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Sondervergütungsverbot: Rechtliche Unklarheiten

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Seit 29. Juli 2017 gilt das gesetzliche Sondervergütungsverbot gemäß Paragraf 48b Versicherungsaufsichtsgesetz. Damit hat der Gesetzgeber im Rahmen der IDD-Umsetzung unter anderem ein Provisionsabgabeverbot festgeschrieben. Die BaFin könnte im Rahmen ihrer Missstandsaufsicht bereits Maßnahmen gegen zuwiderhandelnde Versicherer ergreifen, hat aber zunächst die Überarbeitung ihres Vermittlerrundschreibens angekündigt. Sonderbegünstigungsvereinbarungen sind nun zivilrechtlich unwirksam. Es stellt sich aber die Frage, was genau darunter fällt.

Hurrikan „Harvey“ verwüstet Texas

Die ersten Schadenschätzungen zu Hurrikan „Harvey“, der am Wochenende auf den US-Bundesstaat Texas getroffen ist, liegen noch weit auseinander. Während die Hannover Rück die Schäden deutlich unter denen der Wirbelstürme „Katrina“ und „Sandy“ sieht, scheut das Insurance Information Institute den Vergleich mit „Katrina“ nicht – zumindest was die Hochwasserschäden angeht. Hurrikan „Katrina“ hatte 2005 Flutschäden von über 15 Mrd. Dollar verursacht. Für einen Großteil der Hochwasserschäden wird aber wahrscheinlich das staatliche National Flood Insurance Program aufkommen und nicht die privaten Versicherer.

R+V steigt in den Kunstversicherungsmarkt ein

Nach Axa Art, Hiscox & Co. bietet jetzt auch die R+V eigene Kunstversicherungen am hart umkämpften Markt an, die sich an verschiedene Zielgruppen richten. Der junge, onlineaffine Sammler kann eine Police direkt im Internet abschließen. Damit ist die R+V nach eigenen Angaben der erste deutsche Versicherer, der Kunstversicherungen online anbietet.

Sparkassen und Provinzial-Zukunft

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Halbjahrespressekonferenz des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe, Halbjahreszahlen Baloise, Euroforum Konferenz zur Lebensversicherung

Herbert Fromme

Der Feind in meinem Büro

 Herbert Frommes Kolumne  Ein britisches Gericht hat gerade drei Allianz-Mitarbeiter zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt, weil sie Kundendaten nach außen gegeben hatten. Skrupellose „Umdecker“ suchen in sozialen Netzen in Deutschland Mitarbeiter privater Krankenversicherer, die sich bestechen lassen und Kundenlisten herausgeben. Hacker und externe Angreifer sind eine große Bedrohung für Versicherer – aber unzufriedene Mitarbeiter ohne Zukunftsaussichten erst recht. Für die schlechte Stimmung bei einer Reihe deutscher Gesellschaften ist vor allem das Management verantwortlich.

Luxus bei Vorständen: Die neue Bescheidenheit

Champagnerpartys, dicke Autos, teure Weinregale: Während die deutschen Versicherungsvorstände in den neunziger Jahren noch gerne zeigten, was sie verdienten, halten sie sich heute zurück. Das neue Motto vieler Versicherer: Status ist out, Understatement in. Manche essen sogar in der Firmenkantine statt im noblen Vorstandskasino. Das wirft die Frage auf: Wie viel Luxus dürfen sich Versicherungsvorstände heute noch ohne schlechtes Gewissen gönnen?

Gürtler künftig in der Generali-Spitze

 Leute – Aktuelle Personalien  Die Generali macht Nora Gürtler zur Leiterin der weltweiten Konzernrevision. Die promovierte Mathematikerin und Aktuarin ist zurzeit als Risikochefin im Vorstand der Generali Deutschland. In ihrer neuen Rolle berichtet sie direkt an den Generali-Chef Philippe Donnet. Gürtler übernimmt ihre neue Aufgaben zum 1. Oktober 2017. Einen Nachfolger für den Vorstandsposten bei der Generali Deutschland soll es bereits geben, allerdings nennt das Unternehmen seinen Namen nicht.

Beratungsnorm statt Vergütungsdebatte

 The Long View – Der Hintergrund  Ende Juni hat der Bundestag das IDD-Gesetz verabschiedet. In der Diskussion, die der Entscheidung vorausgegangen ist, flammte der Streit um ein Provisionsverbot wieder auf. Dabei gibt es keinerlei Belege, dass Honorarberatung bessere Ergebnisse für die Verbraucher liefert. Wichtiger als die Frage, ob Provision oder Honorar vorzuziehen ist, wären standardisierte Beratungsprozesse. Hier gibt es Hoffnung: Seit November 2014 arbeiten Branchenvertreter, Wissenschaftler und Verbraucherschützer an einer DIN-Norm für die Finanzberatung.

Herøy: Wahlfreiheit für alle

Statt die Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zugunsten einer Bürgerversicherung zu zerstören, sollte man lieber das bestehende System besser machen, findet Hans Olav Herøy, Vorstand der HUK-Coburg. Er hält es für sinnvoll, die Wechselmöglichkeiten innerhalb von GKV und PKV, aber auch zwischen den beiden Versicherungsarten zu erleichtern. Einzelheiten des von ihm favorisierten Modells will er erst nach der Bundestagswahl nennen, damit die Anhänger der Bürgerversicherung sich nicht die Elemente heraussuchen, die der PKV schaden. Sein Vorschlag stößt auf Skepsis.

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