Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vor dem Hintergrund von Solvency II und der Niedrigzinsphase nehmen Unternehmensübernahmen auch im deutschen Versicherungsmarkt zu. Dabei müssen Inhaber von Versicherungsunternehmen bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen, um überhaupt eine Unternehmensbeteiligung erwerben oder halten zu dürfen. Dies gilt allerdings nur für Inhaber bedeutender Beteiligungen. Wann eine bedeutende Beteiligung vorliegt und wer als Investor in Betracht kommt, bedarf in der Praxis regelmäßig der intensiven Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde.
Archiv ‘Investoren’
Hannover Rück will Aktionäre erfreuen
Der Rückversicherer denkt darüber nach, in den nächsten Jahren Sonderdividenden zu zahlen oder Aktien zurückzukaufen. Der Grund ist überschüssiges Kapital, für das Hannover Rück in dem weichen Markt keine Verwendung findet.
Swiss Re glaubt an kurze Schwächephase
Der Rückversicherer Swiss Re erwartet für 2013 einen weiteren Rückgang der Preise für Naturkatastrophenrisiken. Ab 2014 soll das Segment aber wieder in ruhiges Fahrwasser geraten. In anderen Sparten bleiben die Prämien stabil.
Monte Carlo: Makler haben Oberwasser
Die großen Rückversicherungsmakler sind die Gewinner des Zustroms an frischem Kapital in die Branche. Unternehmen wie Aon Benfield, Guy Carpenter und Willis Re haben künftig viel mehr Kapazität für ihre Kunden. Sie gewinnen auch an Einfluss. Die Rückversicherer versuchen, die Veränderung kleinzureden.



