Archiv ‘PKV’

Krankenversicherer im Innovationsrennen

 Meinung am Mittwoch  Die digitale Transformation im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung ist bereits Realität. Die Anbieter liefern sich ein internationales Innovationsrennen. Sie müssen sich den Kontakt zum Kunden und dessen Daten sichern, um ihre Angebote deutlich individueller und flexibler gestalten zu können. Allerdings müssen sich die neuen Geschäftsmodelle mit den strengen Regularien des deutschen Gesundheitssystems vereinen lassen – und gleichzeitig genügend Flexibilität für kommende Disruptionen bieten. Das ist die Krux bei der Digitalisierung der Krankenversicherung.

Verhandlung über PKV-Treuhänder im Dezember

In der juristischen Auseinandersetzung über die Rolle der Treuhänder bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Ende in Sicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den 19. Dezember eine Verhandlung zum Thema angesetzt. Für die PKV ist der Termin von entscheidender Bedeutung. Zwar geht es in dem Verfahren nicht um die sachliche Richtigkeit der Beitragserhöhungen, sondern um ihre formelle Wirksamkeit. Erklärt der BGH die Beitragserhöhung wegen der fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders aber für unwirksam, kommen riesige Rückforderungen auf die Versicherer zu. Dann müssen die Anpassungen neu festgelegt werden, der Aufwand wäre enorm.

Bahr fordert neue PKV

Die privaten Krankenversicherer (PKV) stehen vor einem enormen Umbruch: Sie brauchen ein neues Selbstverständnis und ein anderes Verhältnis zu den Kunden, glaubt Daniel Bahr, Vorstand der Allianz Private Krankenversicherung. Um die interessante Zielgruppe der 20- bis 40-Jährigen zu erreichen, sollten sich die PKV-Anbieter an Internetunternehmen wie Amazon und am Kaufverhalten der Leute im Internet orientieren, sagte er auf dem 23. Kölner Versicherungssymposium. Angesichts eines stagnierenden Marktes im Kerngeschäftsfeld Vollversicherung sind gute Argumente und Services wichtiger denn je, weiß Bahr.

DFV startet betriebliche Pflegezusatzversicherung

Die Deutsche Familienversicherung (DFV) hat eine betriebliche Pflegezusatzversicherung im Rahmen des Sozialpartner-Modells entwickelt. Zusammen mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und dem Düsseldorfer Henkel-Konzern startet die DFV das Angebot „Care Flex“ für alle rund 9.000 Henkel-Mitarbeiter in Deutschland. Der Schutz ist für die Angestellten in der Basis-Variante kostenlos, gegen Aufpreis lassen sich Leistungen ergänzen und Familienmitglieder mitversichern. Die Pflegezusatzversicherung wurde von IG BCE und Henkel tarifvertraglich geregelt. Finanziert wird der Schutz über einen arbeitgeberfinanzierten Demografie-Fonds.

Herbert Fromme

Die große Erleichterung

 Herbert Frommes Kolumne  Die Erleichterung bei den Versicherern ist überall spürbar, seit die Regierung die Formel für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR) geändert hat. Dazu haben sie allen Grund. Gerade kleine und mittlere Unternehmen hätte die alte Formel – einst von Aktuaren im Vorstandsrang bei deutschen Versicherern entwickelt – stranguliert. Der GDV kann dabei einen großen Lobbyerfolg verbuchen: ZZR-Erleichterung und Provisionsdeckel wurden nicht in einem Paket beschlossen, wie Teile der SPD angestrebt hatten. Jetzt geht es darum, wie die Branche mit dem Deckel umgeht. Wenn sie ihn verhindert, hat sie nichts gewonnen.

BaFin verteidigt Provisionsdeckel

Sollen beim Vertrieb von Lebensversicherungen Fehlanreize verhindert und die Effektivkosten stärker gesenkt werden, gibt es kein geeigneteres Mittel als einen Provisionsdeckel. Diesen Standpunkt vertrat Kay-Uwe Schaumlöffel, Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsicht BaFin, auf einer Vertriebskonferenz in Köln. Ohne eine gesetzliche Maßnahme bliebe es lediglich bei Leitlinien und Rundschreiben durch die BaFin. Auch drohende Umgehungsmöglichkeiten, die in der privaten Krankenversicherung nach der Einführung einer Provisionsbegrenzung vor sechs Jahren zu beobachten waren, sind Schaumlöffel zufolge kein Grund, in der Lebensversicherung auf einen Deckel zu verzichten.

Ottonova stellt sich auf Deutschlandtour vor

Der junge Krankenversicherer Ottonova tourt derzeit durch Deutschland, um sich Maklern, potenziellen Kunden und anderen Interessenten vorzustellen. Trotz digitaler Technik und moderner Prozesse bleibt die persönliche Vorstellung offenbar unerlässlich. Der Münchener Krankenversicherer erklärte am Montagabend in Düsseldorf sein Konzept und warb um Vertrauen. Die Teilnehmerzahl war überschaubar, dennoch kamen etliche Fragen zu Ottonovas Angebot auf. Maximilian Rast, Chief Marketing Officer, und Felix Kugelmann, Chief Underwriting Officer von Ottonova, antworteten und berichteten über die Startphase des Versicherers.

Tarifwechselberatung ist Makler-Leistung

Jetzt steht es fest: Versicherungsmakler wie MLP dürfen Kunden beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung beraten und dafür auch ein Honorar nehmen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist rechtskräftig geworden, da der Bund der Versicherten die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen hat. Hintergrund ist ein Urteil des BGH, der einen Versicherten dazu verpflichtet hatte, einem Makler für die erfolgreiche Unterstützung beim Tarifwechsel ein Honorar zu zahlen.

Streit um Vergütung bei PKV-Sozialtarifen

Eine wissenschaftliche Kommission soll die Vergütungssysteme für die private und die gesetzliche Krankenversicherung neu bewerten und Reformvorschläge machen. Hintergrund ist die Abbildung des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts. Die sogenannten Sozialtarife der PKV fallen allerdings nicht in das Aufgabengebiet der Honorarkommission. Das ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Linken-Politikers Andreas Kessler. Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es durch die niedrigere Vergütung in den Sozialtarifen keine Probleme. Kessler sieht das anders und kritisiert, dass das Gesundheitsministerium diese Regelungslücke ignoriert.

Portabilität der Alterungsrückstellungen diskutieren

 Meinung am Mittwoch  Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ist immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen, sowohl in der Politik als auch bei den Versicherten. Als digitaler Direktversicherer bekommen wir gerade von den Versicherten häufig den Unmut über die derzeitige Regelung mit. Immer wieder müssen wir Kunden erklären, dass sie wegen ihrer langfristigen Zugehörigkeit zu einem privaten Krankenversicherer bei einem Wechsel viel Geld verlieren. Sie haben selten Verständnis dafür. Es ist an der Zeit, dass die Branche sich intensiv mit der Möglichkeit der uneingeschränkten Portabilität beschäftigt und die Umsetzbarkeit ernsthaft diskutiert.

BdV will BGH-Urteil zur Tarifwechselberatung

Die Frage, ob Versicherungsmakler wie MLP die Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung unabhängig von einer Versicherungsvermittlung anbieten dürfen, sollte vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden, findet der Bund der Versicherten (BdV). Er hat deshalb Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe im Sommer die Klage der Verbraucherschützer gegen MLP zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen hatte. Der BGH hat über die Beschwerde noch nicht entschieden.

Nächste Runde im Streit um Zusatzpolicen

In der gerichtlichen Auseinandersetzung über das Angebot von Zusatzversicherungen geht die AOK Rheinland/Hamburg in die Revision beim Bundessozialgericht. Der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann sieht gute Chancen, dass es den gesetzlichen Krankenkassen letztlich erlaubt bleibt, ihren Versicherten entsprechende Angebote zu machen. Da die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg auch Kunden mit einer Vorerkrankung offenstehen, sind sie seiner Meinung nach keine wirkliche Konkurrenz zu den Angeboten der privaten Krankenversicherer. Schließlich sei deren Geschäft durch den Vorstoß der Krankenkassen nicht eingebrochen.

Zusatzversicherungen sind für die GKV tabu

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine Wahltarife anbieten, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter haben der AOK Rheinland/Hamburg damit den Großteil ihrer Kostenerstattungstarife untersagt, mit denen sie seit Jahren den Zusatzpolicen der privaten Krankenversicherer Konkurrenz macht. Dazu gehören Angebote für Auslandsbehandlungen oder für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Tarife für Vorsorgeleistungen für Zahngesundheit und für häusliche Krankenpflege darf die AOK Rheinland/Hamburg dagegen weiter anbieten. Geklagt hatte die Continentale Krankenversicherung. Die AOK hat noch nicht entschieden, ob sie Revision einlegt.

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner