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Musterklage gegen VW

Die rund 170 anhängigen Schadenersatzklagen von VW-Aktionären wegen des Dieselskandals werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Das macht die Klagen für Anleger einfacher, könnte aber auch weitere VW-Aktionäre mit Rechtsschutzpolice zum Gang vor Gericht motivieren. Der Versicherer Arag geht allerdings davon aus, dass die meisten betroffenen Anleger bereits Klage eingereicht haben. Darüber hinaus können Versicherer selbst von dem Musterverfahren profitieren, sofern sie zu den klagenden Anlegern gehören. Die Aktionäre werfen VW vor, zu spät über die finanziellen Folgen des Skandals informiert zu haben.

Abweichender Versicherungsschein: BGH klärt Kontroverse

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Steht im Versicherungsschein etwas anderes als im zugrunde liegenden Versicherungsantrag, und widerspricht der Versicherungsnehmer nicht binnen Monatsfrist ab Erhalt des Versicherungsscheins, kommt der Vertrag mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande. Das hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Das gilt auch, wenn die Abweichung zugunsten des Versicherungsnehmers ausfällt. Der BGH hat damit zu einer kontrovers diskutierten Frage Stellung genommen.

Sinkende Gewinne

 Was die Woche bringt   An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Halbjahreszahlen von Munich Re, Zurich und Talanx und Berkshire Hathaway Specialty auf Kundenakquise.

Herbert Fromme

Provinzial, die Fünfzehnte

 Herbert Frommes Kolumne  Bei Filmproduktionen gibt es diese verflixten Tage, wenn dieselbe Szene 15 Mal oder mehr gedreht werden muss, ehe sie wirklich sitzt.  Die Akteure in Münster und Düsseldorf, die seit Jahren über die längst überfällige Fusion der beiden Provinzial-Gesellschaften reden, scheinen sich daran ein Beispiel zu nehmen. Mal passt diese Kleinigkeit nicht, mal die andere. Dann geht alles wieder von vorne los. Eigentlich fürchterlich langweilig. Aber wahrscheinlich sind wir das ganze Problem bald los. Es sieht so aus, als ob die Beteiligten sich jetzt doch endlich einigen könnten.

BGH kippt Klausel in der Krankentagegeldversicherung

Private Krankenversicherer dürfen in der Krankentagegeldversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht einseitig unter Verweis auf ein gemindertes Nettoeinkommen des Versicherten herabsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er hat die entsprechende Klausel in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Der Bund der Versicherten begrüßt das Urteil. Er fordert die PKV-Unternehmen auf, Bestandskunden zügig über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren.

Allianz-Quartalsgewinn bricht ein

Die erfolgsverwöhnte Allianz hat im zweiten Quartal 2016 deutlich weniger verdient als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Mit 1,1 Mrd. Euro war der Nettogewinn um 46 Prozent niedriger. Vorstandschef Oliver Bäte machte dafür hohe Schäden aus Naturkatastrophen sowie bereits gebuchte Belastungen aus dem geplanten Verkauf der südkoreanischen Lebens-Tochter verantwortlich. Am operativen Gewinnziel von 10 Mrd. Euro bis 11 Mrd. Euro für das volle Jahr 2016 hält Bäte fest. Übernahmen prüft die Allianz. Wenn es keine lohnenden Ziele gibt, will der Vorstand auch über Aktienrückkäufe oder Sonderdividenden Geld an Aktionäre zurückgeben. Dennoch verlor die Aktie am Vormittag deutlich.

Axa bleibt größter europäischer Versicherer

Die Axa blieb 2015 der größte europäische Versicherer und konnte die Führung mit 92 Mrd. Euro gegenüber der Allianz mit 77 Mrd. Euro sogar ausbauen. Auf Platz drei lag die Generali (74 Mrd. Euro), gefolgt von Prudential (51 Mrd. Euro) und Zurich (44 Mrd. Euro). Zusammengetragen hat die Daten der Madrider Versicherer Mapfre, die Nummer zehn auf dem Kontinent und sechster unter den Schaden- und Unfallversicherern, wie man den ausführlichen Tabellen der spanischen Gesellschaft entnehmen kann.

S&P: Versicherer scheuen höhere Risiken

Die niedrigen Zinsen setzen die Versicherer zunehmend unter Druck. Die Befürchtungen einiger Experten, dass die Gesellschaften zu einer riskanteren Kapitalanlage übergehen könnten, haben sich bisher allerdings nicht bewahrheitet. Laut einer Analyse der Ratingagentur Standard & Poor’s haben sich die Anlageschwerpunkte westeuropäischer Versicherer in den vergangenen fünf Jahren kaum verändert. Stattdessen setzen die Unternehmen auf veränderte Produkte.

Naturkatastrophen treffen Hannover Rück

Waldbrände in Kanada und andere Naturkatastrophen haben zu einem deutlichen Gewinnrückgang beim weltweit drittgrößten Rückversicherer Hannover Rück im ersten Halbjahr geführt. Unter dem Strich verdiente der Konzern 486 Mio. Euro, das sind 8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Finanzchef Roland Vogel sprach von einem „soliden Ergebnis“, Analysten hatten sich aber mehr erhofft. In der Schaden-Rückversicherung sanken die Bruttobeiträge um 7 Prozent. Hannover Rück begründet den Umsatzrückgang mit weiterhin niedrigen Preisen.

Moody’s: Regeln für systemische Versicherer positiv

Nach Solvency II kommen auf die großen international tätigen Versicherer in den kommenden Jahren weitere Regulierungsvorhaben zu. Bis 2019 will die internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher Regeln für die derzeit neun Versicherungsriesen mit systemischer Bedeutung für das globale Finanzsystem vorlegen. Ein Jahr später sollen Vorgaben für die rund 50 wichtigsten international tätigen Anbieter folgen. Die Ratingagentur Moody’s glaubt, dass vor allem das erste Projekt gute Erfolgsaussichten hat.

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