Die Preise für Rückversicherungsschutz stehen weiterhin unter Abwärtsdruck, schreibt die US-Ratingagentur Fitch in einem Kommentar zu den Erneuerungsrunden im Juni und Juli 2025. Zwar schmälerten sinkende Preise, wachsende Schadenintensitäten bei Naturkatastrophen und Zugeständnisse bei den Bedingungen in der Sachversicherung die Zeichnungsmargen der Gesellschaften, jedoch wirke die solide Kapitalausstattung der Rückversicherer als Puffer, so Fitch. Der Ausblick der Ratingagentur für die Unternehmen bleibt „neutral“.
Archiv ‘Versicherungsbedingungen’
Hilfe, D&O-Versicherung!
Legal Eye – Die Rechtskolumne Für Führungskräfte und Unternehmen ist die D&O-Versicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken essenziell wichtig. Doch es lauern zahlreiche Stolpersteine und Herausforderungen rund um die D&O-Versicherung – von uneinheitlichen Versicherungsbedingungen über Unklarheiten über den Umfang der Versicherungsleistungen bis hin zum Streitpotenzial im Schadenfall und Deckungslücken bei Umdeckungen. Ohne fachkundige Beratung ist der Ausruf „Hilfe – D&O-Versicherung!“ oft mehr als berechtigt.
Reform mit komplexen Folgen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Durch eine Reform des Pflichtversicherungsgesetzes fallen erstmals Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde wie Arbeitsmaschinen und Gabelstapler auf öffentlichen Straßen unter die Versicherungspflicht. Gleiches gilt für Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen abseits des Straßenverkehrs. Für die Versicherer bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand: Sie müssen Kunden informieren und Versicherungsbedingungen anpassen.
Die Vollversicherung wird differenzierter und digitaler
In den Vollversicherungstarifen der privaten Krankenversicherer (PKV) dominieren zurzeit zwei Trends: Es gibt eine immer weitere Differenzierung der Tarifbausteine, und digitale Gesundheitsanwendungen gewinnen an Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kommt das Analysehaus Morgen & Morgen in seinem aktuellen Rating zur PKV-Vollversicherung. Den Anbietern bescheinigt das Unternehmen eine hohe Qualität der Bedingungswerke.
Industriepolicen: Mehr Sorgfalt, bitte
Herbert Frommes Kolumne Ein US-Gericht hat Mitte Januar 2022 geurteilt, dass der Kriegsausschluss bei der Cyberpolice des Pharmaunternehmens Merck nicht greift. Die Versicherer, darunter Hannover Rück und Munich Re, müssen zahlen. Der Schaden war unter der Allgefahrenpolice des Konzerns gemeldet worden. Industrieversicherer müssen künftig öfter mit einem Scheitern vor Gericht rechnen, wenn sie nicht sorgfältiger und deutlich transparenter werden mit ihren Policen. Denn dann ist Krach mit den Kunden unausweichlich.
BdV mahnt Lemonade ab
Der Bund der Versicherten (BdV) moniert Versicherungsbedingungen des Digitalversicherers Lemonade. Es geht um Klauseln in Hausratversicherungen sowie in kombinierten Hausrat- und Privathaftpflichtpolicen, nach denen Kunden bei einem Umzug einen neuen Vertrag brauchen. Andernfalls verlieren sie nach einem Monat den Versicherungsschutz – ohne, dass Lemonade dafür kündigen müsste, betont der BdV. Die Abmahnung richtet sich an die europäische Zentrale in den Niederlanden.
Unwirksame AVB: Versicherer muss Folgen beseitigen
The Long View – Der Hintergrund Es reicht nicht aus, wenn ein Versicherer eine unwirksame Klausel bei neuen Vertragsabschlüssen nicht mehr verwendet und sich in laufenden Verträgen nicht mehr darauf beruft. Das hatte der Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs bereits Ende 2017 entschieden. Jetzt hat der Versicherungssenat ein weiteres Urteil gefällt, das daran anknüpft. Es hat weitreichende Folgen: Versicherer müssen sämtlichen Kunden mit Verträgen, in denen die unwirksame Klausel enthalten ist, ein „individualisiertes Schreiben“ zukommen lassen.
Lohrmanns Verunsicherung: Der Teufel steckt im Detail
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Auf das Kleingedruckte kommt es an.
BSV-Krimi: Vermittler rücken ins Visier
Meinung am Mittwoch Die Frage, ob Umsatzeinbußen von Gastronomen im Corona-Lockdown durch die Betriebsschließungsversicherung (BSV) gedeckt sind, haben Gerichte bisher höchst unterschiedlich beantwortet. Je nachdem, ob die zugrundeliegenden Bedingungen eine dynamische oder statische Verweisung auf das Infektionsschutzgesetz enthalten, fielen die Urteile zugunsten oder zuungunsten der Versicherungsnehmer aus. Warum haben die einen Kunden die für sie bessere Police abgeschlossen und die anderen nicht? Damit rückt auch die Frage nach der Beraterhaftung in den Fokus.
Betriebsschließung: OLG Hamm gibt Versicherern recht
Im Streit um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen in der Corona-Krise hat sich das Oberlandesgericht Hamm zu Wort gemeldet. Wenn in den Versicherungsbedingungen eine abschließende Aufzählung an versicherten Krankheitserregern enthalten ist, zu denen Covid-19 nicht gehört, besteht kein Versicherungsschutz bei Corona-bedingten Betriebsschließungen, befand das Gericht. Es wies die Berufung einer Gelsenkirchener Gastwirtin zurück, die per einstweiliger Verfügung 27.000 Euro von ihrem Versicherer haben wollte.
Unbequeme Wahrheiten zur BSV
Wolfgang Hanssmann ist gut vernetzt in der Branche, er hat sich als Vertriebsvorstand bei den HDI Versicherungen und vorher bei der Axa einen guten Ruf erarbeitet. Doch zurzeit muss Hanssmann mit viel Kritik aus den eigenen Reihen fertig werden. Denn er bezieht in der Diskussion über die Betriebsschließungsversicherung (BSV) für Gastronomen eine deutlich andere Position als andere Gesellschaften. Die BSV habe einen „Konstruktionsfehler“, sagt Hanssmann, den man beseitigen müsse. Aber dafür dürfe man nicht die Kunden bestrafen.
Die Lehren aus dem Betriebsschließungs-Desaster
Herbert Frommes Kolumne Die Betriebsschließungsversicherung ist eine sehr kleine Sparte. Dennoch hat es die deutsche Versicherungsbranche geschafft, sich ausgerechnet hier reputationsmäßig ein blaues Auge einzufangen. Das hat mehrere Gründe: Das Produkt wurde schlecht gepflegt. Die Kommunikation hat nicht funktioniert. Und der Kompromiss, den die Versicherer mit Hilfe des bayerischen Wirtschaftsministers mit den dortigen Gastronomen geschlossen haben, ist kein Kompromiss, sondern wirkt wie eine Verhöhnung. Daraus sollte die Branche lernen.











