Die D&O-Versicherer sollten alles daransetzen, ihre vertraglichen Zusagen einzuhalten, um nicht das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der D&O-Versicherung zu gefährden. Das gilt analog für die Vertrauensschaden-Versicherer. Leider sind immer wieder Diskrepanzen zwischen den Versicherungsbedingungen und dem Verhalten der Versicherer im Schadenfall zu beobachten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.
Legal Eye – Die Rechtskolumne
Reform der Produkthaftung: Herausforderungen für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Technologische Entwicklungen und veränderte Wertschöpfungsketten stellen die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung vor Herausforderungen. Digitale Produkte und Services, KI-gestützte Anwendungen sowie globale Lieferketten verändern die Risikolandschaft und machen eine Anpassung bestehender Deckungskonzepte erforderlich. Auch die regulatorischen Entwicklungen – insbesondere die Reform des EU-Produkthaftungsrechts sowie die zunehmende Regulierung im Bereich des öffentlichen Produktsicherheitsrechts – müssen die Versicherer bei der Produktgestaltung berücksichtigen, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei der Kanzlei Clyde & Co.
Das Ende des ewigen Widerrufsrechts
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts markiert das Ende des sogenannten ewigen Widerrufsrechts bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch wenn keine kurzfristige Entlastung der Lebensversicherer in Bezug auf Altverträge zu erwarten ist, entfaltet die Reform strukturelle Wirkung – etwa mehr Klarheit in der Rückstellungspraxis, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner.
„Jeder gegen jeden“ – Das Abwehrkostenrisiko im Aufsichtsratshaftungsfall
Die jüngsten Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates geben Anlass, die Besonderheiten zu betrachten, die sich bei der versicherungstechnischen Behandlung von Aufsichtsratshaftungsfällen in der D&O-Versicherung zeigen, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV. Schließlich besteht ein hohes Risiko, dass die Versicherungssumme einer Unternehmens-D&O nicht ausreicht – vor allem, wenn „jeder gegen jeden“ seine Rechte sichern will.
Auch bei Stillstand der Geschäfte bleibt der Aufsichtsrat in der Pflicht
Aufsichtsräte müssen notwendige Berichte von Vorständen aktiv einfordern, wenn diese sie nur unzureichend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft auf dem Laufenden halten. Das gilt selbst bei einem Stillstand der Geschäftstätigkeit, hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich deutlich gemacht. Kommen Aufsichtsratsmitglieder dem nicht nach, setzen sie sich einem erheblichen persönlichen Haftungsrisiko aus, schreibt Jörg Heilmann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
Doppelter Schutz mit Tücken: Unternehmens-D&O vs. persönliche D&O
Eine persönliche D&O-Versicherung kann als entscheidender Rettungsschirm fungieren, wenn die Unternehmens-D&O an ihre Grenzen stößt. Allerdings ist das Nebeneinander beider Policen mit Blick auf eine reibungslose Schadenabwicklung nicht immer ganz unproblematisch. Eine klare Abstimmung ist vonnöten, schreibt Stefan Steinkühler, Rechtsanwalt und Experte für Managerhaftung.
Geldbußendeckung: Umstritten, aber gefragt
Unternehmen sehen sich immer stärkeren Compliance-Risiken gegenüber. Vor diesem Hintergrund wächst das Interesse an Deckungskonzepten zur Versicherung von Geldbußen, schreibt Dan Schilbach, Counsel bei der Kanzlei Clyde & Co. Die Versicherbarkeit von Geldbußen ist allerdings umstritten und auch durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung entsprechender Versicherungsbedingungen.
Hybride Kriegsführung: Wann greift der Kriegsausschluss bei Cyberangriffen?
Cyberangriffe gehören zur Realität wirtschaftlicher Risiken. Staaten und staatlich unterstützte Akteure nutzen digitale Angriffe, um strategische Ziele zu verfolgen, politische Gegner zu schwächen und kritische Infrastruktur sowie Industrieunternehmen zu stören. Cyberpolicen reichen nicht immer aus, um mit einer Cyberattacke verbundene Vermögensschäden abzusichern, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Cyberangriffe unter den Kriegsausschluss fallen und somit der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Zwischen den (Rechts-)Welten
Internationale tätige Unternehmen müssen sich mit verschiedenen rechtlichen Umgebungen auseinandersetzen. Die Schwierigkeiten liegen auf der Hand: Was in dem einen Staat als normaler Umgang unter Geschäftsleuten angesehen wird, kann in dem anderen Land Korruptionsvorwürfe begründen. Probleme können dabei nicht nur an den geopolitischen Bruchlinien durch Sanktionen und Gegensanktionen entstehen, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV. Das zeigt der Fall eines französischen Cloudanbieters in Kanada.
NIS-2-Umsetzungsgesetz: Chefsache Cybersicherheit
Vor kurzem ist mit einiger Verzögerung das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Es erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und postuliert vor allem eine Vielzahl neuer Pflichten für bestimmte als „wichtig“ beziehungsweise „besonders wichtig“ eingestufte Unternehmen, erläutert Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wann Versicherungsmakler für eine Unterversicherung haften
Versicherungsmakler sollten besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und der regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssummen vorgehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und Inflation. Ansonsten laufen sie Gefahr, für eine Unterversicherung haftbar gemacht zu werden, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Essen zeigt. Es ist auch Schnelligkeit bei der Beratung gefragt, schreibt Rechtsanwalt Stefan Steinkühler.
NIS-2 & Cyber: Zwischen Regulierungsdruck und weichem Markt
Das am 13. November 2025 vom Bundestag verabschiedete NIS-2-Umsetzungsgesetz novelliert das BSI-Gesetz und bringt damit verschärfte Vorgaben zum Cyber-Risikomanagement mit sich. Diese werden sich auch auf die Cyber- und die D&O-Versicherung auswirken – in einer Zeit, in der infolge des intensiven Wettbewerbs in Teilen des Marktes Zeichnungsstandards und Preise eher sinken, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co.
Sanktionsklauseln: Versicherer zwischen Rechtspflichten und globalen Sanktionen
Sanktionen sind angesichts politischer Unsicherheiten, ständig aktualisierter Sanktionslisten und globaler Konflikte zu einem Risikofaktor für die Versicherungswirtschaft geworden. Sanktionsklauseln in Versicherungsverträgen sollen Versicherer davor schützen, durch die Zahlung von Versicherungsleistungen an sanktionierte Personen, Unternehmen oder für sanktionierte Güter unbeabsichtigt gegen nationale oder internationale Sanktionsvorschriften zu verstoßen. In der Praxis erweist sich die rechtssichere Gestaltung der Klauseln als anspruchsvoll, da häufig unklar bleibt, in welchen Fällen und mit welchen Rechtsfolgen sie tatsächlich greifen.
SMCs: Der falsche Weg in die richtige Richtung
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas will die EU unter anderem den Mittelstand von regulatorischen Lasten befreien und führt dazu eine neue Unternehmensklasse ein, die sogenannten Small Mid-Cap Companies (SMCs). Für die betroffenen Unternehmen ist das grundsätzlich eine gute Nachricht. Um ihnen allerdings kurzfristig eine schneller spürbare regulatorische Erleichterung zugutekommen zu lassen, wäre eine andere Vorgehensweise sinnvoller gewesen.
BGH schafft mehr Klarheit bei Vergleichssperrfrist
Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur organhaftungsrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals hat viel Aufmerksamkeit erhalten. Weniger Beachtung haben bislang hingegen die klarstellenden Ausführungen des BGH zur gesetzlichen Sperrfrist von drei Jahren gefunden, die in der Unternehmenspraxis die Möglichkeit einvernehmlicher Erledigungen von Organhaftungs- und damit korrespondierender D&O-Deckungsansprüche erheblich beeinflusst.






