Archiv ‘Vertrauensschadenversicherung’

Neue Entwicklungen bei Fake President

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Fake-President-Methode, bei der sich Kriminelle als Vorgesetzte ausgeben und Angestellte in Unternehmen zu falschen Zahlungen veranlassen, beschäftigt die Versicherungspraxis seit geraumer Zeit. Die Angriffe gegen Unternehmen weiten sich nicht nur im Umfang, sondern auch in der Art aus. Inzwischen etabliert sich eine weitere Form, der sogenannte „Payment Diversion Fraud“. Mithilfe von gefälschten Nachrichten täuschen Angreifer, die sich nunmehr als Geschäftspartner ausgeben, den Unternehmen vor, dass Zahlungen über neue Bankverbindungen abzuwickeln sind. Präventionsmaßnahmen und ein sorgfältig abgestimmter Versicherungsschutz, dessen zentraler Baustein eine Vertrauensschadenversicherung ist, sind unerlässlich.

Euler Hermes: Firmen machen es Betrügern zu leicht

Rüdiger Kirsch ist Leiter Schaden für die Vertrauensschadenversicherung bei Euler Hermes. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor spricht er über den Umgang mit den sogenannten Fake President-Fällen. Die relativ neue Betrugsmasche verursacht hohe Schäden. Zuletzt gab es Kritik von Anwälten, dass Vertrauensschadenversicherer sich mittlerweile öfter weigern, für die Verluste aufzukommen. Euler Hermes mache das nicht, so Kirsch im Interview. Trotzdem machten es die Firmen den Betrügern häufig zu leicht.

Fake President: Auch ein Fall für die D&O-Versicherer

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Fake President-Betrugsfälle sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Häufig geht es um Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Eigentlich sollten sie ein Fall für die Vertrauensschadenversicherung sein, doch einige Gesellschaften verweigern die Deckung, berichten Anwälte. So kann der Betrug zum Fall für die D&O-Versicherer werden.

Fake President: Versicherer lehnen Deckung ab

In Deutschland kommt es zu immer mehr sogenannten Fake President-Betrugsfällen. Dabei rufen angebliche Unternehmenschefs bei Tochtergesellschaften an und verlangen Überweisungen im sechs- und siebenstelligen Bereich. Betroffene Unternehmen können sich trotz Vertrauensschadenpolice nicht sicher sein, dass der Versicherer den Schaden ersetzt. Denn einige Gesellschaften argumentieren mit grober Fahrlässigkeit, warnt Anwalt Fabian Herdter von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte.

Kreditversicherer sorgen sich um China

Die Kreditversicherer erwarten stark steigende Insolvenzzahlen in China, aber auch anderen Schwellenländern wie Russland. Das bedeutet höhere Schäden für die Gesellschaften. In Deutschland ist die Zahl der Firmenpleiten dagegen auf einem Rekordtief. Die Prämieneinnahmen der Kreditversicherer gingen leicht zurück. Wachstum versprechen sich die Unternehmen von Insolvenzanfechtungspolicen und Hilfestellungen für Unternehmen, wenn es um die Refinanzierung und Restrukturierung geht.

Wenn Mitarbeiter klauen und Manager schludern

Anders als alle anderen Versicherungen leisten Vertrauensschadenversicherungen auch bei Vorsatz und krimineller Energie von Mitarbeitern. Gerade mal ein Drittel aller Unternehmen hat eine entsprechende Police abgeschlossen. Ständiger Streit bei der Schadenregulierung und teilweise zu geringe Deckungssummen könnten ein Grund für die Zurückhaltung sein.

Fallstrick grobe Fahrlässigkeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Eine Vertrauensschadenversicherung soll Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten oder strafbaren Handlungen schützen, die von eigenen Mitarbeitern begangen werden. Dazu gehören Vermögensschäden aus Betrug, Untreue und Diebstahl. Seit einigen Jahren bestreiten Versicherer im Schadenfall zunehmend eine Deckung oder zahlen nur einen Teil des Schadens. Sie berufen sich dann darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig ermöglicht habe. Der eingekaufte Versicherungsschutz erweist sich in der Praxis häufig als wertlos.

Enkeltrick gegen die Konzerne

Angebliche Unternehmenschefs rufen bei Tochtergesellschaften im Ausland an und organisieren Überweisungen im sechs- und siebenstelligen Bereich. Das Phänomen „Fake President“ hat in den vergangenen zwei Jahren stark zugenommen. Nicht alle Versicherer sind der Ansicht, dass sie alle Schäden zahlen müssen.

Vertrauensschadenversicherer hoffen auf mehr Umsatz

Weil viele Unternehmen fürchteten, mit dem Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung das Betriebsklima zu vergiften, fristete die Sparte lange ein Nischendasein. Jetzt wittern die Anbieter Morgenluft: Die Diskussion um die Abdeckung von Cyberrisiken und das Thema Compliance werden die Nachfrage ankurbeln, hoffen sie.

Vertrauensschadenpolicen sind ein Muss

Legal Eye – die Rechtskolumne: Vertrauensschadenpolicen sind ein notwendiger Bestandteil der Versicherungsdeckung eines jeden Unternehmens. Das zeigt nicht zuletzt der Fall eines Kunden des betrügerischen Geldtransporteurs Heros, der kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde.

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