Archiv ‘Rechtsschutzversicherer’
Rechtsschutzversicherer leiden unter Solvency II
Die neuen Eigenkapital- und Aufsichtsregeln und die deutsche Rechtsschutzversicherung passen nicht gut zusammen. Die Kapitalanforderungen an Gesellschaften, die nur in einer Sparte aktiv sind, sind sehr hoch. Es gibt einige Auswege, die sich allerdings nicht für alle Versicherer anbieten. Die Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss empfiehlt, auch die sogenannten unternehmensspezifischen Parameter zu prüfen. Damit können Unternehmen das Standardmodell unter Solvency II individualisieren, ohne direkt ein aufwändiges internes Modell zu entwickeln.
Arag entdeckt deutschen Markt wieder
Der Rechtsschutzversicherer Arag feiert das wiedergewonnene Wachstum in der deutschen Rechtsschutzversicherung, in der das Unternehmen jahrelang Marktanteile verloren hatte. Die Expansion im Ausland soll trotzdem weitergehen, ebenso wie der digitale Umbau. Konzerneigner und Vorstandsvorsitzender Paul-Otto Faßbender, 68, tritt weitere fünf Jahre an. Die Mitarbeiter wird das beruhigen.
Rechtsschutzversicherung und Mediation – eine Mogelpackung?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Im Rahmen der Ausweitung ihres Geschäftsmodells versuchen Rechtsschutzversicherer zunehmend, ihre Kunden aus Anwaltskanzleien fernzuhalten. Hierbei versuchen sie den Eindruck zu erwecken, als würde eine von ihnen mit dem Etikett „Mediation“ versehene Dienstleistung im Interesse des Kunden liegen und sein Rechtsproblem lösen. Tatsächlich wollen die Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten sparen, ohne dass der Versicherungsnehmer über seine Rechte beraten wird.
Petersen: „Die Bedeutung des Rechtsschutzes steigt“
Hanno Petersen ist im Vorstand der Arag SE zuständig für IT, Betriebsorganisation und Operations. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor spricht er über die Auswirkungen der neuen Gerichtsgebühren auf den Versicherer und die Kunden. Die Arag profitiert von der guten Konjunktur in Deutschland, an der Leistungsfront ist Ruhe.
Anwälte kritisch zur Schadenregulierung
Die Bundesregierung sieht keinen Grund zur grundlegenden Kritik an der Schadenabwicklungspraxis der Assekuranz. Die Fachanwälte – die mehrheitlich für Geschädigte arbeiten und nicht für Versicherer – halten dagegen.




