Die Anlagetochter der Signal Iduna, Hansainvest, hat nach Medienberichten Strafanzeigen gegen ehemalige Manager der insolventen Signa-Gruppe von Firmengründer René Benko gestellt. Sie fühlt sich betrogen, weil Kapitalanlagegelder nicht in vereinbarte Projekte geflossen, sondern innerhalb des Firmenkonglomerats weitergeleitet worden sein sollen. Hansainvest erlitt nach der Pleite einen Verlust von 60 Mio. Euro, weil sie über sogenannte Genussscheine in verschiedene Signa-Immobilienprojekte in Deutschland und Österreich investiert hatte.
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D&O: Keine Beweislastumkehr im Direktprozess
Legal Eye – Die Rechtskolumne In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob im Direktprozess gegen Versicherer die gesetzliche Verschuldensvermutung nach Paragraf 93 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden: Sie gilt auch im Direktprozess. Der D&O-Versicherer muss daher beweisen, dass die Geschäftsleitung bei Zahlungen nach Insolvenzreife kein Verschulden trifft.
Coalition: Dynamische Preise und schlanke Fragebögen
Exklusiv Seit rund einem Jahr ist der US-Cyber-Assekuradeur Coalition auch in Deutschland aktiv. Das Unternehmen setzt auf Sicherheitsscans, schlanke Fragebögen und Honeypots für Hacker. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor spach Martin Swider, Head of Business Development für Coalition in Deutschland, darüber, wie das dynamische Pricing von Coalition funktioniert, und warum das Unternehmen glaubt, Einfallstore für Hacker besser als die Konkurrenz erkennen zu können.
Warum Element zum Eigentor werden kann
Herbert Frommes Kolumne Die Insolvenz des Berliner Start-ups Element kann weitreichende Folgen haben, die weit über die Probleme für die Betroffenen hinausgehen. Sie liefert all jenen Munition, die sich für einen Zwangs-Rettungsfonds für die Schaden- und Unfallversicherung einsetzen, wie es ihn für die Lebens- und für die Krankenversicherer bereits gibt. Bislang haben die deutschen Versicherer und die BaFin auf EU-Ebene argumentiert, ein solcher Rettungsfonds sei unnötig, weil Insolvenzen in der Schaden- und Unfallversicherung praktisch nicht vorkommen. Aber genau das ist jetzt passiert.
Solarworld-Pleite droht D&O-Schaden zu werden
Exklusiv Der Photovoltaik-Anbieter Solarworld galt einmal als Vorzeigeunternehmen für die Energiewende in Deutschland. Dann kam die Konkurrenz aus China und Solarworld ging pleite. Seit fast drei Jahren läuft ein Prozess gegen das Management. Der Insolvenzverwalter fordert mehr als 700 Mio. Euro Schadenersatz. Solarworld hatte eine D&O-Deckung von rund 100 Mio. Euro, die von Axa XL geführt wird.
Greensill-Pleite wird D&O-Fall
Der Zusammenbruch des Finanzkonzerns Greensill und der Greensill-Bank in Bremen 2021 hat nun die D&O-Versicherer erreicht. Der Insolvenzverwalter hat zivilrechtliche Ansprüche gegen ehemalige Vorstände des Unternehmens geltend gemacht. Der Fall birgt einigen Sprengstoff, da vorsätzliches Handeln der Verantwortlichen im Raum steht, dann müssten die Versicherer nicht zahlen. Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters laufen auch noch strafrechtliche Ermittlungen.
Element: 11.000 Forderungen und eine Klage
Zahlreiche Versicherungsnehmer des Insurtechs Element sind der Aufforderung gefolgt, noch offene Schadenansprüche und Prämienrückerstattungen beim Insolvenzverwalter Friedemann Schade anzumelden. Er berichtet im Nachgang zur ersten Gläubigerversammlung von 11.000 Forderungen und rechnet in den kommenden Wochen mit einer weiterhin hohen Anzahl an Anmeldungen. Zudem hat Schade ein Partnerunternehmen von Element verklagt, das sich weigert, seinen Pflichten in Sachen Vertragsbetreuung und Schadenregulierung nachzukommen.
Wirecard: EY entgeht Musterverfahren
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der Auseinandersetzung mit tausenden Wirecard-Anlegern konnte EY einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied jüngst, dass die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht im Musterverfahren zu klären seien. Ob die Entscheidung „hundertprozentig falsch“ ist, wie Musterklägeranwalt Peter Mattil verlautbarte, muss nun der Bundesgerichtshof klären. Sollten die Anleger auch dort Schiffbruch erleiden, würden Schadenersatzansprüche gegen EY in weite Ferne rücken. Schon jetzt zeigt das Verfahren, wie „Mammutverfahren“ in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten die Justiz an die Grenzen bringen.
Wochenspot: Zwei Pleiten und eine Rettung
Wochenspot – der Podcast Regelmäßig gibt es den Versicherungsmonitor auch zum Hören. In dieser Ausgabe des Wochenspots sprechen Redakteurin Katrin Berkenkopf und Herausgeber Herbert Fromme über die Insolvenzfälle Element und Cogitanda – von denen einer nun gerettet scheint, der andere ist dagegen endgültig am Ende.
Element: Keine Schadenfälle mit Rentenanspruch
Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Kunden und Geschädigte mit Rentenansprüchen aus Haftpflicht- und Unfallversicherungen bei der Insolvenz des Insurtechs Element in die Röhre schauen könnten. Diese Ansprüche sind laut Versicherungsaufsichtsgesetz mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März bereits erloschen. Der Insolvenzverwalter gibt zwar Entwarnung: Es gibt keine Schadenfälle mit Rentenansprüchen. Doch die Diskussionen zeigen, dass beim Schutz der Versicherten bei der Insolvenz von Schaden- und Unfallversicherern gefährliche Lücken klaffen.
Element ist endgültig insolvent
Kurz nach der Äußerung des vorläufigen Insolvenzverwalters Friedemann Schade, dass Element nicht mehr zu retten sei, ist es nun so weit: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Die allermeisten der rund 320.000 Verträge des Digitalversicherers werden mit Ablauf des 1. April automatisch enden. Insolvenzverwalter Schade spricht von 15.000 bis 20.000 Schadengläubigern, die nun ihre Ansprüche anmelden können. Ob alle Schäden noch vollständig reguliert werden können, ist unklar.
Element-Insolvenz nicht mehr vermeidbar
Der Versuch, noch einen Käufer für die Bestände des kriselnden Insurtechs Element zu finden, ist gescheitert. Eine Insolvenz ist laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter Friedemann Schade nicht mehr abzuwenden. Ein Sprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der FAZ. Das endgültige Insolvenzverfahren wird das Amtsgericht Charlottenburg wohl Anfang März eröffnen. Für den Hauptinvestor, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, ist das ein schwerer Schlag.
BaFin: Element-Kunden haben Kündigungsrecht
Bisher sah es so aus, als ob Kunden des insolventen Insurtechs Element nicht so einfach aus ihren Verträgen herauskommen – auch wenn nicht garantiert ist, ob der Versicherer Schäden noch in vollem Umfang zahlen kann. Jetzt teilt die BaFin mit, dass die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Zuvor hatte der Bund der Versicherten eine frühzeitigere Information der Versicherten im Insolvenzfall gefordert, inklusive der Möglichkeit, Verträge unverzüglich beenden zu können.









