Private Krankenversicherer werden auch künftig Privatkliniken, die aus allgemeinen Krankenhäusern ausgegliedert wurden, keine höheren Entgelte bezahlen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des privaten Klinikbetreibers Helios gegen eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht zur Entscheidung angenommen.


