Kunden, die Lebensversicherungen nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen haben, steht kein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsfrage landet damit nicht erneut beim Europäischen Gerichtshof – zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Bundesgerichtshof’
Lebensversicherer zittern vor BGH
Was die Woche bringt: An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Der Bundesgerichtshof entscheidet über das Policenmodell bei Fondspolicen und Funk veranstaltet eine Tagung zu Cyber-Risiken. … Lesen Sie mehr ›
Der Stern der Lebensversicherung sinkt
Legal Eye – die Rechtskolumne: Am 16. Juli 2014 kommt es zum Showdown in Karlsruhe. Dort erhofft sich ein Versicherter vom Bundesgerichtshof die Entscheidung, dass er die Beiträge zurückerhält, die er in seine nach dem Policenmodell abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung eingezahlt hat. Ob das Urteil Konsequenzen für die Branche hat, ist noch unklar. Nur eins ist sicher: Dem Produkt Lebensversicherung wird es alles andere als zuträglich sein. … Lesen Sie mehr ›
Wünschenswerte BGH-Urteile
Legal Eye – Die Rechtskolumne: In Fragen des Versicherungsrechts kann der Bundesgerichtshof häufig keine Grundsatzurteile fällen, weil Versicherer das verhindern. Es wäre aber wünschenswert, dass die Versicherungsbranche auch Urteile hinnehmen würde, die möglicherweise nicht in ihrem Interesse ausfallen. … Lesen Sie mehr ›
Versicherungsvermittlung: Nur ein Tipp?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird. … Lesen Sie mehr ›
BGH entscheidet gegen Lebensversicherer
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zum Policenmodell gegen die Lebensversicherer entschieden. Aber es ist keineswegs klar, dass es jetzt zu einer Widerrufswelle für Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 kommt. … Lesen Sie mehr ›
Makler müssen genauer hinsehen
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Makler von sich aus das zu versichernde Risiko seines Kunden vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen. Andernfalls macht er sich haftbar. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Sie hilft nicht nur kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben, auch Privatpersonen profitieren. … Lesen Sie mehr ›
Pseudomakler – never ending story oder happy end?
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ein Vertreter, der den Anschein erweckt, er sei Makler, muss sich rechtlich auch als solcher behandeln lassen. Bei Maklern, die sich nicht als solche zu erkennen geben, drohen demgegenüber besondere Gefahren. Machen sie im Versicherungsantrag falsche Angaben, um einen Abschluss zu erzwingen, wird das trotzdem dem Kunden zugerechnet. Daran könnte der Bundesgerichtshof bald rütteln. … Lesen Sie mehr ›
Zurück in die Zukunft: Änderung des Revisionsrechts
Legal Eye – die Rechtskolumne: Damit Banken und Versicherer nachteilige Urteile des Bundesgerichtshofs nicht in letzter Sekunde verhindern, hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht geändert: Ab dem 1. Januar 2014 ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung eine Revisionsrücknahme oder ein Anerkenntnis ohne Zustimmung der anderen Partei nicht mehr möglich. Die entscheidende Frage ist, ob die betreffenden Verfahren künftig überhaupt noch zum Bundesgerichtshof gelangen. … Lesen Sie mehr ›
Unverständliches Beharrungsvermögen
Statt unwirksame Klauseln aus ihren Bedingungen zu entfernen, lassen Versicherer sie oft bestehen – und setzen auf eine ergänzende Vertragsauslegung durch den Bundesgerichtshof. Dem scheint dieses Treiben nun zu bunt geworden zu sein. … Lesen Sie mehr ›