Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Wahl in Großbritannien, Bilanzpressekonferenzen von DEVK und Arag.
Archiv ‘EU’
EU-Kommission geht europäische Privatrente an
Seit 2012 arbeitete die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa an einem Plan zur Einführung einer grenzüberschreitenden privaten Rentenversicherung. Die EU-Kommission hat nun bei ihrem Zwischenfazit zur Kapitalmarktunion eine entsprechende Gesetzesvorlage bis Ende Juni 2017 angekündigt. Es soll auch weitere Erleichterungen für die Infrastrukturinvestitionen der Versicherer geben. Dem Versichererverband Insurance Europe gehen die Vorschläge nicht weit genug.
Britische Wahl trifft London
Herbert Frommes Kolumne Der Ausgang der britischen Wahl wird sich direkt auf die Bedeutung des Finanzplatzes London und damit auch der Versicherer im global agierenden Londoner Markt auswirken. Noch mehr Gesellschaften werden über einen Zweitstandort innerhalb der künftigen EU nachdenken. Denn Anleger und Kunden hassen instabile politische Verhältnisse – und sie sind nach dieser Wahl weniger stabil, selbst wenn Theresa May Premierministerin bleibt. Es gibt allerdings überhaupt keinen Grund zur Schadenfreude in Brüssel, Berlin oder Paris. Eine für beide Seiten akzeptable Lösung des Brexit-Problems liegt im ureigenen Interesse der EU ohne Großbritannien.
Vertragsrecht hemmt digitalen Binnenmarkt
Legal Eye – Die Rechtskolumne Es gibt zahlreiche Bemühungen des europäischen Gesetzgebers, einen digitalen Binnenmarkt auch im Finanzdienstleistungssektor zu etablieren. Dabei darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass ein solcher Markt nur dann erfolgreich implementiert werden kann, wenn die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass ein grenzüberschreitendes Angebot beziehungsweise eine grenzüberschreitende Nachfrage attraktiv ist. Ein wesentliches Hindernis ist hierbei das internationale Versicherungsvertragsrecht.
Lohrmanns Verunsicherung CXCIV
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Veröffentlichung der Solvency II-Berichte – Der GDV verordnet Entspannungsübung.
Versicherungsvertreiber auf PEPP
Nachschlag – Der aktuelle Kommentar Verstehen Sie Eiopisch? Wie sieht es mit Bafinisch aus? Kennen Sie sich mit IBIPs, PRIIPs und MiFID aus? Können Sie Ihre KIDs und IPIDs schon auswendig herunterbeten? Dann müssen Sie nicht weiterlesen, dann sind sie schon Aufsichtssprech-Experte. Für alle anderen Versicherer und Vermittler, kurz Versicherungsvertreiber, sowie sonstige Unerschrockene ohne Angst vor Kopfschäden gibt es hier eine kleine Nachhilfestunde.
KPMG glaubt an Beratungsboom
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG muss in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Prüfungsmandaten aufgeben. Denn die EU hat festgelegt, dass auch Versicherer die Wirtschaftsprüfungsfirmen alle zehn Jahre wechseln müssen. Bei dem hohen Marktanteil von KPMG trifft die Regel das Unternehmen besonders hart. Doch Vorstand Frank Ellenbürger glaubt, dass mehr Beratungsmandate den Umsatzausfall in der Prüfung wettmachen werden. In der aktuellen Situation sei der Beratungsbedarf besonders groß.
Lloyd’s leidet unter Großschäden
Der Londoner Versicherungsmarkt war im vergangenen Jahr stark von Großschäden betroffen. Naturkatastrophen wie Hurrikan „Matthew“ und die Waldbrände in Kanada sorgten dafür, dass das versicherungstechnische Ergebnis deutlich schlechter ausfiel. Auf den Brexit reagiert Lloyd’s mit der Gründung einer Gesellschaft in Brüssel. Von dort aus will der Versicherungsmarkt ab 2019 Geschäft mit Kunden aus EU-Mitgliedsstaaten betreiben.
Brexit: Goodbye Single Licence
The Long View – Der Hintergrund Das Prinzip der Single Licence dürfte sich mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorerst erledigen. Britische Versicherer verlieren über den Wegfall der europäischen Verträge die Niederlassungs- und vor allem die Dienstleistungsfreiheit. Und ob EU-Versicherern künftig noch das Versicherungsgeschäft in Großbritannien erlaubt sein wird, muss zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden. Es ist daher im Sinne aller Beteiligten, dass eine politische Lösung gefunden wird. Die Zeit drängt.
Gruppenfreistellungsverordnung ade!
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 31. März 2017 läuft die Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor aus. Sie nahm bislang die Zusammenarbeit von Versicherern und Rückversicherern bei der gemeinsamen Deckung bestimmter Risiken im Wege der sogenannten Mitversicherungsgemeinschaft („Pool“) sowie beim Informationsaustausch in Form von gemeinsamen Erhebungen, Statistiken und Studien vom Kartellverbot aus. Die Versicherer haben somit ab dem 1. April 2017 selbst zu prüfen, ob ein Pool tatsächlich nicht dem Kartellverbot unterfällt. Wer Risiken im Rahmen von Pools zeichnet oder gezeichnet hat und sich bislang mit dem Thema nicht beschäftigt haben sollte, muss dies nun zügig nachholen.
Herausforderung EU-Datenschutzverordnung
The Long View – Der Hintergrund Versicherer sollten sich zeitnah mit der EU-Datenschutzgrundverordnung befassen, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Zwar finden sich darin viele bereits aus dem Bundesdatenschutzgesetz bekannte Grundsätze wieder, etwa zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Die neu eingeführten Meldepflichten, Auskunftsrechte und damit zusammenhängenden Fristen werden aber große Auswirkungen auf interne technische und organisatorische Prozesse haben. Die Umsetzung werden die Datenschutzbehörden kontrollieren mit der Möglichkeit, Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.
EU präzisiert Inhaberkontrollverfahren
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer eine qualifizierte Beteiligung an einem Versicherer oder einem anderen Unternehmen der Finanzbranche erwirbt, wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Inhaberkontrollverfahrens auf Zuverlässigkeit und finanzielle Solidität geprüft. Diese Inhaberkontrolle beruht auf europarechtlichen Vorgaben. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussionen mit den Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Verfahrensvorgaben. Nun haben die europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsame Leitlinien veröffentlicht. Sie beantworten zahlreiche Auslegungsfragen und werden zumindest zu einer vergleichbaren Auslegung innerhalb der Europäischen Union beitragen.
Brexit: Höchste Zeit, die Bestände zu sichern
Legal Eye – Die Rechtskolumne Ein harter Brexit, wie ihn Premierministerin Theresa May anstrebt, hätte gravierende Folgen für Versicherer, die sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU aktiv sind. Sie müssen ihre Bestände noch in der zweijährigen Übergangszeit entflechten und neue Gesellschaften gründen. Auch die Aufsicht muss mitspielen. Betroffene Unternehmen sollten deshalb nicht länger zögern, sich mit den Folgen des Brexit auseinanderzusetzen.











