Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch seine Rechtsprechung zu möglichen Stornoabzügen der Versicherer fortgesetzt und Lücken geschlossen. Kunden erhalten mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. Weitergehende Forderungen lehnte das Gericht ab. … Lesen Sie mehr ›