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BaFin plant Arbeitgebererlaubnis für Tippgeber

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schafft Klarheit bei der Zusammenarbeit von Versicherern mit sogenannten Tippgebern. Ein zur öffentlichen Konsultation auf der BaFin-Website veröffentlichtes Rundschreiben sieht vor, dass Tippgeber sich die Tätigkeit im Versicherungsvertrieb vorab von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen und die schriftliche Erlaubnis dem Versicherer vorlegen müssen.

BaFin erhält mehr Sanktionsrechte

Die BaFin soll mehr Rechte für Sanktionen bei Verstößen von Versicherungsunternehmen bekommen. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Ausweitung der Personengruppe vor, die von der Aufsicht abberufen werden kann. Auch bei Verwarnungen gibt es Änderungen.

BGH: Keine Rückabwicklung beim Policenmodell

Kunden, die Lebensversicherungen nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen haben, steht kein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsfrage landet damit nicht erneut beim Europäischen Gerichtshof – zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer.

Bundesrat segnet Leben-Reform ab

Der Bundesrat hat das Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen. Die Bremer Bürgermeisterin Karoline Linnert (Grüne) kritisierte im einzigen Redebeitrag den hohen Zeitdruck, mit dem der Gesetzentwurf durch das parlamentarische Verfahren „gehetzt“ worden sei. Das Regelwerk selbst nannte sie ernüchternd.

Bundesbank für rasche Gesetzgebung

Nach Ansicht der Bundesbank sollte die Bundesregierung am Zeitplan für die Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes festhalten. Ein Vertreter sagte am Montag vor dem Finanzausschuss, dass eine schnelle Neuregelung wichtig sei, da die Versicherer über hohe Buchgewinne verfügten, die sie nach heutiger Rechtslage ausscheidenden Kunden mitgeben müssen. Verbraucherschützer kritisieren, dass die angedachten Änderungen die Kunden stark belasten und sie zu wenig Zeit hätten, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Görg: Pflege-Bahr ist nicht Solvency-II-konform

Der Trend, Aufgaben der Sozialversicherung an private Gesellschaften zu übergeben, führt zu Problemen bei der Branche, glaubt Gothaer-Chef Werner Görg. Der Pflege-Bahr erfülle nicht die Regeln von Solvency II, deshalb habe die Gothaer das Produkt auch nicht eingeführt, sagte er auf einer Fachkonferenz in Köln. Generali-Finanzchef Torsten Utecht warnte vor der Einführung des Ausschüttungsverbots in der Lebensversicherung. Dann werde es sehr schwer für Lebensversicherer, Kapital aufzunehmen.

BVK: „Wir sind keine Provisionsgeier“

Mit einem Sternmarsch zum Kanzleramt am 3. Juli 2014 wollen sich Versicherungsvermittler gegen die geplante Provisionsoffenlegung in der Lebensversicherung wehren. Die Verbände bilden damit in letzter Minute eine Opposition gegen die Pläne der Bundesregierung, die für mehr Transparenz bei Provisionen sorgen will. Nun unterstützt auch die Gewerkschaft Verdi die Kampagne.

S&P: Leben-Reform kommt Kunden zugute

Die Einschätzungen, wer vom Lebensversicherungsreformgesetz profitiert, könnten unterschiedlicher nicht sein. Während die Zeitschrift Ökotest die Belastung für die Kunden auf bis zu 40 Mrd. Euro schätzt, sieht die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) die Versicherten als Gewinner der Neuregelung. Auf die Finanzstärke der Versicherer kann sich die Reform positiv, aber auch negativ auswirken. Rating-Verschlechterungen sind vorerst nicht zu erwarten.

Britische Aufsicht greift bei Autoversicherern durch

Britische Autoversicherer sollen es künftig schwerer haben, Daten von Kunden mit Schäden an Autovermieter und andere Dienstleister gegen Provision weiterzugeben. Das will die britische Finanzaufsicht Competition und Markets Authority durchsetzen. Eine weitere Neuerung: Versicherer dürfen keine Vereinbarungen mit Portalen abschließen, die es ihnen untersagen, woanders einen günstigeren Preis anzubieten.

Bundesregierung beschließt Leben-Reform

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebracht. Es soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Damit treten dann auch die Änderungen zu den Bewertungsreserven in Kraft, so die Planung der großen Koalition. Die Senkung der Garantieverzinsung und die Reduzierung der bilanziell anrechenbaren Abschlusskosten von 40 Promille auf 25 Promille sollen zum 1. Januar 2015 kommen – das ist viel zu wenig Zeit, heißt es in der Branche.

Lebensversicherung: Reformgesetz betrifft auch bAV

Das heute vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Reform der Lebensversicherung wird auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Am stärksten wird die Direktversicherung betroffen sein, aber auch Änderungen bei anderen Durchführungswegen wie Pensionskasse und -fonds sind nicht ausgeschlossen. Experten fürchten einen steigenden Verwaltungsaufwand.

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