Meinung am Mittwoch In der Gewerbeversicherung gibt es deutliche Unterschiede in der Prämienhöhe für ähnliche Deckungen. Das kann rein kaufmännisch zwar sinnvoll sein, ist aber unlogisch und kundenunfreundlich. Verloren geht dabei das Vertrauen der Kunden. Versicherer, die auf unterschiedliche Preisstrategien setzen, müssen damit rechnen, Kunden an den Wettbewerb zu verlieren.
Kommentare
Politisches Risiko Präsident Trump
Kommentar Die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten stellt die Versicherungswirtschaft vor komplexe Herausforderungen. Ab heute müssen die Unternehmen mit heftigen Turbulenzen an den Kapitalmärkten rechnen, die nicht auf direkte US-Investments beschränkt bleiben. Längerfristig stellt sich die Frage, wie sich der Vormarsch der Populisten auf die Geschäftsmodelle gerade der global agierenden Versicherer auswirkt. Abgeschottete Märkte und Handelskriege nutzen ihnen nicht.
Sachversicherung oder Investitionsschutz?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsnehmende Wirtschaft und Industrieversicherer sollten mehr miteinander reden, denn häufig treffen unterschiedliche Vorstellungen aufeinander. Das zeigt sich beispielsweise in der Diskussion um den Begriff des Sachschadens in der Montage- und Bauleistungsversicherung. Aber auch bei der Frage, wie ein Schaden zu berechnen ist, gibt es Gesprächsbedarf. Auf jeden Fall sollten strittige Themen im Versicherungsvertrag möglichst klar geregelt werden.
Unzufriedene Mitarbeiter
Was die Woche bringt: An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Quartalszahlen von Munich Re, Hannover Rück, Generali, Zurich, MLP und Allianz.
Facebook, Admiral und der Datenschutz
Herbert Frommes Kolumne Facebook hat dem britischen Versicherer Admiral – der eng mit Munich Re zusammenarbeitet – die Auswertung von Facebook-Posts zur Risikoanalyse verboten, selbst wenn der Betroffene einverstanden ist. Da muss man sich erst einmal wundern: Facebook als Champion des Datenschutzes? Das ist schwer vorstellbar, wenn man die sonstigen Aktivitäten des Internet-Konzerns kennt. Der Krach geht eigentlich darum, wer an den Facebook-Daten verdient. Nach Ansicht des Unternehmens hat das Facebook selbst zu sein. Der Admiral-Plan war trotzdem ziemlich clever und zeigt, in welche Richtung die Datenreise geht.
Lohrmanns Verunsicherung CLXVI
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Kfz-Versicherung – Wechselmöglichkeiten sorgen für Verkehrsprobleme
bAV: Wachstum nur für richtig aufgestellte Anbieter
Meinung am Mittwoch Viele Versicherer verschenken heute die Chance auf attraktive Kunden, nachhaltiges Wachstum und bilanzielle Solidität im deutschen Lebensversicherung-Markt – weil sie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht richtig aufgestellt sind. Eine klare Strategie, konsequente Digitalisierung, erfolgsorientierte Vergütung und neue IT-Systeme sind vonnöten. Für Anbieter mit Nachholbedarf drängt die Zeit. Denn der Markt wird sich nach der geplanten bAV-Reform noch schneller entwickeln.
Der Fall Mappus – Neues zur Anwaltshaftung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 21. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage des ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus gegen eine Anwaltskanzlei abgewiesen. Mappus behauptete, von der Kanzlei im Zusammenhang mit dem Erwerb von EnBW-Aktien durch das Land falsch beraten worden zu sein. In dem Rechtsstreit ging es allerdings nicht um die Frage, ob die Kanzlei falsch beraten hat. Die Karlsruher Richter ließen die Klage sehr überzeugend bereits daran scheitern, dass Mappus nicht in den Anwaltsvertrag einbezogen war. Das höchstrichterliche Urteil ist nicht nur wegen der prominenten Beteiligten, sondern auch wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung interessant.
Innovation in Wiesbaden
Was die Woche bringt: An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: R+V, Swiss Re, Willis Towers Watson und Konferenzen zur Digitalisierung.
Lohrmanns Verunsicherung CLXV
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Versicherer führen bei der DKM neue Regeln zum Vertrieb ein.
Managementversagen
Herbert Frommes Kolumne Eigentlich strotzen die IT-Chefs deutscher Versicherer vor Selbstbewusstsein. Sie arbeiten in einer Branche, die sehr hohe IT-Ausgaben hat. Das gibt Macht bei Lieferanten und Beratern. Vor ihnen haben die Fachabteilungen und sogar die Vorstandsvorsitzenden Respekt, manchmal sogar Angst. Und meistens sind sie auch ziemlich gut und sorgen für eine funktionierende IT. Dennoch sind die Systeme bei vielen Versicherern veraltet und genügen den aktuellen Anforderungen nicht mehr. Dass es überhaupt so weit kommen konnte, ist auf eklatantes Managementversagen zurückzuführen – von IT-Chefs und Gesamtvorständen. Jetzt setzen viele Unternehmen auf Fertigsoftware von Dritten, Selbermachen ist out.
Die Sprachlosigkeit der Versicherer
The Long View – Der Hintergrund Insurtechs, Smart Home, Blockchain – derzeit wird über eine Fülle von Digitalisierungsthemen lebhaft diskutiert. Bis auf wenige Ausnahmen beteiligen sich aber kaum Versicherer an dem Meinungsaustausch. Damit verschenken sie viel Profilierungspotenzial. Langfristig könnten sie dadurch Kunden verlieren. Denn Forderungen nach adäquaten Versicherungsprodukten in der digitalen Welt werden Kunden kaum an jemanden richten, der gar nicht an den Diskussionen beteiligt war.
Schäden verhindern statt nur bezahlen
Meinung am Mittwoch Künstliche Intelligenz und Big Data bieten Versicherern große Chancen. Statt nur Schäden zu zahlen, können sie durch die Analyse großer Datenmengen und entsprechende Services Mehrwert beim Kunden schaffen und eine strategische Antwort auf die neuen technischen Möglichkeiten geben. Wenn es gelingt, die durch das Internet der Dinge generierten Daten zur Schadenverhütung zu nutzen, werden die Versicherer von besseren Schadenquoten profitieren. Sie müssen aber auch mit erhöhtem Preisdruck rechnen.
IDD: Kaum Handlungsbedarf bei Beratungs- und Informationspflichten
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist von den Mitgliedstaaten bis zum 23. Februar 2018 umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber bereitet derzeit die Umsetzung vor. Angesichts der bereits mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2008 eingeführten Beratungs- und Informationspflichten für Versicherer und der inhaltlich fast identischen neuen EU-Bestimmungen in der IDD zur Beratung und Information von Versicherungsnehmern bei einfachen Versicherungsprodukten besteht für den deutschen Gesetzgeber aber kaum Handlungsbedarf, die Regelungen in den Paragrafen 6 und 7 VVG wesentlich anzupassen. Lediglich im Hinblick auf neue Formerfordernisse und auf Versicherungsanlageprodukte sind Ergänzungen nötig.
Baden-Baden und DKM
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Rückversicherungstreffen in Baden-Baden und Vermittlermesse DKM in Dortmund.











