Der Vorschlag der Finanzaufsicht BaFin für einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung geht in die falsche Richtung, kritisiert Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute. Anstatt die Einkünfte der Vermittler weiter zu beschneiden, sollte die Politik bei den Kosten der Versicherer ansetzen, fordert er. BaFin-Versicherungsaufsichtschef Frank Grund hatte ein Korridormodell vorgeschlagen, das eine Provision von maximal 2,5 Prozent vorsieht und weitere 1,5 Prozent nur dann erlaubt, wenn Vermittler bestimmte qualitative Kriterien erfüllen. Verbraucherschützern geht das nicht weit genug. Auch dieses Modell bietet für die Kunden keine ausreichende Transparenz und lässt weiterhin Raum für Umgehungsmöglichkeiten, kritisiert der Bund der Versicherten.
Archiv ‘Verbraucherschützer’
Niederlande sehen Erfolg des Provisionsverbots
Seit 2013 gilt in den Niederlanden das Provisionsverbot. Komplexe Finanz- und Versicherungsprodukte wie Hypothekendarlehen, Lebens- oder fondsgebundene Rentenversicherungen dürfen nur noch gegen ein Beratungshonorar verkauft werden, das der Kunde, nicht der Produktgeber bezahlt. Nach fünf Jahren zieht das niederländische Finanzministerium eine Zwischenbilanz: Es hat zwei Studien in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des Verbots auf die Qualität der Finanzberatung ermitteln sollen. Kürzlich wurden sie veröffentlicht.
VZBV: Überhöhte Kosten bei Riester
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor überhöhten Kosten von Riester-Verträgen. Nach einer aktuellen Untersuchung des Verbandes liegen die Effektivkosten im Markt meist deutlich über den Annahmen der Politik. So seien die Kosten bei Verträgen mit zwölfjähriger Laufzeit im Schnitt 52 Prozent höher als erwartet. Die Verbraucherschützer machen sich für ein staatlich verwaltetes Kapitalmarktprodukt stark. Der Gesetzgeber hatte Riester-Verträge zuletzt gestärkt.
Check24 & Co.: Kartellamt überprüft Vergleichsportale
Das Bundeskartellamt will die Zuverlässigkeit und Objektivität von Online-Vergleichsportalen wie Check24 prüfen. Um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufzuklären, hat die Wettbewerbsbehörde eine sogenannte Sektoruntersuchung eingeleitet. Im Fokus der Untersuchung sollen Portale für Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Reisen und Energie stehen, teilte das Bundeskartellamt mit.
VZBV fordert Staatsfonds für Altersvorsorge
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) moniert hohe Kosten bei der privaten Altersvorsorge und fordert die Einrichtung eines staatlich organisierten Altersvorsorgefonds. Ein Verzicht auf Garantien und der Wegfall von Vertriebskosten sollen für eine höhere Rendite sorgen, als sie die Versicherungswirtschaft bieten kann, sagten die Verbraucherschützer bei der Vorstellung des Jahresberichts in Berlin. Außerdem sehen sie Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen. Der VZBV macht sich für die Einrichtung einer Stelle stark, die die Kriterien überprüfen soll, die einem Vergleichsergebnis zugrunde liegen.
Restschuldpolicen: Experten für Kopplungsverbot
Bei einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum IDD-Umsetzungsgesetz haben Bundestagsabgeordnete der Regierungs- und Oppositionsparteien kritische Nachfragen zu Restschuldversicherungen gestellt. Die befragten Experten sprachen sich für ein Kopplungsverbot aus. Weitere Schwerpunkte der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie waren das Honorarverbot für Vermittler, das Durchleitungsgebot bei der Vermittlung von Brutto-Tarifen durch Versicherungsberater sowie die Etablierung von Beratungspflichten in der Direktversicherung.
Verbraucherschützer legen nach gegen Check24
Die Verbraucherzentralen lassen nicht nach in ihrer Kritik an den Vergleichsportalen, vor allem am Marktführer Check24. Anfang der Woche hatten sie den Portalen Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil sie sich als objektiv und neutral darstellen. Jetzt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Studie über den Versicherungsvertrieb veröffentlicht, die er von Morgen & Morgen hat erstellen lassen. Der Vorwurf: Die angebotenen Tarife sind oft nicht bedarfsgerecht. Die Hypothese, dass Vergleichsportale ihr Ranking durch besonders hohe Provisionszahlungen beeinflussen lassen, konnte der Verband dagegen nicht bestätigen.
Deutungsstreit um britisches Provisionsverbot
Die britische Finanzaufsicht und das Finanzministerium haben einen neuen Bericht zu den Auswirkungen des Provisionsverbots veröffentlicht. Verbraucherschützer nutzen den Report, um erneut auch in Deutschland ein Verbot von Provisionen zu fordern. Das Verbot habe die Beratungsqualität in Großbritannien verbessert. Der GDV spricht von einem kapitalen Missverständnis – in dem Bericht gehe es vielmehr darum, die negativen Auswirkungen der Maßnahme zu kompensieren.
Lohrmanns Verunsicherung CLXXXVII
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Debatte um Restschuldversicherungen nimmt Fahrt auf.
Viele offene Fragen zur Restschuldversicherung
Die Regierungskoalition sieht offenbar keinen Handlungsbedarf für mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen, die Banken bei der Kreditvergabe verkaufen. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Thema. Verbraucherschützer kritisieren das Geschäft seit längerem, bei dem die Banken von Provisionen der Versicherer profitieren. In ihrer Antwort lässt die Bundesregierung viele Fragen der Grünen offen, darunter die nach der durchschnittlichen Provisionshöhe.
Axa erhält Versicherungskäse des Jahres
Der Bund der Versicherten hat die Relax Rente mit Indexbeteiligung der Axa Lebensversicherung zum „Versicherungskäse des Jahres“ gekürt. Die Rentenversicherung mit Indexpartizipation ist nach Einschätzung der Jury intransparent und für Verbraucher eigentlich nicht zu verstehen. Auch die Werbung mit Selbstverständlichkeiten und die hohe Kostenbelastung waren für die Verbraucherschützer ein Grund für die Negativ-Auszeichnung. Nominiert für den Preis waren auch „Mehrsicherung.de“ von MyLife und der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz der Arag für Käufer einer bestimmten Lautsprecher-Marke.
Nürnberger belehrt zum Policenmodell nach
Als erster Lebensversicherer hat die Nürnberger Lebensversicherung Kunden zum Widerspruchsrecht nachbelehrt. Dabei geht es um fondsgebundene Verträge, die nach dem so genannten Policen-Modell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Hintergrund ist ein höchstrichterliches Urteil. Danach können Kunden, die nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden sind, auch Jahre später den Vertrag widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Experten erwarten, dass weitere Versicherer nachziehen werden und fordern betroffene Kunden auf, schnell zu handeln, wenn sie ihren Vertrag loswerden wollen. Derweil hält die Verbraucherzentrale Hamburg das Vorgehen der Nürnberger für rechtlich unzulässig.
Krach um Bewertungsreserven geht weiter
Wer geglaubt hat, mit dem 2014 verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetz sei der Streit um die Kundenbeteiligung an den stillen Reserven vom Tisch, hat sich getäuscht. Denn der Bund der Versicherten (BdV) hält die Neuregelung für verfassungswidrig und will jetzt einen einzelnen Versicherer verklagen, um das Verfahren dann durch alle Instanzen führen zu können. Das war eines der Ergebnisse der Podiumsdiskussion bei der Wissenschaftstagung des BdV.











