EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness macht eine Kehrtwende. Die Kommission strebe vorerst kein komplettes Verbot von Provisionen für Finanzprodukte mehr an, sagte sie in einer Rede bei einer Veranstaltung des Think Tanks Eurofi. Weitreichende Änderungen für den Vertrieb soll es dennoch geben. So will McGuinness die Bedingungen verschärfen, die eine Zahlung von Provisionen erlauben. Vermittlerverbände äußerten sich erleichtert, Verbraucherschützer enttäuscht.
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Uni Regensburg: Provisionsverbot nutzt Sparern
In Ländern mit Provisionsverbot erzielen Haushalte jährlich eine um durchschnittlich 1,7 Prozent höhere Rendite auf ihr Vermögen als in Ländern ohne Provisionsverbot. „Dies kann nahezu zu einer Verdopplung des Haushaltvermögens nach 40 Jahren führen“, haben Professor Steffen Sebastian (Bild) und Albert Grafe von der Universität Regensburg zusammen mit Lukas Noth aus Leipzig berechnet. Die Ergebnisse sprächen für die Einführung eines Provisionsverbots bei der Vermögensbildung privater Haushalte. Das Provisionssystem führe zu weniger Konkurrenz und Markt, argumentieren sie.
PKV: Keine zu engen Fesseln für die KI
Mit ihrer Verordnung zur Regulierung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) sollte die Europäische Union nicht übers Ziel hinausschießen, fordern die privaten Krankenversicherer (PKV). Sie sollte sich auf die Bereiche konzentrieren, die Grundrechtsverletzungen oder andere erhebliche Risiken verursachen können, sagte Frank Wild vom Wissenschaftlichen Institut der PKV auf einer Tagung. Hochschullehrer Torsten Oletzky sieht große Chancen in der neuen Technik. Wichtig sei, dass die KI nicht diskriminiert und ihre Entscheidungen transparent sind.
Taylor Wessing: Alle werden ChatGPT einsetzen
Künstliche Intelligenz wie ChatGPT bietet für Versicherer viele nützliche Einsatzpunkte. In den nächsten 12 bis 24 Monaten werden nahezu alle Versicherer diese Technologie einsetzen, erwartet Gunbritt Kammerer-Galahn, Leiterin der Versicherungspraxis bei der Kanzlei Taylor Wessing in Deutschland. Noch sind allerdings nicht alle rechtlichen und regulatorischen Fragen geklärt. Eine EU-Verordnung zu künstlicher Intelligenz ist in Arbeit, aber noch nicht beschlossen.
CS-Anleiheausfall kein Vorbild für RT1 bei Versicherern
Die Entscheidung der Schweizer Finanzaufsicht, Investoren mit nachrangigen AT1-Anleihen (Alternative Tier 1) der Bank Credit Suisse (CS) faktisch zu enteignen, hat zu heftigen Reaktionen von Anlegern geführt. In der Versicherungswirtschaft halten nur wenige Unternehmen solche Anlagen, es geht um niedrige Summen. Viel schwerer wiegt die Sorge, das RT1-Kapital mancher Versicherer könnte künftig auf Misstrauen der Investoren stoßen. RT1 steht für Restricted Tier 1 und ist vergleichbar mit AT1 bei Banken. Die Ratingagentur Fitch hält diese Sorgen für unbegründet.
Der Kampf um Provisionen als Marathon
The Long View – der Hintergrund Die Provisionen der Versicherungsvermittler stehen unter Beschuss. Während sich die von der Politik in Deutschland und der Finanzaufsicht BaFin verfolgten Maßnahmen immer weiter abgeschwächt haben, hat die EU-Kommission ein Provisionsverbot wieder ins Spiel gebracht. In Deutschland würde es das Aus für 190.000 Vermittlerbetriebe bedeuten – und dem Verbraucherschutz einen Bärendienst erweisen.
Eiopa: Versicherer dürfen keine leeren Hüllen sein
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa betont, dass in der EU tätige Versicherer sich nicht unverhältnismäßig abhängig von Zweigstellen in Drittstaaten machen dürfen. Demnach gilt es zu vermeiden, dass Gesellschaften derart viele Aufgaben verlagern, dass sie zu leeren Hüllen verkommen. Stattdessen habe eine Zweigstelle in erster Linie Aufgaben in dem Land zu übernehmen, in dem sie etabliert wird. Hintergrund der Klarstellung sind Herausforderungen rund um den Austritt Großbritanniens.
Wir sind alle vernetzt
Nachhaltigkeitsberichte Mit den neuen European Sustainable Reporting Standards (ESRS) setzt die Europäische Union einen Meilenstein in der Berichterstattung. Noch nie wurde weltweit in dieser Tiefe über die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen berichtet. In einer Serie nimmt der Nachhaltigkeitsexperte Carsten Zielke für den Versicherungsmonitor die Details der ESRS unter die Lupe. Im achten und letzten Teil geht es um das Zusammenspiel von finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung.
Lebensversicherer sollen Kosten besser verteilen
Nach ihrem Merkblatt-Entwurf zu den Kosten von Lebensversicherungen legt die Finanzaufsicht in ihrem hauseigenen BaFin-Journal nach: Bei der Beurteilung, ob ein Produkt einen angemessenen Kundennutzen stiftet, müssen die Anbieter die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stärker in den Blick nehmen. Bei sehr hohen Stornowahrscheinlichkeiten reiche der gesetzliche Zwang zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre nicht aus, um eine positive Rendite zu gewährleisten. Die Behörde plädiert dafür, die Kosten über die Vertragslaufzeit besser zu verteilen.
Alles sauber?
Nachhaltigkeitsberichte Mit den neuen European Sustainable Reporting Standards (ESRS) setzt die Europäische Union einen Meilenstein in der Berichterstattung. Noch nie wurde weltweit in dieser Tiefe über die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen berichtet. In einer Serie nimmt der Nachhaltigkeitsexperte Carsten Zielke für den Versicherungsmonitor die Details der ESRS unter die Lupe. Im siebten Teil geht es um die gute Unternehmensführung.
So wollen die EU-Mitglieder Versicherer abwickeln
Auch Versicherer können scheitern. Weil nur wenige europäische Länder spezielle Regeln für diese Fälle vorsehen, drängt die EU auf einen einheitlichen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherern. War die Branche mit dem Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission aus dem September 2021 noch sehr unglücklich, stößt der jetzt vorgelegte Kompromissvorschlag des Rates auf mehr Gegenliebe. Er sieht weniger Pflichten für Versicherer vor. Bereits vorhandene Insolvenzsicherungssysteme wie Protektor und Medicator können bestehen bleiben.
Und noch eine Aufsichtsbehörde
Herbert Frommes Kolumne Die EU macht Dampf bei der Einführung der IRRD, der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherern. Gesellschaften und Konzerne sollen Notfallpläne erstellen, neue Behörden in den Mitgliedsstaaten sie prüfen und im Notfall Rettungsmaßnahmen oder die Abwicklung organisieren. Die Einführung wird den Unternehmen selbst eine neue Sicht auf ihre Zukunftsfähigkeit geben, das ist gut. Ob aber der Richtlinienvorschlag in der bislang bekannten Form dafür geeignet ist oder vor allem mehr Bürokratie bringt, ist diskussionswürdig.
Einer für Alle – Alle gegen Einen!
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der kollektive Rechtsschutz gewinnt hierzulande weiter an Bedeutung – nicht zuletzt wegen der unmittelbar bevorstehenden Umsetzung der Europäischen Verbandsklagerichtlinie. Versicherer beobachten diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Die Sorge vor einer Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild wächst.












