Zieht ein Mieter oder ein Wohnungsbesitzer um, zieht seine Hausratversicherung mit. Weil sich bei einem Wohnungswechsel der Versicherungsort und damit die Risikosituation ändert, müssen Versicherungsnehmer den Versicherer spätestens beim Einzug über ihre neue Wohnsituation informieren.
Wenn ein Umzug ansteht, sollten Mieter oder Wohnungseigentümer frühzeitig Kontakt zu ihrem Hausratversicherer aufnehmen. „Mit einer neuen Wohnung ändert sich entweder das Schadensrisiko oder der Wert des Hausrats, deshalb muss der Vertrag in vielen Fällen angepasst werden“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versicherte riskieren Kürzungen im Schadenfall, wenn sie nicht spätestens beim Einzug ihre neue Adresse und die Wohnungsgröße mitteilen.
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