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NIS-2 & Cyber: Zwischen Regulierungsdruck und weichem Markt

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Das am 13. November 2025 vom Bundestag verabschiedete NIS-2-Umsetzungsgesetz novelliert das BSI-Gesetz und bringt damit verschärfte Vorgaben zum Cyber-Risikomanagement mit sich. Diese werden sich auch auf die Cyber- und die D&O-Versicherung auswirken – in einer Zeit, in der infolge des intensiven Wettbewerbs in Teilen des Marktes Zeichnungsstandards und Preise eher sinken, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co.

Sanktionsklauseln: Versicherer zwischen Rechtspflichten und globalen Sanktionen

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Sanktionen sind angesichts politischer Unsicherheiten, ständig aktualisierter Sanktionslisten und globaler Konflikte zu einem Risikofaktor für die Versicherungswirtschaft geworden. Sanktionsklauseln in Versicherungsverträgen sollen Versicherer davor schützen, durch die Zahlung von Versicherungsleistungen an sanktionierte Personen, Unternehmen oder für sanktionierte Güter unbeabsichtigt gegen nationale oder internationale Sanktionsvorschriften zu verstoßen. In der Praxis erweist sich die rechtssichere Gestaltung der Klauseln als anspruchsvoll, da häufig unklar bleibt, in welchen Fällen und mit welchen Rechtsfolgen sie tatsächlich greifen.

SMCs: Der falsche Weg in die richtige Richtung

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Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas will die EU unter anderem den Mittelstand von regulatorischen Lasten befreien und führt dazu eine neue Unternehmensklasse ein, die sogenannten Small Mid-Cap Companies (SMCs). Für die betroffenen Unternehmen ist das grundsätzlich eine gute Nachricht. Um ihnen allerdings kurzfristig eine schneller spürbare regulatorische Erleichterung zugutekommen zu lassen, wäre eine andere Vorgehensweise sinnvoller gewesen.

BGH schafft mehr Klarheit bei Vergleichssperrfrist

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Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur organhaftungsrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals hat viel Aufmerksamkeit erhalten. Weniger Beachtung haben bislang hingegen die klarstellenden Ausführungen des BGH zur gesetzlichen Sperrfrist von drei Jahren gefunden, die in der Unternehmenspraxis die Möglichkeit einvernehmlicher Erledigungen von Organhaftungs- und damit korrespondierender D&O-Deckungsansprüche erheblich beeinflusst.

„Kardinalpflichtverletzung“ – bald Klarheit durch den BGH?

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In der D&O-Regulierungspraxis ist zu beobachten, dass Versicherer immer häufiger den Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung mit Verweis auf eine angebliche „Kardinalpflichtverletzung“ erheben, um Deckung zu verweigern. Bei dem Thema besteht Handlungsbedarf bei den Versicherungsbedingungen. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu Kardinalpflichten in Insolvenzverfahren im November verhandeln wird, ist zu begrüßen.

E-Mail-Betrug – (k)ein Fall für die Cyberversicherung?

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Fälle von Business-E-Mail-Compromise (BEC), in denen Angreifer sich Zugang zu geschäftlichen E-Mail-Konten verschaffen oder deren Identität nachahmen, um betrügerische Transaktionen auszulösen, können von marktüblichen Cyberpolicen abgedeckt sein. Allerdings hängt das stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden.

Wie geopolitische Risiken versicherbar bleiben

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Die Absicherung von geopolitischen Risiken durch War-Risk-Policen wird immer wichtiger, wie nicht zuletzt die Beschlagnahme von geleasten Flugzeugen durch Russland und die Gerichtsurteile dazu gezeigt haben. Die Versicherungsbranche steht vor der Herausforderung, innovative Lösungen zu entwickeln, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Klare Vertragsklauseln und eine präzise Risikobewertung sind entscheidend, um die Versicherbarkeit geopolitischer Risiken auch in Zukunft sicherzustellen.

BGH-Urteil zu VW: Vergleich und Schluss?

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Die Entscheidung des BGH, den Zustimmungsbeschluss der VW-Hauptversammlung zu dem Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern im Kontext des Dieselskandals für nichtig zu erklären, zeigt, welche Auswirkungen fehlende Transparenz haben kann. Für die D&O-Versicherung entsteht ein erhöhtes Maß an Unsicherheit bei zustimmungsbedürftigen Vergleichen, was zu einem erhöhten versicherungstechnischen Aufwand führen dürfte. Außerdem müssen bestehende und künftige versicherungstechnische Rückstellungen neu austariert werden, wenn ein Vorgang nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.

Umstandsmeldung und Risikoausschluss in der D&O

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Zurzeit laufen wieder die jährlichen Verlängerungsverhandlungen zwischen den Versicherern und den Unternehmen über D&O-Versicherungen. Dabei prüfen die Versicherer auch die aktuelle Risikosituation der Unternehmen und ihrer Führungskräfte. Was aber passiert, wenn der Versicherer dabei auf potenziell (organ-)haftungsrelevante Informationen stößt, zum Beispiel in Medienberichten zu behördlichen Verfahren gegen das Unternehmen oder dessen Manager?

In eigener Sache: Das sind unsere neuen Kolumnisten

Der Versicherungsmonitor begrüßt zum Oktober 2025 neue Kolumnisten. In der Rubrik „Legal Eye“ dürfen sich unsere Leser auf spannende Beiträge von Jörg Heilmann, Sören Rettig, Anna-Catharina von Girsewald, Dan Schilbach und Stefan Steinkühler freuen. Für die „Meinung am Mittwoch“ schreiben demnächst Simon Moser, Tina Baacke, Ralph Rockel und Eric Bussert. Wir danken unseren bisherigen Kolumnisten sehr herzlich für ihre Arbeit.

D&O: Was Versicherer (nicht) offenlegen müssen

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Auskunftsverlangen, die sich auf interne Korrespondenz und Vermerke des Versicherers beziehen, sind keine Ausnahme. Insbesondere in der D&O-Versicherung verfolgen die Beteiligten damit das Ziel, nähere Informationen über Stand und Ergebnis der Anspruchsprüfung oder Zugriff auf verteidigungsrelevanten Unterlagen zu erhalten – oder den Druck auf den Versicherer zu erhöhen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greifen die Beteiligten vermehrt auf datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche zurück, um Einblick in Schadensakten zu erhalten. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Dokumente lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

BGH schafft Klarheit zu Auskunftsanspruch

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Wenn Versicherungsvertreter ihre Vertriebstätigkeit für einen Versicherer beenden, kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob und in welchem Umfang der Vertreter die von ihm vereinnahmten Provisionen während der Stornohaftungszeit zurückzahlen muss – und welche Auskünfte der Versicherer zu den stornierten Verträgen schuldet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich klargestellt, dass der ausgeschiedene Vertreter zwar Auskunft zu sogenannten Ersatzverträgen des Versicherers verlangen kann, sein Auskunftsanspruch aber nicht grenzenlos ist.

Die Zukunft der internationalen Produkthaftung

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Mit Vorlagebeschluss vom 8. April 2025 (VI ZR 43/22) hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof einige grundlegende Fragen zur Auslegung von Artikel 5 der Rom II-Verordnung gestellt. Im Zentrum stehen Reichweite und Struktur des Inverkehrbringens im internationalen Produkthaftungsrecht. Die Antworten könnten das Haftungsregime für Hersteller und Zulieferer dogmatisch und auch in praktischer Hinsicht mit erheblichen Konsequenzen verändern. Im Kern geht es um die Frage, wie weit ihre internationale Haftung tatsächlich reicht.

Cyberschutz ohne Cyberversicherung?

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Der stetige Anstieg von Cyberangriffen auf Unternehmen verdeutlicht die Dringlichkeit, sich adäquat gegen Cyberrisiken abzusichern. Während Cyberversicherungen spezifische Deckungen für Schäden durch Cybervorfälle bieten, wird jedoch oft fälschlicherweise angenommen, dass auch Vertrauensschaden- oder D&O-Versicherungen hinreichenden Schutz gegen diese Risiken gewähren. Hierbei handelt es sich um einen folgenschweren Trugschluss, der für den Versicherungsnehmer empfindliche Einbußen bedeuten kann.

Versicherungsschutz für PFAS: Alles klar?

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„Industrieversicherer schaffen Klarheit über Risiken von Ewigkeitschemikalien“ – so überschrieb der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Pressemitteilung vom 15. April 2025 zum neuen PFAS-Ausschluss in den Musterbedingungen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen. Doch klar war aus Sicht der versicherungsnehmenden Wirtschaft herzlich wenig. Nachdem sich nun der Rauch der Diskussionen verzogen hat, müssen die Folgen für die Industrie nüchtern analysiert werden.

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