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Verschärfte Haftung für Sanierungs-Geschäftsführer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Sanierungsgeschäftsführer, die in kriselnden Unternehmen eingesetzt werden, um eine Insolvenz abzuwenden, unterliegen strengen Haftungsregeln. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einer Entscheidung klar gemacht, dass sie sich auch nicht auf die besonderen Umstände der Krise berufen dürfen. Sie haften im Zweifel für ausgehende Zahlungen, die die Insolvenzmasse schmälern. Besonders gefährlich für die Sanierer: Die Zeitspanne, die das Gericht dem neuen Geschäftsführer zur Einarbeitung zusteht, ist sehr kurz.

Riester und Solvency II

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: GDV-Rentenstudie, MLP-Hauptversammlung und Bilanzpressekonferenzen der Arag und Signal Iduna.

Herbert Fromme

Schwitzend am Telefon

 Herbert Frommes Kolumne  Langsam dämmert dem deutschen Markt, was die Ergo-Entscheidung bedeutet, weitere 5,5 Millionen klassische Policen in den internen Run-off zu geben. Die Hamburg-Mannheimer, einst die Nummer zwei unter den deutschen Lebensversicherern und über ihre Werbefigur Herr Kaiser Ikone der Branche, ist Geschichte. Kleine und mittelgroße Gesellschaften, die bislang Treueschwüre auf die klassischen Policen mit Zinsgarantie geleistet haben, kommen erheblich unter Druck – nicht nur durch die Aufsichtsbehörde, sondern auch durch die eigenen Aufsichtsräte und Mitgliedervertreter. Wir dokumentieren im Folgenden ein Telefongespräch zwischen dem Vorstandsvorsitzenden  der XY-Versicherung und seinem Aufsichtsratschef, das natürlich vollständig fiktiv ist.

Viel Bewegung in der Lebensversicherung

 Meinung am Mittwoch  „Lower for longer“ ist wohl das Zinsszenario, auf das sich die Branche einzustellen hat. Diese Prognose treibt vielfältige Veränderungen voran, bei Produkten, Kapitalanlagen, Kosten- und Unternehmensstrukturen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Viele Versicherer verabschieden sich von klassischen Lebenspolicen. Die Zinszusatzreserve bewirkt fast schon zu schnell eine Absenkung der Bestandsgarantien in den nächsten 4 bis 5 Jahren Richtung heutiger Neugeschäftsgarantie-Niveaus. Der Höchstrechnungszins sinkt früher als es manchem Branchenvertreter recht ist. Unmittelbare Entlastung bringt diese Maßnahme jedoch kaum.

Viridium – das Pokémon der Assekuranz

 Nachschlag – Der aktuelle Kommentar  Der Run-off-Spezialist Heidelberger Leben gibt sich einen neuen Namen. Ab dem Herbst wird die Obergesellschaft Viridium Gruppe heißen. Was der Name bedeutet? Das „V“ steht für die Versicherungsbranche, „Iridium“ ist ein seltenes Edelmetall – sehr stabil, widerstandsfähig und wertvoll, betont der Versicherer. Wer „Viridium“ googelt, erlebt eine Überraschung: Namensvetter des Versicherers ist eine quietschgrüne Figur aus dem Anime-Videospiel Pokémon. Das Fabelwesen, das aussieht wie eine Kreuzung aus Drachen, Reh und Hammerhai, ist ein schwieriger Charakter: ein Außenseiter mit ausgeprägten Vertrauensproblemen, jedoch mit interessanten Superkräften.

Solvency II und die D&O-Versicherung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Eine ausreichende Absicherung durch Haftpflichtversicherungen hat für Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften einen hohen Stellenwert. Andernfalls besteht die Gefahr einer persönlichen Inanspruchnahme. Im Rahmen der Vergütungspolitik nach Solvency II scheint nunmehr die Zulässigkeit des Abschlusses von Haftpflichtversicherungen für Vorstände von Versicherungsunternehmen eingeschränkt zu sein. Daher ist es für die Branche wichtig, die betreffenden Regelungen unter Solvency II genau zu beleuchten.

Konzernumbauten und Telematik

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Bilanzpressekonferenzen Provinzial Nordwest und VHV, VDVM-Symposium und Big Data-Konferenz.

Herbert Fromme

Milliardenspiel im Ergo-Turm

 Herbert Frommes Kolumne  Ergo-Chef Markus Rieß hat für sein Umbauprogramm wenig Lob und viel Schelte bekommen, auch von Analysten – also dem Aktionärslager – und den Gewerkschaften. Mancher bei der Muttergesellschaft Munich Re interpretiert das positiv: „Wenn alle auf uns einschlagen, müssen wir etwas richtig gemacht haben.“ Aber so einfach ist die Sache nicht. Der Rieß-Plan birgt erhebliche Umsetzungsrisiken. Daneben hat er marktweite Folgen. Der Run-off für weitere 5,5 Millionen Verträge, zusätzlich zu den bereits in Abwicklung befindlichen eine Million Policen, bringt die klassische deutsche Lebensversicherung endgültig auf die rote Liste der bald bedrohten Arten von Versicherungsangeboten.

Die Autoversicherung wird sich radikal verändern

 The Long View – Der Hintergrund  Der Markt für Autoversicherungen wird sich in den kommenden Jahren fundamental verändern und es besteht Grund zur Annahme, dass es viele traditionelle Versicherungsunternehmen in der Zukunft nicht mehr geben wird. Wer glaubt, das Geschäft könne wie in der Vergangenheit gemacht werden, wird sich bald einem „Kodak“-Moment gegenüber sehen und von der Bildfläche verschwinden.

Manager und Vereinsvorstände leben gefährlich

 Meinung am Mittwoch  Wenn Zivilklagen oder Strafverfahren gegen Topmanager Schlagzeilen machen, geht es meist um Großunternehmen und Millionenbeträge. Aber auch in kleineren Firmen und sogar in Vereinen trägt die Führungsriege erhebliche Risiken. Das Problem: Viele Verantwortliche wissen das nicht. Dax-Konzerne schützen sich und ihr Spitzenpersonal routinemäßig durch spezielle Haftpflicht- und Rechtsschutz-Policen. Der Mittelstand und gemeinnützige Organisationen sollten diesem Beispiel folgen – bei ihnen besteht erheblicher Nachholbedarf.

Nix Hotel am Tegernsee – Jugendgästehaus

 Nachschlag – Der aktuelle Kommentar  Seit Jahren verlangen Aufsichtsbehörden wie BaFin und Eiopa, Verbraucherschützer und Politiker von der Assekuranz, ihre Kosten in den Griff zu bekommen. Jetzt kann die  Branche endlich einen Erfolg verbuchen – die Reise- und Hotelkosten für die zahlreichen ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft gehen nach unten. Zwar hat sich die Verbandsführung 2014 nicht mit dem damals geplanten Provisionsdeckel durchsetzen können – beim Hotelkostendeckel hat es jetzt geklappt. Allerdings hat die Regelung Nebenwirkungen.

Auch Versicherer verstehen Bedingungen nicht immer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Versicherungsombudsmann hat sich in seinem aktuellen Bericht zu den Beschwerden des vergangenen Jahres einem neuen Phänomen gewidmet. In der Handy- und Reiseversicherung gibt es zunehmend Vertragsgestaltungen in Form problematischer Dreiecksverhältnisse. Die Deckung ist als  Gruppenversicherungsvertrag gestaltet. Mit dieser Konstruktion haben offenbar selbst die Versicherer Probleme: Mitunter bereitet es ihnen Schwierigkeiten, Versicherungsnehmer und versicherte Person zu unterscheiden.

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