Archiv ‘Rechtsschutzversicherung’
BGH-Urteile mit Folgen für die Rechtsschutzversicherung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Gleich zwei Entscheidungen zur Rechtschutzversicherung hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni getroffen: zum einen zu den Erfolgsaussichten einer Deckungsklage im Zusammenhang mit den „Dieselklagen“, zum anderen zu einer Klausel beim Schiedsgutachterverfahren. Die Urteile werden weitreichende Folgen auf die Praxis der Rechtsschutzversicherung haben. Versicherer müssen etwa künftig darauf achten, ihre Deckungsablehnungen sorgfältiger zu prüfen.
BGH bestätigt Schiedsverfahren in der Rechtsschutzversicherung
Lehnt ein Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann der Versicherungsnehmer die Ablehnung mit einem Schiedsgutachterverfahren überprüfen lassen. So haben es viele Versicherer in ihren Bedingungen stehen. Diese weitverbreitete Praxis wollten die Verbraucherzentralen kippen, sind damit aber erfolglos geblieben. Der Rechtsstreit dauerte mehr als drei Jahre und ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Das oberste Zivilgericht gab dem beklagten Versicherer jetzt Recht.
Arag steigert Gewinn und baut PKV-Geschäft aus
Die Arag hat ihren Nachsteuergewinn 2023 gegenüber dem Vorjahr auf mehr als 86 Mio. Euro fast verdoppelt, das Vorsteuerergebnis legte um 40 Prozent zu. Grund ist vor allem das stark gestiegene Kapitalanlageergebnis. In der privaten Krankenversicherung (PKV) konnten die Düsseldorfer erneut kräftig zulegen und die Zahl der Vollversicherten deutlich ausbauen. Das PKV-Prämienvolumen liegt inzwischen über dem des inländischen Rechtsschutzgeschäfts.
Arag setzt auf Großbritannien
Durch die Übernahme von DAS UK wird die Arag zu einem bedeutenden Spieler im britischen Rechtsschutzversicherungsgeschäft. Die frühere Ergo-Gesellschaft soll mit der Arag plc zusammengeführt werden, mit der die Düsseldorfer seit 2006 in Großbritannien aktiv sind. Von großer Bedeutung für Arag ist die eigene Anwaltskanzlei von DAS UK. Damit will das Unternehmen britische Kunden künftig rechtlich beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten. Dass so etwas in Deutschland immer noch nicht möglich ist, findet Vorstandssprecher Renko Dirksen skandalös.
Rechtsschutzversicherern droht Mehrbelastung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Rechtsschutzversicherer dürfen den Versicherungsschutz ablehnen, wenn die Klage eines Versicherungsnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Jahrelang spielte diese Risikoausschlussklausel keine große Rolle. Durch den sogenannten Dieselskandal hat sie neue Relevanz erhalten. Es stellt sich die Frage, ob die Ablehnung von Deckungsanfragen mit Verweis auf Urteile des Bundesgerichtshofs noch rechtens ist, nachdem der Europäische Gerichtshof Verbrauchern neue Chancen auf Schadensersatz eingeräumt hat. Den Rechtsschutzversicherern könnten erhebliche Mehrbelastungen drohen.
Versicherungspaket mit Schadenfreiheitsrabatt
Digitale Trends 2024 Die Arag hat ein neues Absicherungspaket für Gewerbekunden auf den Markt gebracht. Es vereint in einem Vertrag eine Rechtsschutzdeckung mit einer Absicherung gegen gewerbliche Haftpflichtrisiken und/oder Sachrisiken. Schadenfreien Unternehmen winkt ein Rabatt in Höhe von bis zu 50 Prozent des Beitrags. Damit reagiert der Rechtsschutzversicherer auf die entsprechende Nachfrage aus dem Vertrieb. Im Privatkundengeschäft hat die Gesellschaft gute Erfahrungen mit dem Konzept gemacht.
Neue Klagewelle zu Diesel unwahrscheinlich
Exklusiv Durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs im Dieselskandal haben nun auch Autobesitzer Anspruch auf Schadenersatz, in deren Fahrzeugen so genannte Thermofenster eingebaut waren. Damit weitet sich die Anzahl der Berechtigten aus. Dennoch erwarten die meisten Rechtsschutzversicherer keinen starken Anstieg der Klagen im Dieselskandal. Auch die Schadensummen werden nicht stark steigen, da die Erfolgsaussichten vor Gericht höher sind als bisher. Dann erhalten die Kunden und damit die Versicherer die Kosten von den Autoherstellern zurück.
Arag mit starkem Jahresauftakt
Die Arag schaut zufrieden auf den Start ins Jahr 2023: Die Beitragseinnahmen stiegen im ersten Quartal gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres um 11,5 Prozent auf 712,3 Mio. Euro. Besonders gut lief es in der privaten Krankenversicherung – die Sparte ist im deutschen Geschäft inzwischen größer als die Rechtsschutzversicherung. Auch das Auslandsgeschäft legte deutlich zu. Das Jahr 2022 hat der Düsseldorfer Konzern mit einer Umsatz- und Gewinnsteigerung abgeschlossen. Eine „Umwidmung“ in den Kapitalanlagen verhinderte dabei zinsbedingte Abschreibungen im Volumen von 245 Mio. Euro.
Kfz: Itzehoer zieht dem Markt davon
Die Itzehoer zählt sich aktuell zu den Gewinnern in der Kfz-Versicherung. Der kleine schleswig-holsteinische Versicherer hat die Zahl der versicherten Fahrzeuge 2022 und im ersten Quartal dieses Jahres insgesamt um mehr als 100.000 auf 1,22 Millionen ausgebaut. Dabei gab es fast keine Abgänge. Das lag daran, dass die Itzehoer wegen der guten Schadenverläufe in den Jahren 2020 und 2021 zuletzt auf Beitragserhöhungen verzichtet hat, sagte Vorstandschef Uwe Ludka bei der Bilanzpressekonferenz. 2024 könnte es allerdings anders aussehen.
Selbstbewusste Arag will auch zukaufen
Der Düsseldorfer Rechtsschutzspezialist Arag will in den kommenden Jahren stark wachsen und dabei auch zukaufen, „wenn es sich anbietet“. Das sagte Vorstandssprecher Renko Dirksen vor Journalisten in Düsseldorf. Das Familienunternehmen schließt 2022 mit guten Wachstumszahlen in den beiden Hauptgeschäftsfeldern Rechtsschutz und PKV. Mit dem Programm „5 bis 30“ will der Konzern bis 2030 große Ziele erreichen.
Deurag verschlankt Vertrieb
Exklusiv Die Deurag in Wiesbaden, Rechtsschutzversicherer der Signal Iduna-Gruppe, baut den Vertrieb um. Die Ebene der Organisationsdirektoren fällt weg, Wolfgang Monz und Eric Grafe verlassen die Gesellschaft. Künftig soll der Vertrieb ähnlich schlank aufgestellt werden wie der des Mutterkonzerns. Ulrich Scheele, für die Reform nach Wiesbaden entsandt, gibt den Vorstandsposten dort bald auf und konzentriert sich wieder auf seine Rolle als Chef des Maklervertriebs im Konzern. Im November will der Konzern einen neuen Vertriebsvorstand für die Deurag präsentieren.
Arag fordert Liberalisierung der Rechtsberatung
Der Düsseldorfer Arag-Konzern kritisiert, dass Deutschland als einziges Land in Europa am Anwaltsmonopol festhält. Käme es zu einer Liberalisierung, könnten auch Rechtsschutzversicherer außergerichtliche Rechtsberatung leisten. „Wir dürfen in allen Ländern Europas unsere Kunden beraten, in Deutschland geht das nur eingeschränkt“, sagte Vorstandssprecher Renko Dirksen bei der Vorstellung der Geschäftszahlen 2021. Mit den Entwicklungen im vergangenen Jahr zeigte sich die Arag-Führung zufrieden. Der Konzern konnte auf dem Heimatmarkt und auch international zulegen. Die Krankenversicherung wuchs besonders stark.










