Zahlreiche Versicherungsnehmer des Insurtechs Element sind der Aufforderung gefolgt, noch offene Schadenansprüche und Prämienrückerstattungen beim Insolvenzverwalter Friedemann Schade anzumelden. Er berichtet im Nachgang zur ersten Gläubigerversammlung von 11.000 Forderungen und rechnet in den kommenden Wochen mit einer weiterhin hohen Anzahl an Anmeldungen. Zudem hat Schade ein Partnerunternehmen von Element verklagt, das sich weigert, seinen Pflichten in Sachen Vertragsbetreuung und Schadenregulierung nachzukommen.
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Wirecard: EY entgeht Musterverfahren
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Auseinandersetzung mit tausenden Wirecard-Anlegern konnte EY einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied jüngst, dass die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht im Musterverfahren zu klären seien. Ob die Entscheidung „hundertprozentig falsch“ ist, wie Musterklägeranwalt Peter Mattil verlautbarte, muss nun der Bundesgerichtshof klären. Sollten die Anleger auch dort Schiffbruch erleiden, würden Schadenersatzansprüche gegen EY in weite Ferne rücken. Schon jetzt zeigt das Verfahren, wie „Mammutverfahren“ in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten die Justiz an die Grenzen bringen.
Wochenspot: Zwei Pleiten und eine Rettung
Wochenspot – der Podcast Regelmäßig gibt es den Versicherungsmonitor auch zum Hören. In dieser Ausgabe des Wochenspots sprechen Redakteurin Katrin Berkenkopf und Herausgeber Herbert Fromme über die Insolvenzfälle Element und Cogitanda – von denen einer nun gerettet scheint, der andere ist dagegen endgültig am Ende.
Element: Keine Schadenfälle mit Rentenanspruch
Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Kunden und Geschädigte mit Rentenansprüchen aus Haftpflicht- und Unfallversicherungen bei der Insolvenz des Insurtechs Element in die Röhre schauen könnten. Diese Ansprüche sind laut Versicherungsaufsichtsgesetz mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März bereits erloschen. Der Insolvenzverwalter gibt zwar Entwarnung: Es gibt keine Schadenfälle mit Rentenansprüchen. Doch die Diskussionen zeigen, dass beim Schutz der Versicherten bei der Insolvenz von Schaden- und Unfallversicherern gefährliche Lücken klaffen.
Element ist endgültig insolvent
Kurz nach der Äußerung des vorläufigen Insolvenzverwalters Friedemann Schade, dass Element nicht mehr zu retten sei, ist es nun so weit: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Die allermeisten der rund 320.000 Verträge des Digitalversicherers werden mit Ablauf des 1. April automatisch enden. Insolvenzverwalter Schade spricht von 15.000 bis 20.000 Schadengläubigern, die nun ihre Ansprüche anmelden können. Ob alle Schäden noch vollständig reguliert werden können, ist unklar.
Element-Insolvenz nicht mehr vermeidbar
Der Versuch, noch einen Käufer für die Bestände des kriselnden Insurtechs Element zu finden, ist gescheitert. Eine Insolvenz ist laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter Friedemann Schade nicht mehr abzuwenden. Ein Sprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der FAZ. Das endgültige Insolvenzverfahren wird das Amtsgericht Charlottenburg wohl Anfang März eröffnen. Für den Hauptinvestor, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, ist das ein schwerer Schlag.
BaFin: Element-Kunden haben Kündigungsrecht
Bisher sah es so aus, als ob Kunden des insolventen Insurtechs Element nicht so einfach aus ihren Verträgen herauskommen – auch wenn nicht garantiert ist, ob der Versicherer Schäden noch in vollem Umfang zahlen kann. Jetzt teilt die BaFin mit, dass die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Zuvor hatte der Bund der Versicherten eine frühzeitigere Information der Versicherten im Insolvenzfall gefordert, inklusive der Möglichkeit, Verträge unverzüglich beenden zu können.
FWU Luxemburg wird aufgelöst
Das Bezirksgericht Luxemburg hat die Auflösung des Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux angeordnet. Zuvor hatte die Finanzaufsicht Commissariat aux Assurances einen Sanierungsplan für das Unternehmen abgelehnt. Die FWU Life Lux war mit 253 Mio. Euro Prämieneinnahmen im Jahr 2023 die größere der beiden wichtigsten Töchter der Münchner FWU, die von der Familie Dirrheimer kontrolliert wird. Die deutlich kleinere Schwestergesellschaft FWU Life Austria in Wien ist weiterhin aktiv. Das Schicksal der Muttergesellschaft FWU in München scheint jedoch besiegelt.
BdV fordert frühere Insolvenz-Information
Kunden des insolventen Insurtechs Element, deren Verträge sich zum Jahreswechsel automatisch verlängert haben, können Prämien nicht einfach mit einem Widerruf der SEPA-Lastschrift zurück auf ihr Konto buchen lassen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Auch bei einem beantragten Insolvenzverfahren sind sie verpflichtet, die Prämien weiter zu zahlen. Die Verbraucherschützer fordern eine frühzeitigere Information der Versicherten in Insolvenzfällen, damit diese die Chance haben, die Verträge rechtzeitig zu beenden.
D&O-Versicherer in der Seifenblase
Die Preise in der D&O-Versicherung sinken mittlerweile wieder deutlich. Das werde sich in einigen Jahren rächen, prophezeite Daniel Messmer, D&O-Experte beim Rückversicherer Swiss Re, auf der Euroforum-Haftpflicht-Tagung in Köln. Die Branche lebe in einer Seifenblase und ignoriere die Marktrealität, schimpfte er. Miriam Marx vom Makler GGW Next äußerte sich besorgt darüber, wie sich eine Zunahme von D&O-Fällen auf die Schadenbearbeitung der Versicherer auswirken wird. Denn schon jetzt mache sich der Fachkräftemangel bemerkbar.
D&O: Keine automatische Kündigung bei Insolvenz
Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Insolvenzgeschehen ist ein, wenn nicht gar der wesentliche Risikotreiber für Manager und ihre D&O-Versicherer. Manche D&O-Versicherer versuchen daher, sich im Fall der Insolvenz versicherter Unternehmen schnellstmöglich von dem Risiko zu trennen. Die im Markt verwendeten Klauseln reichen von Sonderkündigungsrechten bis hin zu sogenannten Insolvenzlösungsklauseln, die eine automatische Vertragsbeendigung bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorsehen. Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit einer solchen Klausel verneint. Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Auswirkungen.
Element, Haftpflicht und große Umbrüche
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Pressekonferenz der BaFin, die jährliche Euroforum-Haftpflichtkonferenz und der Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung in Bergisch-Gladbach






