Die europäische Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass es auch bei Staatsanleihen Kredit- und Ausfallrisiken gibt. Die neuen Eigenkapitalregeln Solvency II berücksichtigen diese Gefahren in der Standardformel allerdings kaum. Dennoch sollten sich die Versicherer mit den Risiken intensiv auseinandersetzen, mahnt die Finanzaufsicht BaFin. Ob zusätzlicher Vorsorgebedarf besteht, sollen die Unternehmen bei ihrer eigenen Risikobewertung in der Säule II von Solvency II ermitteln. Zudem sollen sie Obergrenzen für Investitionen in Staatsanleihen festlegen und sich bei der Kreditrisikobewertung nicht allein auf die Urteile von Ratingagenturen verlassen.
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Grund: Abschlusskosten müssen weiter sinken
Die hohen Abschlusskosten bei Lebensversicherungen sind Versicherungsaufseher Frank Grund ein Dorn im Auge. Er sieht zwar Fortschritte bei der Kostensenkung durch das Lebensversicherungsreformgesetz. Die Versicherer könnten allerdings noch mehr tun, glaubt er. Grundsätzlich ist Grund aber für die Beibehaltung des provisionsbasierten Vertriebs. Auf dem Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung verteidigte er die neuen Eigenkapitalregeln Solvency II und sprach sich gegen eine grundlegende Reform des Regelwerks aus.
Höchstrechnungszins: Eine fahrlässige Entscheidung
Meinung am Mittwoch Die Entscheidung der Politik, den für die Garantiezinsen maßgeblichen Höchstrechnungszins nun doch nicht abzuschaffen oder deutlich abzusenken, ist falsch. Denn mit dem Wert signalisiert der Gesetzgeber den Versicherten eine Scheinsicherheit. Der Höchstrechnungszins orientiert sich an Durchschnittszinsen aus der Vergangenheit, die in der aktuellen Marktsituation längst nicht mehr mit sicheren Anlagen zu erzielen sind. Die deutsche Politik und die Versicherungsaufsicht müssen ihren Kuschelkurs mit der Versicherungsbranche korrigieren.
Solvency II: Was lange währt, wird endlich gut?
Meinung am Mittwoch In diesen Tagen lassen sich im niederländischen Reichsmuseum Rembrandts Werke der letzten 18 Jahre vor seinem Tod betrachten. Von den rund 100 ausgestellten Gemälden gilt jedes einzelne als ein Hauptwerk der Kunstgeschichte. Auch an den Aufsichtsregeln Solvency II wurde insgesamt 18 Jahre lang gearbeitet. Ziel war, mehr Klarheit über die eingegangenen Risiken der Versicherer sowie der Branche insgesamt zu schaffen und angemessene Kapitalanforderungen zu definieren. Trotz einiger Schönheitsfehler ist das gelungen.
Staatliche Wunschliste – selbst erfüllt
Meinung am Mittwoch Im neuen Aufsichtssystem Solvency II sollen sich die Eigenkapitalanforderungen der Versicherer eigentlich stärker an den Risiken orientieren, denen sie ausgesetzt sind. Doch in vielen Bereichen basieren die Anforderungen nicht auf einer objektiven Risikoeinschätzung, sondern verfolgen politische Zielsetzungen. So müssen Versicherer für Staatsanleihen kein zusätzliches Kapital vorhalten. Jetzt hat die Europäische Kommission nachgelegt und auch Anleihen einiger Regionen und Gemeinden mit zweifelhafter Bonität als risikolos eingestuft.
Die Enteignung – eine Fiktion
The Long View – Der Hintergrund Der Plan der Europäischen Zentralbank (EZB), durch den massiven Aufkauf von Staatsanleihen die Kreditvergabe der Banken anzukurbeln, wird nicht aufgehen. Stattdessen erodieren die Zinsmargen der Banken und die Sparerträge der Bürger. Vor allem Lebensversicherungskunden sehen sich einer schleichenden Enteignung ausgesetzt. Anhänger der EZB argumentieren, dass dazu die Inflation zu niedrig ist. Doch sie lassen dabei eine wichtige Unbekannte aus dem Spiel: das gedruckte Geld.
Zinspolitik: Versicherer müssen handeln
Herbert Frommes Kolumne: Die Europäische Zentralbank kauft für 1,1 Billionen Euro Staatsanleihen auf. Damit ist klar, dass das niedrige Zinsniveau zumindest mittelfristig bleibt. Die Entscheidung stößt auf heftige Kritik deutscher Versicherer und Rückversicherer. Das nützt wenig: Der Druck auf die Branche nimmt zu, die Lebensversicherung in der bisherigen Form ist nicht zu halten. Auch die Schaden- und Unfallversicherer bleiben von der Entwicklung nicht unberührt.
Hufeld: „Künstliches Herunterrechnen wird es nicht geben“
Die BaFin wird eine empirisch unbegründete Besserstellung europäischer Staatsanleihen unter Solvency II nicht akzeptieren, sagte Versicherungsaufseher Felix Hufeld vor dem Finanzausschuss des Bundestages in Berlin. Interne Modelle will die Finanzaufsicht nur dann genehmigen, wenn das Risiko von Staatsanleihen angemessen modelliert ist.
Giegold: „Die EU spielt Ratingagentur“
Der EU-Parlamentarier Sven Giegold (Grüne) beschwert sich über politisch motivierte Änderungen der Risikobewertung bestimmter Kapitalanlagen bei Solvency II. Kommt es dazu, müssen die Versicherer Kreditverbriefungen mit deutlich weniger Kapital absichern als ursprünglich vorgesehen. Empirisch begründet sei das nicht.
Lebensversicherung drückt aufs Prämienwachstum
Ein schwächelndes Lebensversicherungsgeschäft bremst das weltweite Wachstum der Beitragseinnahmen der Versicherungswirtschaft. Nach Einschätzung des Rückversicherers Swiss Re wird es in den kommenden Jahren aber wieder anziehen. Bis sich die Anlagerenditen der Versicherer von der Niedrigzinsphase erholen, dürfte es allerdings noch einige Jahre dauern.
Zinszusatzreserve: Muss es immer AAA sein?
Meinung am Mittwoch: Angesichts der nur leichten Entspannung der Zinssituation müssen Lebensversicherer mit einer wachsenden Belastung aus der Zinszusatzreserve (ZZR) rechnen. Aktuell wird sowohl in der Branche als auch in einem Gesetzgebungsverfahren eine modifizierte Berechnung des Referenzzinses zur Ermittlung der ZZR diskutiert. Eine solche Anpassung könnte zwar die Belastungen für die Versicherer kurzfristig reduzieren, hätte aber auch eine weniger schnelle Reduktion des durchschnittlichen Rechnungszinses im Bestand zur Folge.
Der Fluch des Durchschnitts
Meinung am Mittwoch: Die Zinszusatzreserve soll die Lebenspolicen sicherer machen. Doch die Praxis, dazu stille Reserven auf festverzinsliche Papiere zu realisieren, zwingt zu einer riskanteren Neuanlage des so freigesetzten Geldes. Die Rückstellungen sollten das tatsächliche Anlageverhalten der Versicherer widerspiegeln statt sich an einem Durchschnittszinssatz von Staatsanleihen zu orientieren.









