Archiv ‘Policenmodell’

BGH entscheidet zugunsten der Verbraucher

Es war ein langes Hin und Her, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 15. März 2023 Klarheit geschaffen: Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und nicht ausreichend über ihre Widerspruchsrechte aufgeklärt wurden, können ihrem Vertrag widersprechen und unter bestimmten Umständen bereits eingezahlte Prämien zuzüglich einer Verzinsung zurückzufordern. Den Standpunkt vieler Lebensversicherer, dass geringfügige Fehler in der Belehrung unschädlich seien, lehnte der BGH in seinem Urteil ab. Das Legaltech Helpcheck begrüßt die Entscheidung und erhofft sich zusätzliches Geschäft. … Lesen Sie mehr ›

Nürnberger verliert erneut gegen Legaltech

Die Nürnberger Versicherung hat eine weitere Schlappe vor Gericht gegen das Legaltech Helpcheck aus Düsseldorf kassiert, das Kunden beim Widerruf von Lebensversicherungen hilft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil die Klage des fränkischen Versicherers zurückgewiesen, nach der Helpcheck aufgrund einer fehlenden Lizenz gar nicht tätig sein dürfe. Die Nürnberger lässt offen, ob das das Ende der Auseinandersetzung ist. … Lesen Sie mehr ›

Helpcheck: Einige Versicherer sind auf Krawall aus

 Exklusiv  Das Legaltech Helpcheck hilft Lebensversicherungskunden, im Fall eines Widerrufs ihre Ansprüche geltend zu machen. Das läuft allerdings nicht immer rund, berichten Mitgründer Peer Schulz und Rechtsanwalt Lutz Hartmann von HW Legal im Interview mit dem Versicherungsmonitor. Und das liegt vor allem an einzelnen Versicherern, die Schreiben ignorierten, den Kopf in den Sand steckten und nicht einmal reagieren, wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Schulz und Hartmann erheben schwere Vorwürfe gegen einige Versicherungsunternehmen und nennen Namen. … Lesen Sie mehr ›

Nürnberger verliert vor Gericht gegen Helpcheck

Niederlage für die Nürnberger Versicherung gegen das Düsseldorfer Start-up Helpcheck: Das Landgericht Düsseldorf hat entscheiden, dass Helpcheck weiterhin Inkasso-Dienstleistungen gegen Erfolgshonorar anbieten darf. Die Nürnberger hatte kritisiert, dass das Legaltech, das Kunden beim Widerruf ihrer Lebensversicherung hilft, ebenfalls eine Lizenz für Versicherungsberatung besitzt und demnach kein Honorar als Vergütung annehmen dürfe. Das sahen die Richter anders. Einen Teilerfolg konnte die Nürnberger dennoch verbuchen. … Lesen Sie mehr ›

GDV: EuGH-Urteil für Deutschland nicht relevant

Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat nach Ansicht des Versichererverbands GDV keinerlei Auswirkungen auf Deutschland. Die rechtliche Situation hierzulande entspreche bereits seit der Abschaffung des sogenannten Policenmodells im Jahr 2008 der jetzt verkündeten Auslegung der EU-Richter, sagt Peter Präve von der Rechtsabteilung des Verbands. In Österreich hinke die Rechtslage allerdings hinterher – dort dürfte das Urteil tatsächlich einiges ändern. … Lesen Sie mehr ›

Per Mausklick die Lebensversicherung widerrufen

Das Start-up Helpcheck hilft Lebensversicherungskunden, ihre nach dem Policenmodell abgeschlossenen Verträge zu widerrufen. Dazu nutzt das Düsseldorfer Unternehmen eine selbst entwickelte Software, die es möglich macht, erste Schritte in dem Prozess vollautomatisch zu unternehmen. Erst später werden Anwälte eingeschaltet. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor spricht Gründer Peer Schulz über seine Motivation, den Lebensversicherern das Leben schwer zu machen, und erklärt, was Rechtsschutzversicherer mit seinem Geschäftsmodell zu tun haben. … Lesen Sie mehr ›

BGH zur Rückabwicklung von Fondspolicen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit Beschluss vom 3. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof seine jüngere Rechtsprechung zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, noch einmal ausdrücklich bestätigt. Hiernach sind – entgegen einzelner obergerichtlicher Entscheidungen – von den eingezahlten Prämien nicht lediglich die Risikokosten abzuziehen, vielmehr muss es sich der Versicherungsnehmer auch bereicherungsmindernd anrechnen lassen, wenn die Fonds, in die investiert wurde, zwischenzeitlich Verluste erwirtschaftet haben. Von daher sollten Kunden gut überlegen, ob sie ein etwaiges Widerspruchsrecht im Einzelfall ausüben sollen. … Lesen Sie mehr ›

Nürnberger belehrt zum Policenmodell nach

Als erster Lebensversicherer hat die Nürnberger Lebensversicherung Kunden zum Widerspruchsrecht nachbelehrt. Dabei geht es um fondsgebundene Verträge, die nach dem so genannten Policen-Modell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hintergrund ist ein höchstrichterliches Urteil. Danach können Kunden, die nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden sind, auch Jahre später den Vertrag widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Experten erwarten, dass weitere Versicherer nachziehen werden und fordern betroffene Kunden auf, schnell zu handeln, wenn sie ihren Vertrag loswerden wollen. Derweil hält die Verbraucherzentrale Hamburg das Vorgehen der Nürnberger für rechtlich unzulässig. … Lesen Sie mehr ›

Policenmodell: EuGH-Präzedenzfall ist keiner mehr

Ein Allianz-Kunde hatte ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und später des Bundesgerichtshofs erwirkt, nach dem Verträge nach dem Policenmodell unter bestimmten Bedingungen auch nach Jahren noch rückabgewickelt werden dürfen. Ihm selbst bleibt dieses Recht nun verwehrt. Dem Oberlandesgericht Stuttgart fiel auf: Der Mann, der sich auf Unwissenheit der Widerspruchsfrist berief, war selbst Versicherungsvertreter. … Lesen Sie mehr ›

Der Stern der Lebensversicherung sinkt

Legal Eye – die Rechtskolumne: Am 16. Juli 2014 kommt es zum Showdown in Karlsruhe. Dort erhofft sich ein Versicherter vom Bundesgerichtshof die Entscheidung, dass er die Beiträge zurückerhält, die er in seine nach dem Policenmodell abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung eingezahlt hat. Ob das Urteil Konsequenzen für die Branche hat, ist noch unklar. Nur eins ist sicher: Dem Produkt Lebensversicherung wird es alles andere als zuträglich sein. … Lesen Sie mehr ›