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Friederike Krieger

Im Zeichen der Digitalisierung

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Treffen der europäischen Risikomanager in Berlin, Breakfast Briefing des Versicherungsmonitors in Köln und DIA in München

Herbert Fromme

Bäte schafft Tatsachen

 Herbert Frommes Kolumne  Die jüngsten Personalentscheidungen bei der Allianz haben eines gemeinsam: Konzernchef Oliver Bäte bringt Vertraute und Manager, von denen er viel hält, in Schlüsselpositionen. Das gilt für Nina Klingspor, Laura Gersch und Joachim Müller. Dabei spielt keine Rolle, ob sie in ihrem neuen Geschäftsbereich Erfahrung haben und Erfolge aufweisen können. Bäte meint es ernst mit Kostensenkung und Digitalisierung. Gleichzeitig will er die vergleichsweise große Unabhängigkeit und Macht von Tochtergesellschaften brechen – vor allem in Deutschland.

Mehr Mut zur Telematik

 Meinung am Mittwoch  In der Kfz-Versicherung stehen die Zeichen mal wieder auf Preiskampf. Statt dieses Spiel zulasten der Ertragskraft mitzuspielen, sollten sich Anbieter stärker der Telematik zuwenden. Mit ihr lassen sich Risiken deutlich präziser kalkulieren und so auch in einem hart umkämpften Markt ertragreiches Geschäft schreiben. Wer zu klein ist, um eine eigene Telematik-Lösung auf die Beine zu stellen, sollte sich Partner suchen. Es gibt einige erstklassige Insurtechs, die nur darauf warten, ihre Lösungsansätze mit einer Gruppe von Versicherern in die Praxis umzusetzen.

VAG-Änderung: Zwang zur Verlustübernahme?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Durch eine Gesetzesänderung steht die Beendigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen seit dem Sommer unter dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin. Übergangsbestimmungen gibt es nicht. Die BaFin soll dadurch gewährleisten können, dass die Verlustübernahmepflicht der Muttergesellschaft im Niedrigzinsumfeld langfristig bestehen bleibt. Bei kritischer Prüfung – gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit – überzeugt die gesetzliche Neuregelung nicht, der Gesetzgeber schießt weit über das Ziel hinaus. Daher wird die BaFin den Genehmigungsvorbehalt sehr restriktiv anwenden müssen.

Gute Zahlen und Streitgespräche

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Quartalszahlen der Talanx, Investors Day bei der Zurich und Vertriebskonferenz des Instituts für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig in Köln.

Herbert Fromme

Heißer Herbst

 Herbert Frommes Kolumne  Die kommenden Monate werden spannend für die Lebensversicherer und die Pensionskassen. Die Lage spitzt sich bei einer Reihe von ihnen zu. Außerdem ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses wahrscheinlich – das könnte das Ende der Riester-Rente im Angebot der Lebensversicherer bedeuten, weil sie den Kapitalerhalt nicht mehr darstellen können. Die Lebensversicherer müssen sich überlegen, wie sie auch politisch wieder in die Offensive kommen wollen. Das gelingt nicht, wenn sie einfach so weitermachen wie bisher und sich vor allem am Provisionsdeckel reiben.

Innovativ sein: der Kampf zwischen David und Goliath

 Meinung am Mitwoch  Viele Insurtechs wollen Geld im Privatkundengeschäft verdienen – entweder als Digitalversicherer mit BaFin-Lizenz oder als Makler. Doch so innovativ und bahnbrechend, wie die Angebote beworben werden, sind sie oft nicht. Das eröffnet Freiräume für etablierte Versicherer. Die Basler nutzt diesen bereits mit ihrem neuen Kfz-Versicherer Friday. Wenn es auch anderen Etablierten gelänge, ihre vielfältigen Ressourcen und Assets so in den Innovationsprozess einzubringen, dass echte Differenzierung und Kundenmehrwert entstünden, könnte das den Kampf David gegen Goliath entscheiden – zugunsten von Goliath.

D&O: Aufsichtsräte müssen ihre Pflichten gut kennen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Aufsichtsratsmitglieder müssen umfangreiche Überwachungspflichten wahrnehmen. Vor allem in Krisenzeiten des Unternehmens oder bei möglichem Fehlverhalten des Vorstands muss der Aufsichtsrat sehr genau hinsehen und auch eigene Nachforschungen anstellen. Da die Nachforschungspflichten bei Verdachtsmomenten sehr weit gehen, läuft der Aufsichtsrat schnell Gefahr, selbst einen Fehler zu machen und zu einem Fall für die D&O-Versicherung zu werden. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten sich Aufsichtsratsmitglieder daher gut mit ihren Überwachungspflichten vertraut machen.

Friederike Krieger

Strategie und Zahlen

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Insurance Summit des Handelsblatts in München, Neun-Monats-Zahlen von Hannover Rück, Munich Re, Axa, Generali, Zurich und Allianz.

The Wind of Change

 Meinung am Mittwoch  Der Industrieversicherungsmarkt verändert sich deutlich. Zum ersten Mal seit Jahren geht es um Prämienerhöhungen. Die Situation stellt den ganzen Markt vor eine enorme Herausforderung. So kennen viele Underwriter nur Preissenkungen und die Ausweitung von Bedingungen. Die Situation ist aber eine Chance für den gesamten Markt. Ohne die Veränderung bei den Prämien hätten sich möglicherweise Versicherer aus einzelnen Marktsegmenten oder geografischen Regionen zurückgezogen. Das hätte zu noch extremeren Preisen geführt.

Zehn Mythen zu IFRS 17 und die nackte Wahrheit

 The Long View – Der Hintergrund  Um die Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards für Versicherer IFRS 17 ranken sich viele Mythen. Dazu zählt, dass er nicht für die erhoffte Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen sorgen wird, von den großen Wirtschaftsprüfern (Big Four) erfunden wurde und IFRS-Projekte bei Versicherern immer doppelt so teuer ausfallen wie geplant. Wir haben die zehn gängigsten Thesen zu IFRS 17 auf ihren Wahrheitsgehalt abgeklopft.

Ist strengere Aufsicht bei Nachrangdarlehen zulässig?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Finanzaufsicht BaFin stört sich daran, dass Gläubiger, die Versicherern Nachrangdarlehen gewähren, erst im Insolvenzfall auf ihre Forderungen verzichten müssen. Leistungen von Versicherungsnehmern können dagegen schon vorher gekürzt werden. Dadurch begrenzen sie das Forderungsausfallrisiko der Gläubiger, die für die Nachrangdarlehen viel zu hohe Zinsen einstreichen, moniert die BaFin. Sie will durchsetzen, dass die Darlehensgeber schon vor der Insolvenz auf einen Teil ihres Geldes verzichten müssen. Es bestehen aber erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens.

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