Der Makler UFKB, der am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Köln im Streit um die Verwendung des Begriffes „unabhängig“ erneut dem Verbraucherzentrale Bundesverband unterlegen war, zeigt sich nach dem Urteil fassungslos. Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußern sich ebenfalls kritisch.
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OLG Köln bestätigt: Makler sind nicht unabhängig
Versicherungsmakler sind nicht unabhängig – das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) jetzt ein weiteres Mal entschieden und damit gleichlautende Urteile aus der Vergangenheit bestätigt. In diesem Fall war der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die UFKB, einen Anbieter aus Mechernich bei Köln, vorgegangen. Unabhängig von der Versicherungswirtschaft seien einzig Versicherungsberater, heißt es im Urteil des OLG, das die Berufung des Maklers damit zurückgewiesen hat.
Lohrmanns Verunsicherung: Die Geister, die ich rief
An dieser Stelle nimmt sich unser Zeichner Konrad Lohrmann jeden Freitag ein Thema aus der Branche vor. Heute: Die Geister der Vergangenheit suchen D&O-Versicherer heim.
Versicherer sehen EuGH-Urteil größtenteils positiv
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, das unter anderem einige Vorgaben aus der Solvency-II-Richtlinie auch auf andere europäische Richtlinien ausgeweitet hat. Überrascht sind Versicherer von dieser Entscheidung nicht. Erste Reaktion sind positiv, allerdings wollen die Gesellschaften das Urteil noch im Detail prüfen. Außerdem bleibt abzuwarten, wie es sich in der Praxis auswirkt.
Nach der ESG-Regulierung kommen die ESG-Klagen
Nachdem Berichtspflichten, gesetzliche und regularische Vorgaben zu ESG-Aspekten (Environment, Social, Governance) inzwischen gang und gäbe sind, ist die Aufregung darüber etwas abgeebbt. Versicherer und ihre Kunden haben Routine bekommen. Doch nun folgt laut der Spezialkanzlei Clyde & Co die nächste Herausforderung: zunehmende Klagen aus dem ESG-Bereich. Deutschland könnte dabei ein neuer Hotspot werden.
EuGH-Urteil regelt Aufsicht über europaweit tätige Versicherer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss aktuell einige Fragestellungen zu Solvency II klären. Am Donnerstag hat das Gericht eine erste Entscheidung getroffen, die mehr Klarheit über die Aufsicht von Versicherern bringt, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Das Urteil weitet unter anderem den Anwendungsbereich von Teilen der Solvency-II-Richtlinie auf die Anlegerinformations-Verordnung PRIIP und die Vermittlerrichtlinie IDD aus. Zudem stellt es klar, welche Aufsichtsbehörden Geldbußen verhängen können.
Unklare Klauseln zwingen Versicherer zur Deckung
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kommen auf Verkehrsrechtsschutzversicherer eventuell weitere Kosten zu. Wegen unklar formulierter Versicherungsbedingungen muss ein Versicherer für die Klage einer Kundin gegen einen Autohersteller aufkommen, die ein gebrauchtes Fahrzeug mit manipulativer Software erworben hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach BGH-Urteil: D&O-Vergleiche könnten teurer werden
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Vergleich zwischen dem Autobauer Volkswagen (VW) und seinen D&O-Versicherern zu kippen, wird nach Ansicht von Branchen-Experten Auswirkungen auf die Sparte haben. Unterdessen befürchten die Anwälte der Aktionärsschützer, dass sich ein neuer Vergleich noch länger hinziehen könnte als gedacht, weil die Haftungsvergleiche neu bewertet werden müssen.
Britische Versicherer scheitern mit Klage gegen Allianz
Die Allianz hat einen millionenschweren Rechtsstreit mit elf britischen Versicherern gewonnen. Das Landgericht München wies deren Klage ab. Die Versicherer hatten Entschädigungen an die in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt und forderten das Geld von der Allianz zurück.
BVK legt sich mit Finfluencern an
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist genervt von Finfluencern, jenen hippen, oft jungen Menschen, die in sozialen Medien Finanztipps geben und zum Abschluss bestimmter Finanzprodukte raten. Deswegen hat der Verband ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, unter welchen Bedingungen diese Art der Vermittlung von Finanztipps rechtens ist. Der Verband fordert BaFin und Handelskammern zu stichprobenartigen Kontrollen auf und scheut sich auch nicht, rechtlich gegen Finfluencer vorzugehen.
BFH-Urteil zu Sterbetafeln betrifft Versicherer nicht
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzämter unterschiedliche Sterbetafeln für Männer und Frauen verwenden dürfen, um Steuern zu berechnen. Das ist keine Geschlechterdiskriminierung und verstößt nicht gegen das Grundgesetz, hielten die obersten Finanzrichter fest. Auf den ersten Blick scheint das Urteil auch für Versicherer relevant, denn auch sie verwenden geschlechterspezifische Sterbetafeln. Dem ist aber nicht so. Eine Auswirkung auf die Lebensversicherung gibt es nicht.
Droht Verivox die nächste Verbraucherschutzklage?
Exklusiv Makler müssen laut Versicherungsvertragsgesetz eine hinreichende Auswahl an Policen in ihre Beratung einbeziehen. Vergleichsportale wie Verivox und Check24 haben deshalb schon einige Klagen von Verbraucherschützern verloren. Nun könnte Verivox die nächste Klage ins Haus stehen, denn bei Risikolebensversicherungen listet das Vergleichsportal lediglich zwei Anbieter mit zusammen sieben Tarifen auf. Ganz eindeutig ist die rechtliche Lage allerdings nicht.
Bußgeldregress: Wie wird der EuGH entscheiden?
Nach dem Willen des Bundesgerichtshofs soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob Unternehmen Kartellbußgelder an Vorstände und Geschäftsführer weiterreichen können. Henning Schaloske von der Kanzlei Clyde & Co sieht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Richter gegen die Regressierbarkeit entscheiden werden. Der EuGH hatte zuvor schon der steuerlichen Absetzbarkeit von Kartellbußen einen Riegel vorgeschoben.
Wenn sich der Rauch legt, folgen die Klagen
Versicherungsexperten rechnen in den USA mit einer Klagewelle, nachdem die Feuer rund um Los Angeles gelöscht sind. Auslöser ist ein aktuelles Urteil. Darin heißt es, dass Wohngebäudeversicherer Schäden durch Rauch, Asche und Ruß nur decken müssen, wenn es physische Veränderungen gegeben hat. Bisher reichte es, wenn die Nutzung des Hauses beeinträchtigt war. Das Urteil bringt auch zusätzliche Unsicherheit über die Höhe der versicherten Schäden.
Mitversicherung: Was darf der Führende?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Abdeckung von Großrisiken, hauptsächlich im Bereich der industriellen Sachversicherung, ist es weit verbreitet, die Risiken im Rahmen einer sogenannten offenen Mitversicherung durch mehrere Versicherer zu decken. Trotz der großen praktischen Bedeutung ist das durch die gemeinsame Deckung entstehende Innenverhältnis der Versicherer häufig nur rudimentär geregelt. Es bleibt offen, mit welchen konkreten Befugnissen der führende Versicherer ausgestattet ist. Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts sorgt für mehr Klarheit und stärkt die Rolle des Führenden.














