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Hui BU – das Versicherungsgespenst!

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ein Gespenst geht um in Deutschland – es ist das Gespenst der Arbeitskraftabsicherung. Selten sind sich alle Akteure am Markt so einig wie bei diesem Thema: Ein Must-have. Für jeden. Und alle. Gebetsmühlenartig wiederholen dann Versicherer, Vertrieb, echte und selbsternannte Experten, Verbände und immer mehr auch Politiker das Mantra der Arbeitskraftabsicherung: Versicherungsnehmer aller Länder, versichert Euch! Doch wie es so ist mit Gespenstern, so manches lässt einen gruseln. Ein solches Schreckgespenst ist die fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung.

Makler auf Kollisionskurs

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Pressekonferenz des Verbands Deutscher Versicherungsmakler und Guy Carpenter Rückversicherungsworkshop.

Herbert Fromme

Spiel mit dem Feuer

 Herbert Frommes Kolumne  Vor zwei Jahren wurde das Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen. Es beschränkt die Beteiligung von Kunden an den Bewertungsreserven und begrenzt die Höhe der Abschlussprovision, die Lebensversicherer bilanziell ansetzen können. Aber immer noch versuchen eine Reihe von Versicherern, Maklern und Großvertrieben, die alten Provisionshöhen mit Macht zu erhalten. Die Berliner Finanzpolitiker beobachten das mit Interesse, eine Gesetzesverschärfung erscheint möglich. Die beteiligten Makler unterminieren das Grundprinzip ihres Berufsstands: dass sie im Kundeninteresse handeln und sich beim Abschluss einer Versicherung nicht von der Höhe der Provision leiten lassen dürfen.

Die Eventversicherung nach einer turbulenten Saison

 Meinung am Mittwoch  Die Eventversicherer haben in den ersten drei Quartalen dieses Jahres außergewöhnliche Turbulenzen erlebt. So erzwang das Wetter die Verschiebung des Düsseldorfer Rosenmontagszugs und den Abbruch mehrerer großer Rockfestivals. Zugleich hat die Bedrohung durch Terror zugenommen. Trotzdem gilt auch in Zukunft: Wer seine Veranstaltung sorgfältig vorbereitet und seine Risiken klar definiert, wird den passenden Versicherungsschutz bekommen.

Managerhaftung: ein Horrorszenario und zehn Policen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wenn über zivil- und strafrechtliche Risiken aus Geschäftsleitungs- oder Aufsichtsratstätigkeiten sowie deren Versicherung gesprochen wird, dann ist die Vielfalt der angebotenen Deckungen unüberschaubar. Hierbei geht es nicht darum, welche D&O-Police unter mehr als 40 Anbietern denn die Beste ist. Die Frage ist vielmehr, ob die vom Unternehmen abgeschlossene D&O-Versicherung allein genügt. Je haftungsintensiver das Risikoprofil, desto umfangreicher gestaltet sich der Versicherungsschutz nicht nur die Deckungssummen betreffend. Auch die Anzahl der unterschiedlichen Produkte ist beachtlich, worüber der nachfolgend geschilderte Haftungsfall einen Einblick geben mag.

Dunkle Wolken über Monte Carlo

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Branchentreffen der Rückversicherer in Monte Carlo und Naturgefahrenkonferenz des GDV

Herbert Fromme

Degradierte Risk Manager

 Herbert Frommes Kolumne  Das Fachsymposium des frisch fusionierten Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) in München bringt knapp 200 Einkäufer und Risikomanager der Industrie mit 500 Anbietern, Anwälten, Maklern, Headhuntern und anderen Dienstleistern zusammen. Die Veranstaltung ist wie immer hervorragend organisiert. Makler und Risikoträger hofieren die Teilnehmer aus der Industrie. Aber das kann den unheilvollen Trend nicht verbergen, dass die GVNW-Mitglieder in ihren Unternehmen an Einfluss verlieren. Grund sind Fehler des Berufsstands und von Vorständen, vor allem Finanzvorständen, in den Unternehmen. Höchste Zeit, etwas zu ändern.

Niedrigzinsen: Wegschauen ist auch keine Lösung

 Meinung am Mittwoch  Den Lebensversicherern geht es angesichts der Niedrigzinsen immer schlechter. Die Kapitalanforderungen nach Solvency II bilden dies aber nur unzureichend ab. Die neuen Regeln ignorieren nicht nur Risiken aus Staatsanleihen. Auch die Ultimate Forward Rate (UFR) – der langfristige risikolose Zinssatz, mit dem die Lebensversicherer ihre Rückstellungen kalkulieren – ist unrealistisch hoch angesetzt. Die Neuberechnung der UFR, auf die die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa drängt, wird daran auch nicht viel ändern. Stattdessen ist eine neue Wirtschaftspolitik nötig.

Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Ein Medizinproduktehersteller muss für die Kosten einer Operation zum Austausch eines Herzschrittmachers haften, auch wenn das Produkt nur potenziell fehlerhaft war. Das hat der Bundesgerichtshof nach Vorlage beim Europäischen Gerichtshof entschieden. Trotz der Entscheidung sind zahlreiche Unklarheiten verblieben. Bei vergleichbaren Austauschaktionen wird die Frage nach der Medizinproduktehaftung wohl wieder Gerichte beschäftigen. Das befeuert die Diskussion um die Einführung einer EU-weiten Pflichtversicherung, da viele Hersteller keine ausreichende Produkthaftpflichtdeckung haben.

Hauptfeind Vergleichsportale

 Kommentar  Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und der Online-Makler Knip haben ihren Streit beigelegt. Das Fintech-Unternehmen ist neues Mitglied des Verbands geworden. Angesichts der harschen Kritik, die Verbandspräsident Michael Heinz in der Vergangenheit an Knip und anderen Fintechs geübt hat, ist das überraschend. Es zeigt aber auch, dass die traditionellen Makler nicht die Online-Makler als größte Bedrohung sehen, sondern Vergleichsportale wie Check 24. Das könnte sich als Fehleinschätzung erweisen.

Elementargefahren: Warum keine Pflichtversicherung?

 The Long View – Der Hintergrund  Versicherer und Rückversicherer warnen vor den Folgen des Klimawandels – doch versichern wollen sie diese Risiken nicht, jedenfalls nicht über eine Pflichtversicherung gegen Elementargefahren. Dabei ließe sich so eine Versicherung recht kostengünstig organisieren, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Über ein Bonus-Malus-System wären nach wie vor auch Anreize zur Schadenverhütung möglich – und der Staat beziehungsweise die Steuerzahler müssten nicht nach jeder Katastrophe die finanzielle Feuerwehr spielen.

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