Aufsicht & Regeln
2020: Der Jahresrückblick Teil I
Corona dominiert das Jahr 2020. Die Pandemie regiert in den vergangenen zehn Monaten in Gesellschaft und Wirtschaft. Das trifft auch die Versicherer – nicht nur durch hohe Schäden. Streit vor Gericht um die Betriebsschließungsversicherung kratzt am Image der Branche, alle Belegschaften lernen Homeoffice, die Vertriebe müssen sich neu sortieren. Verglichen mit diesem alles bestimmenden Thema wirken andere eher klein, auch wenn sie in Wirklichkeit groß sind. Aon und Willis fusionieren, Lemonade geht an die Börse, und der Wirecard-Skandal beschäftigt auch die Versicherer. Der Versicherungsmonitor blickt auf die aufregendsten Deals, die wichtigsten Personalien und die größten Ereignisse des Jahres zurück. Hier […]
Klage gegen die bayerische Lösung
Etliche Gastronomen haben im ersten Lockdown das Angebot ihres Versicherers akzeptiert, gegen Zahlung von 15 Prozent auf ihre gesamten Ansprüche aus Betriebsschließungspolicen zu verzichten. Inzwischen haben sich andere Wirte vor Gericht durchgesetzt und die volle Entschädigung zugesprochen bekommen. Gastwirt Karlheinz Reindl, der für sein ehemaliges Restaurant Donisl die sogenannte bayerische Lösung angenommen hat, will jetzt gegen seinen Versicherer Allianz klagen und den Vergleich für unwirksam erklären lassen. Sein Anwalt Maximilian Degenhart sieht eine „große zweite Klagewelle“ auf die Versicherer zurollen.
Dividendenverbot: Eiopa wird weich
Sinneswandel auf EU-Ebene: Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa und der Europäische Rat für Systemrisiken rücken von ihrer harten Haltung in Sachen Dividendenzahlungen in der Krise ab. Statt pauschalem Dividendenverbot fordern sie jetzt Entscheidungen mit Augenmaß. Dividendenzahlungen dürften die „Schwelle der Vernunft“ nicht überschreiten, so Eiopa. Auch der ESRB will sie gestatten, wenn Unternehmen extrem vorsichtig sind und die Vorgaben ihrer Aufseher beachten. Darin spiegelt sich die Hoffnung auf einen wirksamen Impfstoff, der noch schlimmere Abstürze der Wirtschaft verhindern könnte.
Wie Eiopa sich das neue Solvency II vorstellt
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat ihre finalen Vorschläge zur Überarbeitung des Aufsichtsregimes Solvency II vorgelegt. Die bereits angekündigten Änderungen bei der Berechnung der Zinskurve für langfristige Verträge, gegen die Versicherer sich vehement gestemmt hatten, sollen kommen. Durch den Vorstoß müssen die Versicherer mehr Kapital für langfristige Verpflichtungen vorhalten. Den Grünen gehen die Vorschläge nicht weit genug, sie freuen sich aber über mehr Befugnisse für nationale Aufseher wie die Möglichkeit eines Verbots von Dividendenzahlungen in Krisenzeiten.
S&P sieht britische Ratings stabil
Mit dem Jahresende läuft die einjährige Übergangsphase für Großbritannien aus, soweit es nicht noch eine Überraschung in letzter Sekunde gibt. Damit könnte das Land bedeutende Änderungen an den Regeln für die Versicherungsaufsicht vornehmen. Die Ratingagentur Standard & Poor‘s (S&P) rechnet aber nicht mit derart starken Veränderungen im Zuge des aktuellen Reviews des Finanzministeriums, dass sich Änderungen der Ratings für britische Versicherer ergeben würden. Tatsächlich bekennt sich die britische Aufsicht in einem aktuellen Brief zu den Prinzipien von Solvency II.
Fitch: IFRS 17 erfordert schnelle Entscheidungen
Die Einführung des neuen Bilanzierungsstandards IFRS 17 wurde zwar um ein Jahr auf Anfang 2023 verschoben, Zeit zu verschwenden haben die Versicherer bei der Umsetzung trotzdem nicht. Gerade zu Beginn müssen sie Entscheidungen treffen, die weitreichende und langfristige Folgen haben, so die Ratingagentur Fitch in einem aktuellen Bericht. Dazu kommt die Corona-Pandemie, die die Einführung des neuen Standards ebenfalls erschwert.
Eiopa warnt vor Klimarisiken für Kapitalanlagen
Der Klimawandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Versicherer. So sorgen schwerere und häufigere Extremwetterereignisse für höhere Schäden. Aber auch die Kapitalanlagen der Versicherer sind betroffen, warnt die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa in einem neuen Bericht. Sollte sich die Politik zu plötzlichen und weitreichenden Beschlüssen durchringen, um die Klimaziele des Pariser Abkommens noch zu erreichen, würde der Wert von Aktien und Anleihen betroffener Branchen deutlich sinken.
GDV veröffentlicht Muster für Betriebsschließungen
Der Versichererverband GDV hat jetzt seine neuen Musterbedingungen für Betriebsschließungspolicen vorgelegt – sogar in sechsfacher Ausführung. Sie unterscheiden sich bei den abgedeckten Erregern und Krankheiten und in der Ausgestaltung als Schaden- oder Summenversicherung. Gemeinsam ist den Varianten, dass Schäden in Folge von Epidemien oder Pandemien genauso von der Deckung ausgenommen sind wie Schließungen per Allgemeinverfügung. Mit den neuen Bedingungen sorgt der Verband nach dem Streit über die Regulierung von Schäden in der Corona-Krise für Klarheit, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
BDVM fordert Kooperation mit Kreditversicherern
Die Bundesregierung hat sich mit den Kreditversicherern Anfang Dezember auf eine Verlängerung des Schutzschirmes für Warenkreditversicherungen bis Mitte 2021 geeinigt. Mit Blick auf das Auslaufen des Programms und die damit verbundene „sachgerechte Rückübertragung in die private Kreditversicherungsdeckung“ verlangen Georg Jenssen (Bild) und Thomas Haukje vom Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) von den deutschen Kreditversicherern, dass sie sich mit den Maklern strategisch abstimmen. In einem Positionspapier richtet der BDVM dafür drei zentrale Forderungen an die Gesellschaften.
Zwei unterschiedliche Welten
Bund der Versicherten-Chef Axel Kleinlein und Bayerische-Vorstandschef Herbert Schneidemann haben kontrovers über die Lebensversicherung diskutiert. In der von Fachjournalist Marc Surminski moderierten Konfrontation hatte man teils das Gefühl, dass die beiden Experten über zwei unterschiedliche Branchen sprachen. Mehrere Monate nach dem offen ausgetragenen Streit über eine Solvenzanalyse unter Beteiligung des BdV und der Ankündigung rechtlicher Konsequenzen durch die Bayerische wurde die Auseinandersetzung versöhnlicher, aber in der Sache hart weitergeführt.
R+V Leben beerdigt vollständige Beitragsgarantie
Die Allianz hat es vorgemacht, jetzt zieht die R+V nach: Der genossenschaftliche Lebensversicherer nimmt zum Jahreswechsel die klassische Lebensversicherung mit Zinsgarantien aus dem Programm. Eine vollständige Beitragsgarantie gibt es nur noch dort, wo sie gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, nämlich in der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung. Die R+V bietet künftig bei allen Verträgen für Privatkunden eine „Netto-Beitragsgarantie“, die bei mindestens 90 Prozent liegen soll. Bei der Überschussbeteiligung für 2021 setzen die Wiesbadener ebenfalls den Rotstift an.










