Nachdem das Bundeskartellamt Online-Vergleichsportalen Ende 2018 Verstöße gegen das Verbraucherrecht und Transparenzdefizite vorgeworfen hatte, legt jetzt der Versichererverband GDV nach. Der Verband fordert in einem Positionspapier unter anderem ein Verbot der sogenannten Bestpreis-Klauseln. Zudem sollten die Portale genauer darlegen, nach welchen Kriterien ihre Rankings zustandekommen und mit welchen Anbietern sie kooperieren. Der GDV ist der Ansicht, dass die Vergleiche nicht objektiv und unabhängig erfolgen, sondern zu stark von finanziellen Interessen der Portalbetreiber abhängen.
Makler
Aon: Schulterschluss bei Cyber suchen
Der Großmakler Aon rät Unternehmen beim Schutz vor Cyberangriffen zu mehr Zusammenarbeit. Obwohl Offenheit im Umgang mit Cyber-Sicherheitsmaßnahmen auf den ersten Blick kontraproduktiv wirkt, kann genau das die Firmen entscheidend weiterbringen, schreibt Aon in einem aktuellen Cyber-Bericht. Im vergangenen Jahr zahlte sich ein proaktiver Umgang mit den Cybergefahren für Unternehmen bereits aus, bestätigt der Makler.
Juristen: Provisionsdeckel ist rechtswidrig
Mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier und dem umtriebigen Versicherungsrechtler Hans-Peter Schwintowski haben sich zwei renommierte deutsche Juristen gegen die gesetzliche Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung positioniert. Der Vermittlerverband AfW, der Finanzdienstleistungsverband Votum und die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler hatten bei ihnen zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Papier und Schwintowski legen darin dar, dass ein Deckel als Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung gegen das Grundgesetz verstößt und zudem mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit kollidiert. Beim Wirtschaftsforum der SPD sind die Gutachten positiv angekommen.
FDP gegen PEPP-Kostendeckel
Die FDP kritisiert den Kostendeckel bei dem grenzüberschreitenden europäischen Vorsorgeprodukt PEPP. Der Eingriff sei ordnungspolitisch abzulehnen und gehe an der Realität vorbei, sagte die Abgeordnete Bettina Starck-Watzinger anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP zu PEPP. In der vergangenen Woche hatte sich die EU auf einen Kompromiss bei dem geplanten grenzüberschreitenden Altersvorsorgeprodukt geeinigt, der auch einen Kostendeckel vorsieht.
Finhome soll Kunden binden
Der Münchener Start-up-Inkubator Finconomy hat ein neues Angebot auf den Markt gebracht, das sich an Versicherer, Finanzvertriebe und Banken richtet und nur von ihnen lizenziert werden kann, nicht von Endkunden. Finhome ist eine Finanzplattform für Endkunden, mit der Nutzer Konten abfragen und Überweisungen vornehmen können. Kreditkartenabrechnungen, Wertpapierbestände und Versicherungsstatus gehören ebenfalls zur Übersicht. Mit Finhome können sich Versicherer und Finanzvertriebe mehr Alltagsrelevanz verschaffen, glaubt Finconomy-Chef Reinhard Tahedl.
Bildergalerie: Versicherungsmonitor Breakfast Briefing
Digitale Ökosysteme waren das Thema des zehnten Breakfast Briefings des Versicherungsmonitors. Am Freitag diskutierten in Köln Versicherer, Makler, Technologie-Experten und weitere Fachleute im Hotel Mondial am Dom in Köln. Referenten von Allianz, Gothaer, Neodigital, Finconomy, Axa, Tech 11 und dem Insurtech Hub München diskutierten über die Potenziale und Grenzen der digitalen Zusammenarbeit innerhalb der Versicherungswirtschaft und über ihre Grenzen hinaus. In dieser Bildergalerie zeigen wir Ihnen Impressionen der Veranstaltung.
Studie: Online-Versicherer verstoßen gegen EU-Recht
Die EU will die Verbraucher beim Online-Vertragsabschluss schützen und hat in der Vermittlerrichtlinie IDD genaue Vorgaben dazu verankert. Viele deutsche Online-Versicherer erfüllen diese Standards nach Ansicht einer Studie der Unternehmensberatung 67Rockwell nicht. Konkret geht es um die in der IDD vorgeschriebene Pflicht, Kunden vor Vertragsabschluss nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, ein entsprechendes Angebot zu begründen und den gesamten Prozess ausführlich zu dokumentieren. Diese Vorgaben erfüllt nur ein kleiner Teil der Anbieter. Wer nicht handelt, könne sich große Probleme ins Haus holen, warnen die Autoren.
Howden greift in der Cyberversicherung an
Der Spezialmakler Howden Germany will mithilfe kleinerer Makler zum führenden Anbieter von Cyberpolicen in Deutschland werden. Die Düsseldorfer Tochter der britischen Maklergruppe hat eine neue Cyberversicherung mit großem Deckungsumfang und weitreichenden Zusatzleistungen auf den Markt gebracht, mit der sie vor allem bei kleinen und mittelgroßen Firmen punkten will. Howden glaubt, dass der Erfolg eines Maklers künftig in erster Linie davon abhängt, ob Kunden ihn als kompetenten Ansprechpartner für Cyberversicherungen ansehen. Das Umsatzpotenzial hält Howden für enorm – auch weil immer mehr Versicherer Cyber aus normalen Feuerpolicen ausschließen.
Weniger Beschwerden beim Ombudsmann
Beim Versicherungsombudsmann Günter Hirsch gingen im vergangenen Jahr 18.956 Beschwerden ein, im Vorjahr waren es noch 19.754 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens gewesen. 18.218 Beschwerden richteten sich gegen Versicherer, 283 gegen Vermittler. Wie 2017 betrafen die meisten Beschwerden die Rechtsschutzversicherung, gefolgt von der Lebensversicherung. Unmut gab es aber auch über Kfz-Versicherungen und Wohngebäudepolicen.
Streit um „D&O-LaLaLand“
Die niedrigen Preise in der D&O-Versicherung sind seit Jahren ein Thema in der Branche. Erst vergangenes Jahr hatte der Industrieversicherer AIG angekündigt, die Preise in Deutschland für 2019 im Schnitt um zehn Prozent zu erhöhen. Der Makler Horst Ihlas vertrat jetzt die Ansicht, dass es um die Sparte gar nicht so schlecht bestellt ist. Deutlich höhere Rückstellungen als erwartete Schäden ermöglichten Gewinne trotz sinkender Preise, sagte er auf dem zweiten Tag der Euroforum-Haftpflichtkonferenz. Widerspruch erntete er von AIG-Manager Nepomuk Loesti, der erheblich größere Risiken für die Sparte sieht.









