Archiv ‘Schadenersatz’

Bayer AG verklagt Versicherer AIG

Der Pharmakonzern Bayer hat den US-Versicherer AIG verklagt. In der Klage werfen die Leverkusener dem Versicherer vor, Zahlungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Herbizid „Roundup“ systematisch hinausgezögert zu haben. AIG weigert sich, die Deckungspflicht für Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup anzuerkennen, für die Bayer seit 2020 bereits eine zweistellige Milliardensumme gezahlt hat.

Unklare Klauseln zwingen Versicherer zur Deckung

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kommen auf Verkehrsrechtsschutzversicherer eventuell weitere Kosten zu. Wegen unklar formulierter Versicherungsbedingungen muss ein Versicherer für die Klage einer Kundin gegen einen Autohersteller aufkommen, die ein gebrauchtes Fahrzeug mit manipulativer Software erworben hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Beitragsbild Buchreihe Buch Hut Strand

Versicherungsbetrug aus der Chefetage

 Lektüre  Sommer- und Urlaubszeit ist für viele Menschen auch Zeit zum Lesen. Für alle, die dabei nicht ganz auf etwas Versicherungsflair verzichten wollen, haben wir beim Versicherungsmonitor Bücher gefunden und gelesen, die einen Bezug zur Branche haben. Wir stellen sie in loser Folge vor. Heute: Sara Paretskys „Schadenersatz“ erzählt die Geschichte einer unerschrockenen Privatdetektivin, die einem großangelegten Versicherungsbetrug, organisierter Kriminalität und brutalen Gangstern gegenübersteht.

Allianz: Trend bei US-Haftpflicht nicht tragbar

Die immer höheren Schadenersatzzahlungen, die vor US-Gerichten erstritten werden, stellen Versicherer und Rückversicherer zunehmend vor Probleme. Der Industrieversicherer Allianz Commercial hat die Entwicklung in einem aktuellen Bericht analysiert und fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Versicherten und Versicherern, sowie eine härtere Haltung bei Vergleichen, um die steigenden Kosten einzudämmen. Der Bericht zeigt, dass die Produkthaftpflicht in den vergangenen fünf Jahren für die teuersten Schäden gesorgt hat.

Cyberversicherer vor Klagewelle

Cyberversicherer könnten es bei Verstößen gegen die IT-Sicherheit bei Unternehmenskunden zunehmend mit Ansprüchen von individuellen Betroffenen zu tun bekommen. Treiber der Entwicklung sind private Rechtsdienstleister, sagte Rechtsanwältin Lea Stegemann von der Kanzlei Noerr auf einer Veranstaltung des deutschen Anwaltvereins in Berlin. Derzeit seien 50.000 Klagen an deutschen Gerichten anhängig.

Cyberversicherung: Zeit für ein Update

 The Long View – Der Hintergrund  Um dem dynamischen Cyberversicherungsmarkt Rechnung zu tragen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieben Jahre nach der Erstveröffentlichung seine unverbindlichen Cyber-Musterbedingungen überarbeitet. Änderungen und Klarstellungen gibt es unter anderem im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten, externen Dienstleistern, Kriegen und staatlichen Angriffen sowie bei den Obliegenheiten. Anpassungsbedürftig ist nach wie vor die IT-Sicherheit bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen.

Organhaftung: Cum-Ex und Aufsichtsratspflichten

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bestehen konkrete Verdachtsmomente für das Fehlverhalten des Vorstands, muss der Aufsichtsrat dem nachgehen. Lässt er durchsetzbare Ansprüche gegen den Vorstand verjähren, kann das Unternehmen den Aufsichtsrat für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Eine Entscheidung des Landgerichts Köln zur Organhaftung bei Cum-Ex-Geschäften zeigt: Die Übergänge zwischen konkreten Verdachtsmomenten und eher unspezifischen Vermutungen sind oft fließend.

Immer mehr teure Haftpflichtschäden in Europa

Die USA sind seit Langem das Schreckgespenst vieler Haftpflichtversicherer. Doch Europa schließt bei großen Haftpflichtschäden auf, warnte Zurich-Expertin Lisa Willenegger auf der Euroforum Haftpflicht-Konferenz in Köln. So fordert gerade ein Anwalt in Frankreich 250 Mio. Euro, nachdem verunreinigte Fertigpizzen des Nestlé-Konzerns viele Erkrankungen verursacht hatte. Zwei Kinder starben sogar. Trotz dieser Entwicklungen bleiben die USA die Hauptsorge der Haftpflichtversicherer.

Soziale Inflation auf dem Vormarsch

Soziale Inflation, sprich der Anstieg von Schmerzensgeld und Schadenersatzzahlungen, ist eigentlich ein Problem, das Versicherer nur aus den USA kennen. Allerdings zeichnen sich ähnliche Entwicklungen nun auch in der EU ab, warnt der Versicherer Zurich. Ein besonderes Augenmerk richtet die Gesellschaft dabei auf die Sammelklagen. Die Mitgliedsstaaten müssen die entsprechende EU-Direktive bis Mitte 2023 in Länderrecht umgesetzt haben. Die Zurich erwartet dadurch unangenehme Folgen für die Assekuranz.

Supreme Court lehnt weiteren Bayer-Fall ab

Der oberste Gerichtshof der USA hat es erneut abgelehnt, einen Fall, in dem es um die krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters „Roundup“ geht, zur Revision zuzulassen. Das sind keine gute Nachrichten für Bayer. Da er 2016 den Roundup-Hersteller Monsanto übernommen hat, ist der Pharma- und Chemiekonzern de facto der Beklagte. Im aktuellen Fall geht es um 86,7 Mio. Dollar (82,3 Mio. Euro) Schadenersatz. Auch für die Versicherungsbranche ist der Fall mit der richterlichen Entscheidung noch nicht beendet.

US-Skandal kostet Allianz 3,7 Mrd. Euro

Der Skandal um die Structured Alpha-Fonds in den USA kostet die Allianz nach eigener Einschätzung mindestens 3,7 Mrd. Euro. So viel hat der Versicherungskonzern für Vergleiche mit Großanlegern und mögliche Geldstrafen zurückgestellt. Dennoch will Konzernchef Oliver Bäte die Dividende erhöhen, weil die Allianz ein Rekordergebnis beim operativen Gewinn und einen „soliden Jahresüberschuss“ erzielt hat.

Angst vor der Klageflut

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Kein Tag vergeht derzeit ohne Hinweis in den Medien auf Produktrückrufe. Hersteller von Life-Science-Produkten, Arzneimitteln und nun auch Lebensmitteln sehen sich nach – teils vorsorglichen – Produktrückrufen wegen möglicher Verunreinigungen einer Vielzahl von Inanspruchnahmen ausgesetzt. Anders als früher werden die Ansprüche aber nicht mehr mit einer tatsächlich eingetretenen kausalen Gesundheitsbeeinträchtigung begründet, sondern mit der durch den Rückruf ausgelösten Angst, später möglicherweise aufgrund der Verunreinigung zu erkranken. Die Gerichte in Deutschland weisen derartige Klagen bislang überwiegend ab. Dennoch versuchen Anspruchstelleranwälte, analog der Entwicklung nach dem Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel, Klagewellen auch bei Lebensmitteln einzuleiten.

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