Der Bundesgerichtshof zieht einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Aktionären der Postbank. Die Bank muss die Aktionäre, zu denen auch die DEVK gehört, entschädigen. Sie hat ihnen bei der Übernahme der Postbank viel zu wenig gezahlt.
Archiv ‘BGH’
M&A-Transaktionen – Ein Organhaftungsrisiko
Nach einem Zeitraum mit einem eher ruhigen M&A-Geschäft mehren sich Anzeichen für ein gesteigertes Interesse an Übernahmeaktivitäten. Dies gilt auch für die Versicherungswirtschaft. Übernahmen sind dabei in erster Linie eine Sache der Gesellschafter beziehungsweise der Investoren der Zielgesellschaft („Target“) und ihrer Verhandlungspartner. Doch auch für die beteiligten Geschäftsführungen, insbesondere auf Seiten des Targets, bestehen Risiken, erläutert Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
Bußgeldregress gegenüber Organmitgliedern – es wird (wieder) spannend
Während die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kartellbußgeldregress auf sich warten lässt, sorgt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2025 zum Bußgeldregress für neue Dynamik: Aufgrund der nun beim Bundesgerichtshof anhängigen Revision wird sich bald der II. Zivilsenat mit der Zulässigkeit des Bußgeldregresses befassen. Auch die Reaktionen des wettbewerbsintensiven D&O-Versicherungsmarktes dürften interessant werden, schreibt Rechtsanwalt Jörg Heilmann von der Kanzlei Segger.
D&O: Versicherer wollen keine Deckung von Bußgeldern
Ob die Versicherung von Geldbußen im Rahmen der D&O-Deckung erlaubt ist oder nicht, wird seit Langem kontrovers diskutiert. Für die D&O-Experten Daniel Kreienkamp von der Ergo und Daniel Messmer von der Swiss Re ist die Sache klar: Die Versicherung von Bußgeldern sollte nicht erfolgen – auch wenn bei den Kunden eine hohe Nachfrage danach besteht. Zurzeit wartet die Branche auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
„Jeder gegen jeden“ – Das Abwehrkostenrisiko im Aufsichtsratshaftungsfall
Die jüngsten Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates geben Anlass, die Besonderheiten zu betrachten, die sich bei der versicherungstechnischen Behandlung von Aufsichtsratshaftungsfällen in der D&O-Versicherung zeigen, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV. Schließlich besteht ein hohes Risiko, dass die Versicherungssumme einer Unternehmens-D&O nicht ausreicht – vor allem, wenn „jeder gegen jeden“ seine Rechte sichern will.
Auch bei Stillstand der Geschäfte bleibt der Aufsichtsrat in der Pflicht
Aufsichtsräte müssen notwendige Berichte von Vorständen aktiv einfordern, wenn diese sie nur unzureichend über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft auf dem Laufenden halten. Das gilt selbst bei einem Stillstand der Geschäftstätigkeit, hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich deutlich gemacht. Kommen Aufsichtsratsmitglieder dem nicht nach, setzen sie sich einem erheblichen persönlichen Haftungsrisiko aus, schreibt Jörg Heilmann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft.
Der Rückblick auf 2025, Teil 3: D&O-Beben, PKV-Preisschock und Captive-Comeback
Sinkende Rückversicherungspreise, neue Datenschnittstellen und ein Generationswechsel in der Maklerszene treffen im Herbst auf eine Welle von Großschäden. Von September bis Dezember prägen milliardenschwere D&O-Konflikte, stark steigende PKV-Beiträge, schärfere BaFin-Vorgaben im Vertrieb und im Kfz-Markt sowie weitere Umbrüche bei Maklern und Assekuradeuren die Schlagzeilen. Parallel erlebt das Captive-Thema in Deutschland ein Comeback.
BGH legt Ausschlussklausel in der D&O-Versicherung eng aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der Versicherten in der D&O-Versicherung gestärkt. Den Ausschluss der Deckung wegen des Verweises auf wissentliche Pflichtverletzungen, die sogenannte Kardinalpflichtverletzung, haben die Richter eng eingegrenzt. Versicherer dürfen einem Geschäftsführer nicht allein deshalb den Versicherungsschutz verweigern, weil er einen Insolvenzantrag erst verspätet gestellt hat, hat der BGH in dem konkreten Fall entschieden.
BVK: Makler sollten nicht mehr mit Unabhängigkeit werben
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden kritisch, nach dem auf Courtagebasis arbeitende Makler nicht mehr mit ihrer Unabhängigkeit werben dürfen (Az. 14 U 1740/24).
BGH schafft mehr Klarheit bei Vergleichssperrfrist
Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur organhaftungsrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals hat viel Aufmerksamkeit erhalten. Weniger Beachtung haben bislang hingegen die klarstellenden Ausführungen des BGH zur gesetzlichen Sperrfrist von drei Jahren gefunden, die in der Unternehmenspraxis die Möglichkeit einvernehmlicher Erledigungen von Organhaftungs- und damit korrespondierender D&O-Deckungsansprüche erheblich beeinflusst.
BGH bestätigt Pandemieklausel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Kammergerichts bestätigt, dass eine Klausel für den Deckungsausschluss von Pandemien in einer Reiseversicherung des Anbieters BD24 Berlin Direkt Versicherung den Anforderungen entspricht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Klausel als zu unbestimmt kritisiert. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht der Klage 2023 Recht gegeben.
„Kardinalpflichtverletzung“ – bald Klarheit durch den BGH?
In der D&O-Regulierungspraxis ist zu beobachten, dass Versicherer immer häufiger den Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung mit Verweis auf eine angebliche „Kardinalpflichtverletzung“ erheben, um Deckung zu verweigern. Bei dem Thema besteht Handlungsbedarf bei den Versicherungsbedingungen. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu Kardinalpflichten in Insolvenzverfahren im November verhandeln wird, ist zu begrüßen.
Unklare Klauseln zwingen Versicherer zur Deckung
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kommen auf Verkehrsrechtsschutzversicherer eventuell weitere Kosten zu. Wegen unklar formulierter Versicherungsbedingungen muss ein Versicherer für die Klage einer Kundin gegen einen Autohersteller aufkommen, die ein gebrauchtes Fahrzeug mit manipulativer Software erworben hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach BGH-Urteil: D&O-Vergleiche könnten teurer werden
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Vergleich zwischen dem Autobauer Volkswagen (VW) und seinen D&O-Versicherern zu kippen, wird nach Ansicht von Branchen-Experten Auswirkungen auf die Sparte haben. Unterdessen befürchten die Anwälte der Aktionärsschützer, dass sich ein neuer Vergleich noch länger hinziehen könnte als gedacht, weil die Haftungsvergleiche neu bewertet werden müssen.
D&O vor Gericht
An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Wichtige D&O-Entscheidung des BGH und Fachtagung des GDV











