In der D&O-Regulierungspraxis ist zu beobachten, dass Versicherer immer häufiger den Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung mit Verweis auf eine angebliche „Kardinalpflichtverletzung“ erheben, um Deckung zu verweigern. Bei dem Thema besteht Handlungsbedarf bei den Versicherungsbedingungen. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu Kardinalpflichten in Insolvenzverfahren im November verhandeln wird, ist zu begrüßen.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
E-Mail-Betrug – (k)ein Fall für die Cyberversicherung?
Fälle von Business-E-Mail-Compromise (BEC), in denen Angreifer sich Zugang zu geschäftlichen E-Mail-Konten verschaffen oder deren Identität nachahmen, um betrügerische Transaktionen auszulösen, können von marktüblichen Cyberpolicen abgedeckt sein. Allerdings hängt das stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden.
Wie geopolitische Risiken versicherbar bleiben
Die Absicherung von geopolitischen Risiken durch War-Risk-Policen wird immer wichtiger, wie nicht zuletzt die Beschlagnahme von geleasten Flugzeugen durch Russland und die Gerichtsurteile dazu gezeigt haben. Die Versicherungsbranche steht vor der Herausforderung, innovative Lösungen zu entwickeln, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Klare Vertragsklauseln und eine präzise Risikobewertung sind entscheidend, um die Versicherbarkeit geopolitischer Risiken auch in Zukunft sicherzustellen.
BGH-Urteil zu VW: Vergleich und Schluss?
Die Entscheidung des BGH, den Zustimmungsbeschluss der VW-Hauptversammlung zu dem Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern im Kontext des Dieselskandals für nichtig zu erklären, zeigt, welche Auswirkungen fehlende Transparenz haben kann. Für die D&O-Versicherung entsteht ein erhöhtes Maß an Unsicherheit bei zustimmungsbedürftigen Vergleichen, was zu einem erhöhten versicherungstechnischen Aufwand führen dürfte. Außerdem müssen bestehende und künftige versicherungstechnische Rückstellungen neu austariert werden, wenn ein Vorgang nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.
Umstandsmeldung und Risikoausschluss in der D&O
Legal Eye – Die Rechtskolumne Zurzeit laufen wieder die jährlichen Verlängerungsverhandlungen zwischen den Versicherern und den Unternehmen über D&O-Versicherungen. Dabei prüfen die Versicherer auch die aktuelle Risikosituation der Unternehmen und ihrer Führungskräfte. Was aber passiert, wenn der Versicherer dabei auf potenziell (organ-)haftungsrelevante Informationen stößt, zum Beispiel in Medienberichten zu behördlichen Verfahren gegen das Unternehmen oder dessen Manager?
In eigener Sache: Das sind unsere neuen Kolumnisten
Der Versicherungsmonitor begrüßt zum Oktober 2025 neue Kolumnisten. In der Rubrik „Legal Eye“ dürfen sich unsere Leser auf spannende Beiträge von Jörg Heilmann, Sören Rettig, Anna-Catharina von Girsewald, Dan Schilbach und Stefan Steinkühler freuen. Für die „Meinung am Mittwoch“ schreiben demnächst Simon Moser, Tina Baacke, Ralph Rockel und Eric Bussert. Wir danken unseren bisherigen Kolumnisten sehr herzlich für ihre Arbeit.
D&O: Was Versicherer (nicht) offenlegen müssen
Auskunftsverlangen, die sich auf interne Korrespondenz und Vermerke des Versicherers beziehen, sind keine Ausnahme. Insbesondere in der D&O-Versicherung verfolgen die Beteiligten damit das Ziel, nähere Informationen über Stand und Ergebnis der Anspruchsprüfung oder Zugriff auf verteidigungsrelevanten Unterlagen zu erhalten – oder den Druck auf den Versicherer zu erhöhen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greifen die Beteiligten vermehrt auf datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche zurück, um Einblick in Schadensakten zu erhalten. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Dokumente lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
BGH schafft Klarheit zu Auskunftsanspruch
Wenn Versicherungsvertreter ihre Vertriebstätigkeit für einen Versicherer beenden, kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob und in welchem Umfang der Vertreter die von ihm vereinnahmten Provisionen während der Stornohaftungszeit zurückzahlen muss – und welche Auskünfte der Versicherer zu den stornierten Verträgen schuldet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich klargestellt, dass der ausgeschiedene Vertreter zwar Auskunft zu sogenannten Ersatzverträgen des Versicherers verlangen kann, sein Auskunftsanspruch aber nicht grenzenlos ist.
Die Zukunft der internationalen Produkthaftung
Mit Vorlagebeschluss vom 8. April 2025 (VI ZR 43/22) hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof einige grundlegende Fragen zur Auslegung von Artikel 5 der Rom II-Verordnung gestellt. Im Zentrum stehen Reichweite und Struktur des Inverkehrbringens im internationalen Produkthaftungsrecht. Die Antworten könnten das Haftungsregime für Hersteller und Zulieferer dogmatisch und auch in praktischer Hinsicht mit erheblichen Konsequenzen verändern. Im Kern geht es um die Frage, wie weit ihre internationale Haftung tatsächlich reicht.
Cyberschutz ohne Cyberversicherung?
Der stetige Anstieg von Cyberangriffen auf Unternehmen verdeutlicht die Dringlichkeit, sich adäquat gegen Cyberrisiken abzusichern. Während Cyberversicherungen spezifische Deckungen für Schäden durch Cybervorfälle bieten, wird jedoch oft fälschlicherweise angenommen, dass auch Vertrauensschaden- oder D&O-Versicherungen hinreichenden Schutz gegen diese Risiken gewähren. Hierbei handelt es sich um einen folgenschweren Trugschluss, der für den Versicherungsnehmer empfindliche Einbußen bedeuten kann.
Versicherungsschutz für PFAS: Alles klar?
„Industrieversicherer schaffen Klarheit über Risiken von Ewigkeitschemikalien“ – so überschrieb der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Pressemitteilung vom 15. April 2025 zum neuen PFAS-Ausschluss in den Musterbedingungen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen. Doch klar war aus Sicht der versicherungsnehmenden Wirtschaft herzlich wenig. Nachdem sich nun der Rauch der Diskussionen verzogen hat, müssen die Folgen für die Industrie nüchtern analysiert werden.
Anwaltshaftung bei Cum-Ex-Geschäften
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung, die bei der Managerhaftpflicht und der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte eine zentrale Ausschlussklausel darstellt, wurde in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Managerhaftpflicht durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen verschärft. Nun erfuhr er auch im Bereich der Anwaltshaftung eine Konkretisierung durch eine Entscheidung des Landgerichts München I im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften.
Deckungszusage: Besser mit Vorbehalt
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Deckungszusage kommt im Verhältnis des Versicherers zu seinem Versicherungsnehmer zentrale Bedeutung zu. Mit seiner Deckungszusage gibt der Versicherer zu erkennen, dass er die Prüfung seiner Eintrittspflicht abgeschlossen hat und bereit ist, die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen. Wenn ein Versicherer sich hinsichtlich seiner Eintrittspflicht noch nicht festgelegt hat, sollte er dies bei seiner Leistungsprüfung daher eindeutig zu erkennen geben.
Produkthaftung für KI-Systeme – Risiko Maschine?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Künstliche Intelligenz (KI) prägt zunehmend unseren Alltag – und wirft zugleich komplexe Haftungsfragen auf. Gerade im Bereich der Produkthaftung entsteht ein neues Spannungsfeld, das Unternehmen und Versicherer vor Herausforderungen stellt. Mit der KI-Verordnung und der Produkthaftungsrichtlinie wagt der europäische Gesetzgeber den Versuch, klare Regeln für den Umgang mit intelligenten Systemen zu schaffen. Klar ist, dass es Geschädigten künftig erleichtert werden soll, Schadenersatz für fehlerhafte KI-Systeme und von ihnen verursachte Schäden durchzusetzen.
Mit Halluzinationen vor Gericht
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Digitalisierung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) revolutionieren die anwaltliche Praxis. KI-gestützte Tools haben zweifellos das Potenzial, die Effizienz und Qualität anwaltlicher Dienstleistungen zu steigern. Ihr Einsatz wirft aber sowohl berufs-, haftungs- als auch deckungsrechtliche Fragen auf. Ein kürzlich ergangener Beschluss des Amtsgerichts Köln verdeutlicht die Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von KI ergeben können, und stellt die Frage nach der Verantwortung von Rechtsanwälten, die sich „blind“ auf solche Technologien verlassen.











