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Munich Re nur noch Nummer vier im Heimatmarkt

Der Rückversicherer Munich Re ist im Kerngeschäft Schaden- und Unfallrückversicherung nur noch die Nummer vier im deutschen Markt. Das zeigen Recherchen des Versicherungsmonitors. Marktführer ist die Deutsche Rück zusammen mit dem Verband öffentlicher Versicherer, der ebenfalls als Rückversicherer agiert. Wir veröffentlichen die genauen Zahlen der führenden Gesellschaften. … Lesen Sie mehr ›

Lütke-Bornefeld an der Spitze des VHV-Aufsichtsrats

Peter Lütke-Bornefeld, bis 2009 Chef der Kölnischen Rück/Gen Re, steht künftig an der Spitze des Aufsichtsrats der Versicherungsgruppe VHV in Hannover. In der Branche heißt es, Lütke-Bornefeld werde die Position solange ausüben, bis der heutige Vorstandsvorsitzende Uwe Reuter aus der aktiven Managementtätigkeit ausscheidet und selbst den Vorsitz des Aufsichtsgremiums übernimmt. … Lesen Sie mehr ›

Ermittlungen gegen Debeka-Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Zuge der Überprüfung des Vertriebssystems der Debeka Ermittlungen gegen neun Mitarbeiter des Versicherers und fünf Angehörige des öffentlichen Dienstes eingeleitet. Die Behörde geht dem Anfangsverdacht nach, dass die sogenannten Tippgeber im öffentlichen Dienst den Debeka-Beschäftigten gegen Entgelt unberechtigterweise Daten von Beamtenanwärtern weitergegeben haben. … Lesen Sie mehr ›

Pflege-Bahr als Türöffner

Die beiden zum öffentlich-rechtlichen Versicherer VGH gehörenden privaten Krankenversicherer Alte Oldenburger und Provinzial Krankenversicherung setzen auf den Verkauf von Pflege Bahr-Policen. Die Produkte seien häufig Türöffner für den Verkauf weiterer ungeförderter Pflegezusatzversicherungen, so Manfred Schnieders, Vorstandschef beider Unternehmen. Die Pflicht zum Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung hält er dabei für kein Problem. … Lesen Sie mehr ›

Provisionsoffenlegung: Erneuter Anlauf – erneut gescheitert

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Die Pflicht zur Offenlegung der Vermittlerprovisionen ist in letzter Minute wieder aus dem Lebensversicherungsreformgesetz herausverhandelt worden. Eine solche Verpflichtung ist zwar kein Allheilmittel. Wenn dadurch jedoch auch nur ein Teil der problematischen Versicherungsabschlüsse aufgrund fehlerhafter Beratung vermieden würde, wäre es aber zumindest ein begrüßenswerter Teilerfolg gewesen. … Lesen Sie mehr ›