Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer eine qualifizierte Beteiligung an einem Versicherer oder einem anderen Unternehmen der Finanzbranche erwirbt, wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Inhaberkontrollverfahrens auf Zuverlässigkeit und finanzielle Solidität geprüft. Diese Inhaberkontrolle beruht auf europarechtlichen Vorgaben. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussionen mit den Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Verfahrensvorgaben. Nun haben die europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsame Leitlinien veröffentlicht. Sie beantworten zahlreiche Auslegungsfragen und werden zumindest zu einer vergleichbaren Auslegung innerhalb der Europäischen Union beitragen.
Archiv ‘EU’
Brexit: Höchste Zeit, die Bestände zu sichern
Legal Eye – Die Rechtskolumne Ein harter Brexit, wie ihn Premierministerin Theresa May anstrebt, hätte gravierende Folgen für Versicherer, die sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU aktiv sind. Sie müssen ihre Bestände noch in der zweijährigen Übergangszeit entflechten und neue Gesellschaften gründen. Auch die Aufsicht muss mitspielen. Betroffene Unternehmen sollten deshalb nicht länger zögern, sich mit den Folgen des Brexit auseinanderzusetzen.
BaFin mit Kontaktadresse für Brexit-Flüchtlinge
Zum Entsetzen der britischen Finanzdienstleister strebt die britische Premierministerin Theresa May einen harten Brexit an, also einen vollständigen Austritt Großbritanniens aus dem Binnenmarkt. Passend zu Mays Grundsatzrede am gestrigen Dienstag hat die Finanzaufsicht BaFin eine spezielle Kontaktadresse für ausländische Unternehmen eingerichtet, die gerne nach Deutschland umsiedeln wollen. Zudem hat sich die Aufsicht gegenüber dem Versicherungsmonitor über die Zukunft der sogenannten Drittstaaten-Regelung für Rückversicherer geäußert.
EU und USA vereinfachen Regeln für Versicherer
Nach 20 Jahre währenden Diskussionen haben sich die EU und die USA auf gemeinsame Regeln für Rückversicherer geeinigt. EU- und US-Rückversicherer, die mit Erstversicherern jenseits beziehungsweise diesseits des Atlantiks Geschäfte machen wollen, müssen künftig keine Sicherheiten mehr hinterlegen oder Niederlassungen gründen. Künftig sollen Rück- und Erstversicherungsgruppen zudem ausschließlich in ihrem Heimatland beaufsichtigt werden. Diesseits des Atlantiks profitieren vor allem Munich Re und Hannover Rück in Deutschland sowie Scor in Frankreich und der Londoner Versicherungsmarkt Lloyd’s von der Vereinbarung.
Mehr Pflichten für Pensionskassen und -fonds
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde am 23. Dezember 2016 die Zweite Pensionsfondsrichtlinie im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Auch wenn der europäische Gesetzgeber der Übertragung des Solvency-II Regimes auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen eine klare Absage erteilt hat, werden nach der Umsetzung der Richtlinienvorgaben auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung umfangreiche Governance-Anforderungen gelten. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis spätestens zum 13. Januar 2019 erfolgt sein.
Cyberpolicen: Mehr Nachfrage durch Datenschutz?
Meinung am Mittwoch Über Cyberversicherungen wird auch in der deutschen Versicherungswirtschaft viel geredet, doch die bisherigen Geschäftszahlen stehen in keinem Verhältnis zur Intensität der Diskussion: Noch immer werden etwa 80 bis 90 Prozent der weltweiten Cyber-Prämie in den USA gezeichnet. Die Marktprämie in Deutschland ist im Vergleich dazu vernachlässigbar. Als einer der Gründe für die außerhalb der USA so geringe Verbreitung gilt das rechtliche Umfeld. Aktuell werden aber in Europa und in Deutschland strengere Vorgaben für Datenschutz und IT-Sicherheit umgesetzt. Das könnte der externe Impuls sein, der auch hier zu mehr verkauften Cyberversicherungen führt.
Zielke: Solvency-Zahlen vergleichbar machen
Im Mai 2017 müssen europäische Versicherer ihre Solvency II-Zahlen öffentlich mitteilen. Viele Unternehmen, die hier Probleme haben, machen sich deshalb Sorgen. Aufsicht und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnen davor, die Zahlen verschiedener Gesellschaften zu vergleichen – obwohl sie genau für den Zweck der Kundenunterrichtung einführt wurden und natürlich auch benutzt werden. Der Versicherungsanalyst Carsten Zielke bietet Versicherern eine Analyse an, die zeigen soll, ob die ausgewiesenen Solvenzquoten nachhaltig sind. Billig ist das nicht.
GDV: Provisionsverbot durch die Hintertür
Der GDV befürchtet die Einführung eines Provisionsverbots durch die Hintertür durch ein Konsultationspapier der Eiopa zur EU-Vermittlerrichtlinie IDD. Eiopa beschreibt darin, unter welchen Umständen die Vergütung zu Fehlanreizen führen könnte und nennt unter anderem die Abschlussprovision. In der Kombination mit anderen genannten Kritikpunkten drohe ein Provisionsverbot, sagte GDV-Geschäftsführer Axel Wehling. Der Verband warnt außerdem vor hohen Bürokratiekosten durch Vorgaben zur Produktaufsicht.
Niedrigzinsen: Wegschauen ist auch keine Lösung
Meinung am Mittwoch Den Lebensversicherern geht es angesichts der Niedrigzinsen immer schlechter. Die Kapitalanforderungen nach Solvency II bilden dies aber nur unzureichend ab. Die neuen Regeln ignorieren nicht nur Risiken aus Staatsanleihen. Auch die Ultimate Forward Rate (UFR) – der langfristige risikolose Zinssatz, mit dem die Lebensversicherer ihre Rückstellungen kalkulieren – ist unrealistisch hoch angesetzt. Die Neuberechnung der UFR, auf die die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa drängt, wird daran auch nicht viel ändern. Stattdessen ist eine neue Wirtschaftspolitik nötig.
Brexit: Viele offene Fragen
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das böse Erwachen nach der Brexit-Nacht hat für Unternehmen viele Fragen aufgeworfen. Viele setzen erst einmal auf eine Stabilisierung des Geschäfts innerhalb des vorläufig weiter geltenden Rechtsrahmens. Es bleiben aber viele Punkte offen – gerade bei Finanzdienstleistern. Dabei wird deutlich, wie viel Berechenbarkeit und Vertrauen das europäische Rechtssystem für internationale Wirtschaftsbeziehungen geschaffen hat.
Brexit: Nur Verlierer
Herbert Frommes Kolumne Mit knapper Mehrheit hat sich die britische Bevölkerung für den Austritt aus der EU entschieden. Die Märkte reagierten heftig. Die Reaktionen werden abklingen, aber die großen Unsicherheiten bleiben, auch für die Versicherer. Das gilt nicht nur für Allianz, Munich Re oder Zurich, die direkt in Großbritannien engagiert sind. Die politischen Unwägbarkeiten sollten auch den Gesellschaften nicht gleichgültig sein, die dort kein Geschäft zeichnen.
Brexit: Lloyd’s of London hofft auf einen Verbleib
Am Donnerstag stimmen die Briten darüber ab, ob das Land künftig noch Teil der EU sein soll. Die Lloyd’s of London-Chefin Inga Beale ist zuversichtlich, dass sich die Bevölkerung für einen Verbleib entscheidet. Wie viele andere Versicherer und Makler sieht sie die wirtschaftlichen Nachteile eines Brexits überwiegen. Aber nicht alle aus der Branche sind dieser Meinung. Viele kleinere britische Makler wollen für einen Ausritt stimmen.










