Herbert Frommes Kolumne Es steht nicht gut um den Verbraucherschutz in Deutschland, jedenfalls wenn es um die Versicherungsbranche geht. Die Organisationen haben ähnlich wie viele Versicherer die Digitalisierung verschlafen – wohl auch aus Sorge um die Arbeitsplätze. Wenn die Verbraucherschützer im Versicherungsbereich noch ernst genommen werden wollen, brauchen sie dringend einen klugen digitalen Auftritt. Er muss es Verbrauchern ermöglichen, sich leicht und ohne Kosten über die wichtigsten Versicherungsangebote zu informieren. Bei der Produktbewertung sollte das Verhalten der Versicherer im Schadenfall eine viel größere Rolle als bislang spielen. Das alles wäre auch im Interesse der guten Versicherer.
Archiv ‘Verbraucherschutz’
VZBV fordert mehr Rechte bei Run-off
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Rechte für Lebensversicherungskunden, die von einem Run-off betroffen sind. Schließen Lebensversicherer einen Bestand für das Neugeschäft, sollen sie ihre Kunden nach Vorstellung der Verbraucherschützer über die Folgen informieren. Im Fall einer Bestandsübertragung sollen die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Für Abflüsse an die Konzernmütter im Zuge von Gewinnabführungsverträgen sieht das Positionspapier eine unbefristete Nachhaftung vor. Außerdem sollen Kunden stärker als bisher an den Kostenüberschüssen beteiligt werden.
GDV fordert Verbraucherschutz mit Augenmaß
Regulierung bindet bei Unternehmen viele Ressourcen, deshalb sollten neue Regeln für Verbraucherschutz immer einen wirklichen Nutzen für die Kunden bringen, forderte Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, der Vorsitzende der GDV-Geschäftsführung, auf einer Veranstaltung in Berlin. Gerade im Hinblick auf die Informations- und Dokumentationspflichten der Versicherer sei das in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen, kritisierte er. Bei der Frage, wie stark sich die EU in den Verbraucherschutz einschalten soll, gab es verschiedene Meinungen bei den Diskussionsteilnehmern.
Schick: „Ein Gegengewicht zur Versicherungslobby“
Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick verlässt Ende des Jahres den Bundestag, um sich auf seine neue Aufgabe als Vorstand der „Bürgerbewegung Finanzwende“ zu konzentrieren. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor erklärt er seine Sicht der Versicherungspolitik in Deutschland, spricht über Enttäuschungen und Erfolge in dem Bereich und darüber, welche Ziele in Bezug auf die Assekuranz er in seiner neuen Rolle verfolgen wird. Dazu gehört eine transparentere Gesetzgebung.
BVK begrüßt Änderungen der Vermittlungsverordnung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass für die geänderte Versicherungsvermittlungsverordnung verschiedene Empfehlungen des Verbands aufgegriffen wurden. Das Bundeskabinett hat die modifizierte Fassung am Mittwoch in den Bundestag eingebracht. Im Oktober 2017 hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Entwurf für die Verordnung vorgelegt, mit der die Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD konkretisiert werden soll. Die nun beschlossenen Änderungen wertet BVK mit Blick auf den Verbraucherschutz und die Reputation der Versicherungsvermittler positiv. Die Verordnung soll im Oktober 2018 den Bundesrat passieren.
Mit Anzug und Krawatte ab in den Sandkasten
Meinung am Mittwoch Sogenannte Sandkästen ermöglichen Insurtechs, neue Ideen zu testen, ohne dass die volle Wucht der Regulierung sie gleich im Keim erstickt. Bei der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa findet die Idee Anklang, auch einige nationale Aufseher experimentieren damit. Sandkästen sind aber nicht unumstritten, einzelne etablierte Versicherer sehen sie mit Skepsis. Auch manches Insurtech, das nicht mitspielen darf, könnte auf die Idee kommen, über ungleiche Wettbewerbsbedingungen zu klagen. Etwaige Bedenken beim Verbraucherschutz muss man auch zerstreuen. Deswegen Sandkästen zu schließen, wäre aber schade.
Telematik: Viele offene Baustellen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Viele Versicherer experimentieren mit Tarifen, die eine gute Fahrweise oder gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Diese Telematik-Policen bergen aber viele Tücken. Sie untergraben das Solidarprinzip und sind datenschutzrechtlich bedenklich. Zudem ist zu befürchten, dass die Vertragsklauseln nicht transparent genug sind und eventuell auch gegen das Benachteiligungsverbot des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen könnten. Ob die erhobenen Daten am Ende überhaupt aussagekräftig genug für eine Tarifierung sind, ist eine weitere offene Frage.
Ausgetrickst! Wie Versicherer das LVRG umgehen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das im August 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sollte eigentlich dafür sorgen, dass die Lasten aus dem Niedrigzinsumfeld fair zwischen Lebensversicherern und Kunden verteilt werden. Eine kleine Anfrage der Grünen hat allerdings ergeben, dass die Anbieter das Verbot, Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen, systematisch mit Gewinnabführungsverträgen umgehen. Zum guten Ruf der Branche, geschweige denn der Anlageform der kapitalbildenden Lebensversicherung, trägt das nicht bei.
Lebensversicherung: Harte Fronten im TV-Talk
Die ARD-Sendung „Hart aber Fair“ widmete sich am Montagabend dem Thema „Crash der Lebensversicherungen – Panikmache oder echte Gefahr?“ Moderator Frank Plasberg hatte Gäste aus Versicherungsbranche, Politik und Verbraucherschutz eingeladen. Doch die Fronten der Diskutanten waren verhärtet, die Meinungen klafften erwartungsgemäß weit auseinander. Wie steht es um die Branche, und was bedeutet das für die Lebensversicherten? Für die Fernsehzuschauer gab es viel Verunsicherung statt echter Erkenntnisse.
Digitalisierung und die harte juristische Wirklichkeit
The Long View – Der Hintergrund Etablierte Versicherer und Insurtechs haben die Digitalisierung der Branche vorangetrieben und können inzwischen viele interessante neue Produktideen vorweisen. Es gibt allerdings einen erheblichen Konflikt zwischen diesen am Kundeninteresse orientierten Innovationen auf der einen Seite und den rechtlichen Anforderungen auf der anderen Seite. Diesen Aspekt dürfen die Anbieter nicht außer Acht lassen. Zudem bedarf es einer Reform des europäischen Verbraucherbilds und des Datenschutzrechts.
Kontroverse Debatte um Run-off
Medienanalyse Die Ankündigungen namhafter Versicherer wie Ergo und Generali, ihre Lebensversicherungsbestände intern abzuwickeln oder an Spezialplattformen zu veräußern, sorgte im Oktober für Schlagzeilen. In der medialen Debatte wurden gegensätzliche Standpunkte deutlich: Während die von Niedrigzinsen und Kostendruck gebeutelten Versicherer die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit eines Run-offs und mögliche Vorteile für die Kunden hervorheben, werfen Verbraucherschützer der Branche einen erheblichen Missbrauch des in sie gesetzten Vertrauens und einen gefährlichen Angriff auf die Altersvorsorge von Millionen Kunden vor.
Check24 & Co.: Kartellamt überprüft Vergleichsportale
Das Bundeskartellamt will die Zuverlässigkeit und Objektivität von Online-Vergleichsportalen wie Check24 prüfen. Um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufzuklären, hat die Wettbewerbsbehörde eine sogenannte Sektoruntersuchung eingeleitet. Im Fokus der Untersuchung sollen Portale für Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Reisen und Energie stehen, teilte das Bundeskartellamt mit.
Restschuldpolicen: Experten für Kopplungsverbot
Bei einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum IDD-Umsetzungsgesetz haben Bundestagsabgeordnete der Regierungs- und Oppositionsparteien kritische Nachfragen zu Restschuldversicherungen gestellt. Die befragten Experten sprachen sich für ein Kopplungsverbot aus. Weitere Schwerpunkte der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie waren das Honorarverbot für Vermittler, das Durchleitungsgebot bei der Vermittlung von Brutto-Tarifen durch Versicherungsberater sowie die Etablierung von Beratungspflichten in der Direktversicherung.
Verbraucherschützer legen nach gegen Check24
Die Verbraucherzentralen lassen nicht nach in ihrer Kritik an den Vergleichsportalen, vor allem am Marktführer Check24. Anfang der Woche hatten sie den Portalen Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil sie sich als objektiv und neutral darstellen. Jetzt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Studie über den Versicherungsvertrieb veröffentlicht, die er von Morgen & Morgen hat erstellen lassen. Der Vorwurf: Die angebotenen Tarife sind oft nicht bedarfsgerecht. Die Hypothese, dass Vergleichsportale ihr Ranking durch besonders hohe Provisionszahlungen beeinflussen lassen, konnte der Verband dagegen nicht bestätigen.











