Archiv ‘Lebensversicherung’

Bundestagswahl: Es kommen unruhige Jahre

Für die Versicherungswirtschaft ist der Wahlausgang alles andere als schön. Sie verliert mit der FDP einen Bundesgenossen, der vor allem in kritischen Fragen wie der Bürgerversicherung unumstößlich auf ihrer Seite stand. Gleich welche Koalition gebildet wird, muss sich die Branche auf heftigen Gegenwind einstellen. Schwarz-grün ist dabei nicht völlig ausgeschlossen, auch wenn mancher in der Versicherungswirtschaft das heute noch glaubt.

Herbert Fromme

Brüchige Einheit

Continentale-Chef Helmut Posch hat in dieser Woche öffentlich die Frage gestellt, ob große Finanzkonzerne und mittelgroße Krankenversicherer noch genügend Gemeinsamkeiten haben, um sich durch denselben Verband vertreten zu lassen. Ähnliche Überlegungen stellt sich auch mancher Vorstand in Bezug auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Aber leichter wird die Interessenvertretung auch in getrennten Verbänden nicht.

Blick zurück: Bürgerversicherung 1953

Kurz vor der Bundestagswahl hat sich die PKV in den Wahlkampf eingeschaltet und warnt vor dem Kreuzchen bei Rot/Grün. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Den Abwehrkampf der privaten Krankenversicherer gegen das Projekt Bürgerversicherung gab es schon einmal. Vor 60 Jahren.

Bewertungsreserven: Änderung nicht nötig

Die von der Assekuranz angemahnte Änderung der Regeln für die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven ist aus Sicht des Experten Hermann Weinmann nicht nötig. Der Professor an der Hochschule Ludwigshafen analysiert zum dritten Mal, was die Lebensversicherer mit dem Geld ihrer Kunden machen.

Herbert Fromme

Trügerische Hoffnungen

Auf die Frage, wer Deutschland die kommenden vier Jahre regieren soll, haben Versicherungsmanager eine klare Antwort: Am liebsten Schwarz-Gelb. Vor allem die Ankündigung der Bürgerversicherung durch die Opposition sorgt dafür, dass CDU/CSU und FDP in der Assekuranz eine satte Mehrheit haben. Es kann sein, dass sie enttäuscht wird.

BGH schafft Klarheit bei Kündigung

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch seine Rechtsprechung zu möglichen Stornoabzügen der Versicherer fortgesetzt und Lücken geschlossen. Kunden erhalten mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. Weitergehende Forderungen lehnte das Gericht ab.