Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa und die nationalen Aufseher aus den 27 Ländern der europäischen Wirtschaftszone wollen auch bei einem harten Brexit eng mit den britischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Dafür haben sie mit der britischen Prudential Regulation Authority und der Financial Conduct Authority zwei Memoranda of Understanding vereinbart. Sie regeln den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Überwachung und Regulierung nach dem Brexit. Die Behörden reagieren damit auf die steigende Wahrscheinlichkeit, dass Großbritannien ohne ein Brexit-Abkommen aus der EU austritt.
Archiv ‘Großbritannien’
Briten wechseln am häufigsten
Britische Kunden haben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich häufiger die Versicherung gewechselt als Versicherte in Kontinentaleuropa. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Verbrauchern in den fünf wichtigsten europäischen Versicherungsmärkten durch die Schweizer Bank UBS. Allerdings könnte die bisherige Treue der deutschen Kunden vor dem Ende stehen: 42 Prozent der Kfz-Versicherten können sich einen Wechsel vorstellen, ein Rekordwert. UBS hat auch nach der Rolle von Versicherungsmarken gefragt. Hier stechen Allianz und Axa heraus. R+V, HUK24 und LVM müssen einen Rückgang der Markenwahrnehmung hinnehmen.
Brexit: Die Verunsicherung bleibt
Legal Eye – Die Rechtskolumne Seit dem Brexit-Referendum im Sommer 2016 befindet sich Großbritannien in einem anhaltend politisch angespannten Zustand. Aber nicht nur in England, auch in Kontinentaleuropa herrscht große Verunsicherung. Ob es zum Stichtag 29. März 2019 zu einem Brexit kommen wird, ist derzeit noch immer ungewiss. Im Vorgriff auf mögliche politische Lösungen haben sich europäische Versicherer mit Sitzverlagerungen, Neugründungen und Bestandsübertragungen für die anstehenden Veränderungen gerüstet. Den politischen Kreisen sowohl der Europäischen Union wie auch des Vereinigten Königreichs sind in Zusammenhang mit dem Brexit fatale Versäumnisse anzulasten.
Der Brexit und die Führerscheinverlustpolice
Nachschlag – Der aktuelle Kommentar Der Austritt Großbritanniens aus der EU bereitet der Versicherungsbranche viel Arbeit: Sie müssen neue Niederlassungen gründen, sich um neue Versicherungslizenzen bemühen und Bestandsgeschäft an neue Tochtergesellschaften übertragen. Doch der Brexit hat auch noch ganz andere, bisher ungeahnte Konsequenzen: Er sorgt dafür, dass Hunderttausende Deutsche seit Monaten vergeblich auf eine neue bahnbrechende Police warten müssen – die Führerscheinverlustversicherung.
Schiffsversicherung in „schmerzhafter“ Phase
Die Schiffsversicherervereinigung IUMI sieht die Transportversicherung durch eine der schwierigsten Phasen der vergangenen Jahrzehnte gehen. Die Entwicklung der Prämien hält nicht mit den immer größer werdenden Schiffskapazitäten Schritt. Hinzu kommen hohe Schäden, die Gefahr eines globalen Handelskriegs und die Unsicherheiten durch den Brexit. Der Standort London steht unter besonderem Druck. Große Hoffnungen setzt die IUMI in die Digitalisierung. Sie soll die Profitabilität der Branche unterstützen.
Mehr Transparenz, nicht weniger
Herbert Frommes Kolumne Viele Versicherer und ihr Gesamtverband beschweren sich laut über die Qual, regelmäßig Solvenz-Berichte erstellen zu müssen. Das sei teuer, binde viel Managementkapazität und habe wenig Aussagekraft. Und wenn der Bericht dann mit viel Arbeit erstellt sei, lese kaum jemand ihn. Sie verlangen die Abschaffung oder auf jeden Fall die Verschlankung des Werkes. Ich glaube nicht, dass sich die Branche damit einen Gefallen tut. Mit dieser Art Transparenz sollten sie eigentlich gut leben können. In anderen Ländern geht die Politik viel robuster zu Werke: In Großbritannien sollen alle Schaden- und Unfallversicherer demnächst Zahlen zur Schadenfrequenz, zur Akzeptanz […]
Lohrmanns Verunsicherung CCLXXIX
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Briten in gewohnter Weise bereit zum Risiko
Sperrung von Gatwick trifft Versicherer kaum
Der Londoner Flughafen Gatwick war wegen Drohnenflug über dem Gelände lange gesperrt. Jetzt geht allmählich der Betrieb wieder los. Die Schäden durch Betriebsunterbrechungen für den Flughafen und die Fluggesellschaften werden hoch sein, und voraussichtlich wird kein Versicherer dafür aufkommen müssen, erwarten Experten. Auch Reisende werden wohl Schwierigkeiten bekommen, eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu erhalten. Britische Reiseversicherer zahlen nur unter bestimmten Umständen, deutsche wohl überhaupt nicht.
Brexit und nationale Übergangslösung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine nationale Übergangslösung für den Fall eines harten Brexits vorsieht. Britische Versicherer können demnach das EU-Passregime für eine Übergangszeit von bis zu 21 Monaten weiterhin nutzen, um Verpflichtungen aus grenzüberschreitenden Bestandsverträgen zum Schutz der Versicherungsnehmer erfüllen zu können. Eine verlässliche Übergangslösung ist zu begrüßen. Einige Fragen zur Reichweite der Regelung sind aber noch offen.
Brexit: Vom Drama zur Tragödie
Herbert Frommes Kolumne Das Drama um den britischen EU-Austritt hat einen Höhepunkt erreicht. In der regierenden Tory-Partei ist der offene Krieg ausgebrochen. Hätte Großbritannien nicht das Mehrheitswahlrecht, wären die beiden Flügel längst geschieden und in verfeindeten Parteien unterwegs. Bislang haben sich die Brexit-Befürworter vor allem durch Rücktritte hervorgetan, die Gestaltung des Austritts haben sie anderen überlassen. Der Brexit ist eine Tragödie für das Land, für Europa und für die Wirtschaft – auch für die Versicherungswirtschaft. Eine Lehre: Was im Meinungskampf vor Wahlen und Volksabstimmungen so einfach wirkt, ist in der Umsetzung sehr schwierig.
Brexit-Entwurf: Keine Entwarnung für Versicherer
Die EU und Großbritannien haben sich nach langem Hin und Her auf ein Austrittsabkommen geeinigt. Demnach wird es wie schon angedacht eine Übergangsfrist bis Ende 2020 geben, in der Unternehmen den gemeinsamen Binnenmarkt noch nutzen können. Danach droht Versicherern aber nach wie vor der Verlust der Passporting-Rechte. Der Äquivalenzstatus, der diese Rechte ersetzen könnte, wäre für die Gesellschaften viel weniger wert.









