Archiv ‘PKV’

Datenschutzexperte rät Versicherern zur Corona-App

 Exklusiv  Um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen, bringen immer mehr Entwickler spezielle Smartphone-Apps auf den Markt. Mit einigen registrieren Nutzer ihre Krankheitssymptome, andere verfolgen mögliche Infektionskontakte zurück. Wolf-Tassilo Böhm, auf Datenschutz spezialisierter Anwalt und Senior Associate bei der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins in Frankfurt, rät Versicherern, sich mit der App der europäischen Organisation PEPP-PT und ähnlichen Lösungen auseinanderzusetzen. Die PEPP-PT-App wird derzeit getestet und soll in Kürze live gehen. Das Programm könne insbesondere Krankenversicherern wichtige Dienste leisten, sagt Böhm.

Fallstricke bei der Beitragsanpassung in der PKV

 The Long View – Der Hintergrund  Um Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) anpassen zu können, sollten Anbieter besonderes Augenmerk auf die Mitteilungen legen, mit denen sie Kunden Beitragsanpassungen ankündigen. Zu den Anforderungen an diese Mitteilungen hatte sich zuletzt das Oberlandesgericht Köln geäußert. Schon die vom Gericht geforderte Benennung der Rechnungsgrundlage birgt ein enormes Fehlerpotenzial.

Ottonova sieht Chancen in der Krise

Der digitale Krankenversicherer Ottonova hat einen neuen Vollversicherungstarif auf den Markt gebracht, obwohl die komplette Mannschaft im Homeoffice ist. Das Arbeiten von zuhause hat den Start nicht um einen einzigen Tag verzögert, freut sich der Vorstandsvorsitzende Roman Rittweger. Er sieht den digitalen Ansatz von Ottonova durch die aktuellen Entwicklungen bestätigt und rechnet sich gute Wachstumschancen aus. Deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt, um noch mehr Geld für den Versicherer einzusammeln – bevor sich die Portemonnaies als Folge der Corona-Krise erst einmal schließen.

Mäßige Beitragssteigerungen, maue Transparenz

In den vergangenen 20 Jahren haben die privaten Krankenversicherer (PKV) in der Vollversicherung ihre Beiträge für Angestellte im Schnitt um 3,76 Prozent pro Jahr angehoben, bei den Beamten waren es 2,94 Prozent. Das zeigt der aktuelle Map-Report zum PKV-Rating. Allerdings rücken immer weniger Anbieter ihre Daten für die Untersuchung heraus. Die mangelnde Transparenz der Branche wird zum Dauerärgernis für die Macher des Map-Reports. Nach ihrer Einschätzung wird sich die Corona-Krise kaum auf die PKV-Beiträge auswirken.

Ärzte: PKV in die Pflicht nehmen

Niedergelassene Ärzte fordern, dass sich die privaten Krankenversicherer (PKV) an Stützungsmaßnahmen für Praxen beteiligen, die durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen erleiden. Es mache keinen Sinn, im ambulanten Bereich lediglich die gesetzlichen Krankenkassen heranzuziehen, finden die Ärzte. Zudem sei die Begrenzung der PKV-Hilfen auf den Krankenhaussektor nicht gerecht. An der Finanzhilfe für die Kliniken beteiligt sich die PKV mit insgesamt 290 Mio. Euro.

Herbert Fromme

Eine Frage des Alters

 Herbert Frommes Kolumne  Wie Versicherungsmanager mit der aktuellen Krise umgehen, ist auch eine Frage des Alters. Diejenigen, die schon während der Finanzkrise 2008 Verantwortung für Mitarbeiter trugen, sind gelassener als jüngere Kollegen, obwohl sie sich mehr Sorgen um die eigene Gesundheit machen müssten. Sie haben vor zwölf Jahren erlebt, dass die Welt angeblich untergehen sollte – und die meisten Unternehmen sind immer noch da. Allerdings heißt das nicht, dass alle die Corona-Krise überleben werden.

Debeka: Vollversicherung hui, Riesterrente pfui

Die Debeka hat im vergangenen Jahr in der privaten Krankenversicherung erneut zugelegt und in der Vollversicherung den Marktanteil weiter ausgebaut. Weniger Freude macht der Gruppe angesichts der schwer zu erwirtschaftenden Beitragsgarantie zurzeit die Riesterrente. Sie ist im Neugeschäft zunächst einmal auf Eis gelegt, bis Signale von der Politik kommen, wie es mit der geförderten Altersvorsorge weitergehen soll. Bei der Kapitalanlage und darüber hinaus will die Debeka verstärkt auf Nachhaltigkeit setzen.

PKV-Beitragsanpassungen verständlicher erklären

Die Ratingagentur Assekurata sieht die privaten Krankenversicherer (PKV) in der Pflicht, ihren Kunden die Beitragsanpassungen in der Vollversicherung besser zu erklären. Viele Versicherte seien unzufrieden mit der Verständlichkeit der von den Unternehmen gelieferten Begründungen, berichtet Senior-Analyst Gehard Reichl mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch wenn dessen Entscheidung beim Bundesgerichtshof Bestand hat, dass eine Beitragserhöhung der Axa wegen unzureichender Begründung rückabgewickelt werden muss, könnte die Freude der Kunden von kurzer Dauer sein, warnt Reichl.

PKV will zurück in die Gematik

Die privaten Krankenversicherer wollen sich wieder aktiv am Aufbau einer Telematikinfrastruktur (TI) für das deutsche Gesundheitswesen beteiligen. Der PKV-Verband verhandelt mit dem GKV-Spitzenverband und den anderen Gesellschaftern der TI-Betreibergesellschaft Gematik über den Erwerb von Gesellschafteranteilen. Die PKV hatte die Gematik 2012 verlassen. Über die Rückkehr will die Branche sicherstellen, dass die Interessen der Privatversicherten bei der technischen Weiterentwicklung der TI nicht ins Hintertreffen geraten.

Bezahlbarer Schutz für das Pflegerisiko

Private Zusatzversicherungen sind eine sinnvolle Lösung, um das Pflegerisiko rundum abzusichern. Zu diesem Ergebnis kommt die Ratingagentur Assekurata in einer Marktanalyse im Auftrag des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV). Nach der Analyse bieten die Policen der PKV-Anbieter die Möglichkeit, zu bezahlbaren Preisen eine bedarfsgerechte Deckung für den Pflegefall zu erhalten. Assekurata empfiehlt, vor dem Abschluss die Bedingungen genau zu lesen und auf die Kapitalanlage-Qualitäten der einzelnen Versicherer zu achten.

OLG Köln kippt Beitragserhöhung der Axa Kranken

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich erneut mit der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung befassen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung einem Kunden Beiträge zurückzahlen muss, weil die Begründung für eine Beitragsanpassung nicht ausreichend war. Ilja Ruvinskij, der Anwalt des Kunden, rechnet mit einer Strahlwirkung des Urteils auf die gesamte Branche. Die Axa geht davon aus, die Kunden korrekt informiert zu haben und hat Revision beim BGH eingelegt.

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