Archiv ‘Versicherungsbedingungen’
BU: Große Unterschiede im Leistungsverhalten
Im vergangenen Jahr war die Studie des Premium Circle zum Leistungsverhalten der Berufsunfähigkeitsversicherer auf große mediale und politische Resonanz gestoßen, jetzt hat der Informationsdienstleister die Neuauflage präsentiert. Die Versicherer, die an der Studie teilgenommen haben, hätten sich erkennbar verbessert, die Unterschiede im Leistungsverhalten zwischen den einzelnen Anbietern seien aber nach wie vor groß, so Premium Circle. Wie der Versicherungsmonitor bereits im Vorfeld berichtet hatte, haben sich nur wenige Gesellschaften an der Umfrage beteiligt, der Versichererverband GDV hatte in einem internen Rundschreiben vor der Studie gewarnt.
D&O: Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die richtige Verteilung nicht ausreichender Versicherungssummen in D&O-Schadenfällen ist ein schwieriges Unterfangen, das auch Risiken in sich birgt. Sie können verringert werden, indem die Verteilungsproblematik in den Versicherungsbedingungen geregelt wird. Das haben viele D&O-Versicherer aber noch nicht getan. Eine solche Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil die gesetzlichen Vorschriften des Paragrafen 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht alle Fallgestaltungen erfasst, die bei D&O-Versicherungen eintreten können. Aber auch im Anwendungsbereich des Paragrafen 109 VVG sind Klauseln zur Verteilungsproblematik sinnvoll, weil noch weitere Punkte geregelt werden können, zum Beispiel das Verhältnis von Abwehr- zu Freistellungskosten.
Auch Versicherer verstehen Bedingungen nicht immer
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Versicherungsombudsmann hat sich in seinem aktuellen Bericht zu den Beschwerden des vergangenen Jahres einem neuen Phänomen gewidmet. In der Handy- und Reiseversicherung gibt es zunehmend Vertragsgestaltungen in Form problematischer Dreiecksverhältnisse. Die Deckung ist als Gruppenversicherungsvertrag gestaltet. Mit dieser Konstruktion haben offenbar selbst die Versicherer Probleme: Mitunter bereitet es ihnen Schwierigkeiten, Versicherungsnehmer und versicherte Person zu unterscheiden.
Vorsicht bei vorformulierten Vertragsbedingungen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Geschäftsverkehr ist bei vorformulierten Vertragsbedingungen äußerste Vorsicht geboten. Ein Unternehmen, das diese Bedingungen der anderen Vertragspartei übersendet, kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus der Rolle des Verwenders heraus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wer als Verwender der Bedingungen gilt, kann sich bei einem Rechtsstreit nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berufen.
Versicherer üben sich in Neusprech
Meinung am Mittwoch „Neusprech“ nannte George Orwell in seinem Roman „1984“ eine der Diktatur dienende Kunstsprache, deren Worte sinnentleert oder umgedeutet sind. „Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke“ ist wohl eines der bekanntesten Zitate aus dem Roman. Da wird aus dem Kriegsministerium das „Minipax“, eine eliminierte Person zur „Unperson“ und der Superlativ von schlecht lautet „doppelplusungut“. Bei manchen Versicherern scheint man durchaus Freude an einer Art Neusprech zu haben.
Kleinlein, der Retter der Schlaflosen
Nachschlag – Der aktuelle Kommentar Der Bund der Versicherten (BdV) erweitert sein Service-Angebot: Vorstandschef Axel Kleinlein erwägt, die Versicherungsbedingungen der Allianz-Police InvestFlex als Hörbuch zu lesen. Mit seinem Versuch, das AVB-Kauderwelsch plastisch vor Augen und in die Ohren zu führen, bietet Kleinlein all jenen einen Ausweg, die sich nachts schlaflos im Bett wälzen. Mit der Initiative bringt der BdV-Chef nicht unbedingt mehr Transparenz in die Branche, dem BdV aber vielleicht eine neue Zielgruppe.
Stationäre Zusatzpolicen fallen bei Assekurata durch
Die Ratingagentur Assekurata geht mit den privaten Krankenversicherern hart ins Gericht. Bei den stationären Zusatzpolicen für gesetzlich Versicherte haben die Analysten gravierende Lücken entdeckt, die diese Angebote für die Kunden unattraktiv werden lassen. Assekurata sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Einzelbedingungen der Versicherer und den Musterbedingungen des PKV-Verbands. Weder das Regulierungsverhalten der Unternehmen noch die Beiträge waren Teil der Bewertung. Sehr gut schnitten dagegen Zahnzusatzversicherungen ab.
Versicherungen müssen einfacher werden
Was die Verständlichkeit angeht, landen Versicherungen oft auf den hintersten Plätzen. Hauptgrund ist die Komplexität der Produkte. Erst wenn die Verträge entschlackt werden, lassen sie sich auch transparent darstellen, glauben Experten.
Transparenz von Versicherungsbedingungen – eine Illusion?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Branche versucht immer wieder, die Versicherungsbedingungen verständlicher zu gestalten. So sind in die neuen Musterbedingungen für die private Unfallversicherung Beispiele eingeflossen. Daraus drohen aber wieder neue Probleme zu erwachsen. Absolute Transparenz und Verständlichkeit werden wohl ein unerfüllter Traum bleiben.
Schüler gegen Berufsunfähigkeit versichern – ist das sinnvoll?
Meinung am Mittwoch: Die Absicherung von Schülern gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) ist umstritten. Das liegt auch daran, dass der Berufsunfähigkeitsbegriff hier gesetzlich nicht geregelt ist. Es gibt aber gute Argumente für den Abschluss einer Schüler-BU-Versicherung.
Geht es oder geht es nicht?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Versicherungsbedingungen sind für den durchschnittlichen Kunden oft unverständlich. Schon die Frage, ob er einen versicherten Schaden erlitten hat, stellt den Verbraucher vor schier unlösbare Probleme. Insbesondere die Leistungsvoraussetzungen in der Unfallversicherung sind schwer nachvollziehbar. Besserung ist nicht in Sicht, oder doch?
Unverständliches Beharrungsvermögen
Statt unwirksame Klauseln aus ihren Bedingungen zu entfernen, lassen Versicherer sie oft bestehen – und setzen auf eine ergänzende Vertragsauslegung durch den Bundesgerichtshof. Dem scheint dieses Treiben nun zu bunt geworden zu sein.








