Die deutsche Finanzaufsicht BaFin übt scharfe Kritik an Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Unternehmen gingen nicht angemessen mit Marktrisiken um, wenn sie in der Niedrigzinsphase den Höchstrechnungszins für die Deckungsrückstellung unreflektiert als Garantiezins für das Neugeschäft übernehmen, moniert die Behörde. Das sei bei vielen Unternehmen der Fall. Die Anbieter müssen ihre Verantwortung ernst nehmen, fordert die Aufsicht. Aktuare stünden dabei besonders in der Pflicht.
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Hufeld: Nicht alles ausreizen, was möglich ist
Künstliche Intelligenz und andere neue technische Möglichkeiten zur Analyse großer Datenmengen eröffnen Versicherern enorme Chancen. So können sie Policen viel individueller auf den Kunden zuschneiden und bepreisen. Felix Hufeld, Chef der Finanzaufsicht BaFin, mahnt Versicherer jedoch, nicht alles auszureizen, was technisch möglich ist. Denn sonst könnte der Gesetzgeber ihnen Grenzen setzen, mit denen sie nicht glücklich sind.
Aon: Langzeit Naturgefahren-Prognosen mit KI
Naturgefahren werden ein immer größeres Risiko für Versicherer, denn der Klimawandel erhöht nicht nur ihre Frequenz, sondern auch ihre Stärke. Bisher können Risikomodelle allerdings nur die Auswirkungen für zwölf Monate berechnen. Der Makler und Berater Aon hat jetzt ein Tool auf den Markt gebracht, das Zeiträume bis zu fünf Jahren abdeckt, das sogenannte Progressive Modelling. Dabei kommt auch künstliche Intelligenz zum Einsatz.
Kabinett für BaFin-Aufsicht über Finanzvermittler
Das Regierungskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium will so der „Zersplitterung“ der Aufsicht in dem Bereich ein Ende bereiten. Als nächstes beschäftigen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzvorhaben. Der CDU-Finanzexperte Carsten Brodesser hält nichts von der Änderung und hat Gesprächsbedarf auf parlamentarischer Ebene angemeldet. Die Regelung hätte mittelbar auch Folgen für Versicherungsvermittler.
BMF plant keine Absenkung des Garantiezinses
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant nach Informationen des Versicherungsmonitors derzeit keine Absenkung des Höchstrechnungszinses. Dagegen hatte die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass das Ministerium über eine Absenkung nachdenkt, die noch drastischer wäre als die von der Deutschen Aktuarvereinigung vorgeschlagene Reduzierung von 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent. Eine aktuelle Anfrage der FDP könnte Licht ins Dunkel bringen.
Immer noch Qualitätsmängel bei Standmitteilungen
Obwohl die Lebensversicherer ihre Standmitteilungen in den vergangenen anderthalb Jahren überarbeitet haben, gibt es weiterhin große Qualitätsunterschiede und Mängel, kritisiert der Zweitmarktanbieter Policen Direkt in einer Analyse. Seit Juli 2018 schreiben neue Regeln im Versicherungsvertragsgesetz vor, welche Angaben die Mitteilungen für klassische Lebensversicherungsverträge mindestens enthalten müssen. Viele Verbraucher erhielten aber immer noch keine ausreichenden Informationen, um den Stand ihrer privaten Altersvorsorge umfassend bewerten zu können. Defizite gibt es vor allem bei älteren Verträgen.
Wie kleine Versicherer ihr Geschäft organisieren sollen
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das sich an kleine Versicherer mit Prämieneinnahmen unter 5 Mio. Euro richtet. Das Schreiben, das am 1. April 2020 in Kraft treten soll, definiert die Mindestanforderungen der Aufsicht an die Geschäftsorganisation dieser Gesellschaften. Dabei hat die BaFin viele Kritikpunkte an dem ursprünglichen Entwurf aufgegriffen – aber nicht alle.
Treibsatz Corona-Krise
Herbert Frommes Kolumne Die Corona-Krise wirkt, auch wenn es bisher eine vergleichsweise kleine Zahl von Erkrankten gibt. Ein Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums gilt inzwischen als sicher. Die Versicherungswirtschaft wird mit Schäden fertig werden müssen, vor allem in der Kreditversicherung sowie bei Veranstaltungsausfall- und Reisekrankenpolicen. Das eigentliche Problem kommt auf der Kapitalanlageseite: Fallende Kurse und fallende Zinsen sorgen für enormen Druck. Die Krise könnte die Marktbereinigung voranbringen, die ohnehin ansteht.
Die drei Wunder der Aufsicht
The Long View – Der Hintergrund Bleibt das Zinsniveau auf dem derzeitigen Niveau, wird spätestens in zwei Jahren das Thema Zinszusatzreserve wieder akut. Es müssten also schnell die Erträge der Lebensversicherer wieder steigen. Dazu könnten zwei wundersame Entwicklungen bei der Finanzaufsicht beitragen – allerdings könnte ein drittes Wunder sie wieder relativieren.
GDV setzt auf Nachhaltigkeit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will sich für eine klimaneutrale und nachhaltige Ökonomie einsetzen. Versicherer seien ideale Partner für die Energiewende, heißt es in einem Papier, in dem der Verband seine sieben politischen Positionen für das Jahr 2020 veröffentlicht hat. Er fordert unter anderem eine neue Risikokultur für den Cyberspace, flexiblere Regulierung und größere Vorsorge-Anstrengungen angesichts des demographischen Wandels.
BVK-Chef Heinz droht Versicherern
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich im Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 durchgesetzt. Das Landgericht München I hat am Dienstag entschieden, dass Check24 gegen das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verstoßen hat. BVK-Chef Michael Heinz will sich jetzt „die Versicherer genau ansehen“, die Check24 bei seinen Aktionen unterstützen. Dabei will er Namen nennen. Auch in der Auseinandersetzung mit Check24 sieht Heinz neue Rechtsverstöße des Portals. Dabei geht es um PKV-Verträge.
Nachhaltigkeit: Grün ist nicht gleich risikofrei
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nachhaltigkeit ist in diesem Jahr auch bei der Finanzaufsicht BaFin eines der Schwerpunktthemen. Erklärtes Ziel ist es, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in das Risikomanagement zu integrieren. Es wäre allerdings im Sinne der Rechtssicherheit wünschenswert, dass die BaFin den unverbindlichen Empfehlungscharakter ihres Merkblattes zu den sogenannten ESG-Risiken deutlicher hervorhebt. Außerdem zielt das Merkblatt auch auf Risiken, deren Vermeidung politisch gewollt sein mag, die aber nicht der Verantwortung der Versicherungsaufsicht unterliegen.











