Archiv ‘EU’
Klima und Elementarschäden: Deutschland zögert
The Long View – Der Hintergrund Die EU-Kommission hat an die Finanzwirtschaft appelliert, Initiativen zu ergreifen, um den Klimawandel zu mildern und sich daran anzupassen. Dabei geht es darum, den Kunden zu helfen. Davon merken wir in Deutschland jedoch noch nicht viel. Die Versicherer sperren sich gegen eine verpflichtende Elementarschadenversicherung – zu Unrecht. Ein solcher Mechanismus könnte auch helfen, die Schadenregulierung zu beschleunigen, wie das Beispiel Frankreich zeigt.
Brexit: Vom Drama zur Tragödie
Herbert Frommes Kolumne Das Drama um den britischen EU-Austritt hat einen Höhepunkt erreicht. In der regierenden Tory-Partei ist der offene Krieg ausgebrochen. Hätte Großbritannien nicht das Mehrheitswahlrecht, wären die beiden Flügel längst geschieden und in verfeindeten Parteien unterwegs. Bislang haben sich die Brexit-Befürworter vor allem durch Rücktritte hervorgetan, die Gestaltung des Austritts haben sie anderen überlassen. Der Brexit ist eine Tragödie für das Land, für Europa und für die Wirtschaft – auch für die Versicherungswirtschaft. Eine Lehre: Was im Meinungskampf vor Wahlen und Volksabstimmungen so einfach wirkt, ist in der Umsetzung sehr schwierig.
Vorsicht bei Vergütungsanreizen im Vertrieb
Legal Eye – Die Rechtskolumne Laut der Vermittlerrichtlinie IDD müssen Versicherer Fehlanreize im Vertrieb verhindern. Das hat weitreichende Folgen. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass alles verboten ist, was einen Anreiz setzt, dass Vermittler ein Produkt empfehlen, obwohl ein anderes besser geeignet ist. Das können zum Beispiel Provisionen sein, die an bestimmte Verkaufsvolumina geknüpft sind. Für die Versicherer bedeutet das, dass sie Vertragsbeziehungen durchleuchten und kritische Fälle ermitteln müssen.
Brexit: Eiopa fordert Versicherer zum Handeln auf
Versicherer, die noch keine Notfallpläne für einen Brexit ohne Einigung getroffen haben, müssen dringend handeln, fordert die europäische Aufsicht Eiopa. Zwar habe ein Großteil der Versichererer das bereits getan, aber die Behörde zählt immer noch 124 Anbieter aus Großbritannien und Gibraltar, die noch keine Notfallpläne umgesetzt haben. Die Finanzstabilität sieht Eiopa aber nicht gefährdet. Die betroffenen Verträge entsprechen nur 0,16 Prozent des gesamten Versicherungsgeschäfts im europäischen Wirtschaftsraum.
Wiener: „Neue Abstimmung über Brexit gerechtfertigt“
Die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über den EU-Austritt sind über die nordirische Frage in eine Sackgasse geraten. Klaus Wiener, Chefvolkswirt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, spricht im Interview mit dem Versicherungsmonitor über die Chancen für eine Einigung in letzter Minute und offene Baustellen der deutschen Versicherungswirtschaft im Fall eines harten Brexits. Außerdem erklärt er, warum er für ein weiteres Referendum über den Austritt ist.
EU-Rückversicherer sorgen sich um US-Abkommen
Die Rückversicherer im europäischen Versichererverband Insurance Europe haben einen bösen Brief an die Vereinigung der US-Versicherungsaufseher geschrieben. Es geht um die Umsetzung des Rückversicherungsabkommens zwischen der EU und den USA, das unter anderem den Verzicht auf die Hinterlegung von Sicherheiten durch europäische Rückversicherer bei Geschäften in den USA vorsieht. Mit den Vorschlägen der US-Aufseher für die Verankerung des Abkommens im US-Recht zeigen sich Munich Re, Swiss Re, Hannover Rück & Co nicht zufrieden. Sie bemängeln unter anderem zu große Ermessensspielräume für die Aufseher der einzelnen US-Bundesstaaten.
EU: Keine Probleme bei Vertragskontinuität nach Brexit
Die EU geht davon aus, dass auch nach dem Brexit die Kontinuität von Versicherungsverträgen gewährleistet ist. Zum einen seien sehr viel weniger Verträge von diesem Problem betroffen, als bisher angenommen, schreibt der Brexit-Beauftragte des EU-Parlaments Guy Verhofstadt in einem Brief. Zum anderen würden die Drittstaatenregelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die verbleibenden Verträge auch nach dem Brexit gültig bleiben. Allerdings ermahnt er Versicherer, selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Policen nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gültig sind.
Großbritannien setzt trotz Brexit auf Solvency II
Britische Versicherer müssen sich nach dem EU-Austritt Großbritanniens wohl weiterhin nach den europäischen Eigenkapitalregeln Solvency II richten. Großbritannien will an der Regelung festhalten. Das geht aus einem Entwurf einer Rechtsverordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor. Der Vorstoß enttäuscht Hoffnungen britischer Gesellschaften auf gelockerte Anforderungen, er dürfte jedoch die Aussichten auf einen besseren Zugang zum europäischen Versicherungsmarkt verbessern. Angesichts des Brexit stehen britische Versicherer und die Töchter von europäischen Gesellschaften in Großbritannien vor zahlreichen ungeklärten Fragen.
Iran-Sanktionen: „Back to Square 1“?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 8. November werden die extraterritorialen Sanktionen für die Assekuranz, die US-Präsident Donald Trump gegen den Iran verhängt hat, wieder in Kraft treten. Das klingt vertraut, schließlich hatte die Branche schon vor der Aussetzung der Sanktionen durch das Iran-Abkommen damit gelebt. Doch die Situation ist diesmal anders: Die sogenannte Blocking Regulation der EU, die es europäischen Unternehmen untersagt, US-Sanktionen zu befolgen, gilt jetzt auch für Versicherer. Wer nach wie vor Sanktionsklauseln in Verträgen verwenden will, sollte schleunigst rechtlichen Rat suchen.
Rückversicherungsverträge vor dem Brexit prüfen
Momentan bereiten sich immer mehr Erst- und Rückversicherer auf einen harten Brexit vor, also den Fall, dass Großbritannien ohne Nachfolgeregelung die EU am 29. März 2019 verlässt. Eva-Maria Barbosa von der Kanzlei Norton Rose Fulbright rät, einen besonders genauen Blick in die Klauseln mehrjähriger Rückversicherungsverträge zu werfen. Während aus ihrer Sicht die Zahlung von Altschäden aus bestehenden Verträgen nach deutschem Recht kein Problem darstellt, könnten einige Änderungsklauseln als Neuabschluss gewertet werden. Das wäre unzulässig, wenn der Rückversicherer keine Niederlassung in Deutschland hat.
BdV geißelt Intransparenz der Lebensversicherung
Der Bund der Versicherten (BdV) fordert den Ausschluss der Lebensversicherung vom länderübergreifenden Vorsorgeprojekt der EU-Kommission PEPP. Die Verträge seien angesichts ihrer Intransparenz selbst für Menschen mit umfassender Finanzbildung unverständlich, dafür sorge eine Vielzahl versteckter Mechanismen. Die Lebensversicherung könne deshalb zu Recht als legaler Betrug bezeichnet werden. Außerdem sei die Branche aufgrund aktueller Vorgänge wie dem Verkauf geschlossener Vertragsbestände als Partner für die private Altersvorsorge ungeeignet, so der Verband. Beifall erntet der BdV vom europäischen Anlegerverband Better Finance, Kritik kommt vom Versichererverband GDV.









