielen Versicherern veraltet und genügen den aktuellen Anforderungen nicht mehr. Dass es überhaupt so weit kommen konnte, ist auf eklatantes Managementversagen zurückzuführen – von IT-Chefs und Gesamtvorständen. Jetzt setzen viele Unternehmen auf Fertigsoftware von Dritten, Selbermachen ist out.
UFR: BaFin stellt sich gegen Eiopa
In der Debatte um eine Absenkung der Ultimate Forward Rate unter Solvency II stellt sich die deutsche Aufsicht BaFin gegen ihr europäisches Pendant Eiopa. Für eine Absenkung des Wertes gebe es zurzeit keine Veranlassung, sagte Aufseher Frank Grund auf der Solvency II-Konferenz der BaFin. Die Eiopa will die UFR senken. Das hätte schmerzhafte Folgen für die deutschen Lebensversicherer, die dann höhere Rückstellungen bilden müssten. Signal Iduna-Chef Ulrich Leitermann forderte eine Änderung der Berechnung der Zinszusatzreserve in der Lebensversicherung.
Rechtsstreitigkeiten bei Cat Bonds
Bei Versicherungsverbriefungen scheint es doch mehr Rechtsstreitigkeiten zu geben als bisher bekannt. Etwa 50 Prozent der Schadenfälle landen vor Gericht, berichtete Niklaus Hilti, bei der Credit Suisse zuständig für den Bereich Insurance Linked Strategies, auf dem Rückversicherungstreffen in Baden-Baden. Während andere Experten wie der Rückversicherungsmakler Aon Benfield mit einer Verdoppelung des alternativen Kapitals rechnen, glaubt Hilti nicht, dass noch sehr viele neue Investoren in den Markt strömen werden.
Aon Benfield: Cyber-Markt wird stark wachsen
Die Prämien in der Cyber-Versicherung werden in den nächsten Jahren weiter stark wachsen, erwartet der Rückversicherungsmakler Aon Benfield. In Europa könnten neue Datenschutzregeln für eine größere Nachfrage sorgen. Aon verstärkt sich in dem Bereich gerade mit dem Zukauf des US-Cybersicherheitspezialisten Stroz Friedberg. Bei den Vertragserneuerungen im Januar können Kunden in der Rückversicherung erneut bessere Bedingungen und Preise durchsetzen, wie das Rückversicherer-Treffen in Baden-Baden zeigt.
Lohrmanns Verunsicherung CLXIV
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Solvency II-Regelung zu Drittstaatenrückversicherern – BaFin sorgt für Ordnung.
Eiopa hält an UFR-Senkung fest
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa bleibt bei ihrem Plan, die Ultimate Forward Rate (UFR) abzusenken. Das sagte Eiopa-Präsident Gabriel Bernardino am Rande einer Fachkonferenz der Behörde in Frankfurt. Damit müssten die Lebensversicherer deutliche höhere Rückstellungen für Zinsgarantien bilden. Die Bundesregierung lehnt die Veränderung ab. Bernardino äußerte sich auch zum paneuropäischen Privatrentenangebot Pepp, das Eiopa vorschlägt, zu Abschlussprovisionen und zum Plan eines europäischen Rettungsmechanismus für Versicherungskonzerne.
Munich Re warnt vor Überregulierung
Munich Re-Finanzvorstand Jörg Schneider warnt davor, dass die Versicherungsaufseher im Zuge von Solvency II immer neue Formulare und Checklisten für die Berichterstattung entwickeln. Es drohe die Gefahr, dass die Unternehmen die wirklich wichtigen Risiken aus den Augen verlieren, sagte er auf einer GDV-Konferenz zur Versicherungsregulierung. Fausto Parente, Exekutivdirektor bei der europäischen Aufsicht Eiopa, erwiderte, dass die erhobenen Daten wertvolle Erkenntnisse über die Branche lieferten.
UFR: Regierung sagt Nein zu Eiopa-Vorstoß
Der Vorstoß der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zur Absenkung der sogenannten Ultimate Forward Rate unter Solvency II ist keine Option für die Bundesregierung. Das sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Michael Meister auf einer Konferenz des GDV zur Versicherungsregulierung in Berlin. Das dürfte die Branche freuen. Für die Lebensversicherer hätte eine Absenkung höhere Rückstellungen bedeutet. Zur GDV-Forderung nach neuen Rechenregeln für die Zinszusatzreserve äußerten sich Meister und andere Politiker dagegen zurückhaltender.
Kleine Streichung, große Auswirkung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Durch die Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat sich die Definition des Begriffs „Bedeutende Beteiligung“ in Bezug auf mittelbare Beteiligungen an Versicherern geändert. Das bis dahin entscheidende Kriterium für eine Zurechnung, nämlich das Halten einer Beteiligung über ein oder mehrere Tochterunternehmen beziehungsweise ein gleichartiges Verhältnis, wurde gestrichen. Das hat die BaFin zum Anlass genommen, ihre Verwaltungspraxis zu ändern und die Inhaberkontrolle auf weitere Personen auszuweiten. Dadurch könnten Minderheitsaktionäre eines Konzerns verhindern, dass dieser im Versicherungssektor zukauft.
Aufsicht und Digitalisierung
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: GDV-Konferenz zur Regulierung und Jubiläum des PKV-Ombudsmanns.
GDV: Mehr private Infrastruktur-Investitionen
Der GDV fordert in einem gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln erstellten Gutachten mehr Anlagemöglichkeiten für private Investoren in Infrastrukturprojekte. Sogenannte öffentlich-private Partnerschaften sind im Vergleich zu rein öffentlich getragenen Bauvorhaben oft die bessere Wahl, argumentieren die Verfasser. Die Bauzeit sei kürzer und die Reparaturanfälligkeit im Betrieb geringer. Die Versicherer haben seit Längerem ein Auge auf Infrastrukturprojekte als Anlageobjekt geworfen. In der derzeitigen Niedrigzinsphase fällt es ihnen immer schwerer, auskömmliche Renditen zu erwirtschaften.
USA wollen keine Solvency II-Äquivalenz
In den USA regt sich Widerstand gegen die europäischen Eigenkapitalrichtlinie Solvency II. Bei einer Anhörung des Unterausschusses für Wohnungs- und Versicherungsangelegenheiten vor dem Kongress setzten sich finanzpolitische Experten dafür ein, gemeinsam mit der Europäischen Union eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, wenn es um die Zusammenarbeit von US-Rückversicherern mit Erstversicherern aus der EU geht. Den Äquivalenz-Status nach Solvency II lehnen die Politiker dagegen ab. Auch die Briten wehren sich.













